= 1820 Banken und andere Geld-Institute. Ablösung der Pfandbriefe: Die Ges. nahm zum 1./1. 1928 auf die Pfandbrief- Teilungsmasse eine erste Teilausschüttung in Höhe von 10 % des Goldmarkbetrags der noch umlaufenden Mark-Pfandbriefe vor, u. zwar durch Aushändigung von ab 1./1. 1928 mit 4½ % verzinslichen Goldpfandbriefen u. Goldpfandbriefzertifikaten vom Jahre 1928, Ausgabe A (s. a. unten), an die aufwertungsberechtigten Gläubiger. Der Goldmark- betrag der Vorkriegsserien (1–25 u. 27) ist gleich dem Nennbetrag; der Goldmarkbetrag der Nachkriegsserien (26 u. 28) berechnet sich nach dem von der Aufsichtsbehörde fest- gesetzten Umrechnungsverhältnis M. 100 = GM. 40. Gläubigern, welche Pfandbr. von Ser. 26 u. 28 vor dem 1./1. 1918 erworben u. vom Erwerb bis zur Einreich. ununterbrochen besessen haben (Altbesitz) erhalten aus bankeigenen Mitteln eine zusätzliche Aufwert. in Höhe der aus der Teilungsmasse sich ergebenden Quote. Die Ges. nahm zum 1./5. 1930 eine zweite Teilausschütt. in Höhe von 7½ % des Gold- markbetrages der bei der ersten Teilausschütt. teilnahmeberechtigt gewesenen Papiermark- pfandbr. vor, u. zwar wurden 5 % in 4½ % Liqu.-Goldpfandbr. bzw. Goldpfandbr.-Zertifikaten mit Zinslauf ab 1./1. 1930 u. 2½ % in bar ausgeschüttet. Die Ausschüttung erfolgte gegen Einreich. der Ratenscheine Nr. 1 der bei der ersten Teilausschütt. ausgegeb. Anteilscheine in der Weise, dass auf jeden Ratenschein 50 % des darauf angegeb. Goldmarkbetrages in 4½ % Liqu.-Pfandbr. bzw. Zertifikaten u. 25 % dieses Goldmarkbetrages in bar ausgefolgt werden. – Die Liqu.-Pfandbr. sind in Stücke zu GM. 1000, 500, 200, 100 u. die Zertifikate in Stücke zu GM. 20 u. 10 eingeteilt. Spitzenbeträge unter GM. 10 wurden in bar ausgezahlt. Kommunal-Schuldverschreib. alter Währung: 3½ % Kommunal-Schuldverschreib. Serie I–IV u. 4 % Kommunal-Schuldverschreib. Ser. V–XXV. – Kurs 1924–1929: Ser. I–XVI:. in Berlin: –, 2.10, 6.40, 5, –, 11.50 %; in Frankf. a. M.: –, 2.05, 6.25, 5.25, 7.80, 11.25 %; Ser. XVII=–XXIV: in Berlin: –, –, –, –, 2.51, – %; in Frankf. a. M.: –, 0.40, 1.80, – (1.50), 2.60, 3.70 %. Ser. I–IV auch in Leipzig, Ser. V=XV auch in München notiert. 4½ % Kommunal-Schuldverschreib., Ser. 16–31, 5 % Kommunal-Schuldverschreib. Ser. 32–38 u. 6 % Kommunal-Schuldverschreib. Ser. 39–46. – Kurse sämtl. 4½ %, 5 % u. 6 % Kommunal-Oblig. 1924–1928 an den Börsen in Berlin u. Frankf. a. M.: – %. Kurs Ende 1929: In Frankf. a. M.: Ser. 26–29: 0.55 %; Ser. 32–37: 0.15 %; Ser. 39–50: – %. – In Berlin: Sämtl. Serien: – %. Zahlst.: Darmstadt: Ges.-Kasse. Ablösung der Kommunal-Schuldverschreib.: Die Ges. nimmt ab 1./4. 1930 aus der Teilungsmasse für die Kommunalschuldverschr. eine Teilausschütt. in Höhe von 10 % des Goldmarkbetrages der noch umlauf. Papiermark-Kommunalschuldverschr. der Serien 1–16 u. 17–24 durch Aushändigung von ab 1./10. 1929 mit 4 % verzinsl. Kommunal- schuldverschr. u. Kommunalschuldverschr.-Zertifikaten (s. auch unten) an die aufwertungs- berechtigten Gläubiger (die Inhaber der Ser. 1–16 u. 17–24) vor. Der Goldmarkbetrag der Ser. 1–16 ist gleich dem Nennbetrag; der Goldmarkbetrag der Nachkriegs-Ser. 17–24 berechnet sich nach dem von der Aufsichtsbehörde festgesetzten Umrechn.-Verhältnis von PM. 100 = GM. 34. Die Inhaber der Nachkriegs-Ser. 26–29, 32–37 u. 39–50 werden in bar abgefunden (s. auch unten). Die Kommunalschuldverschr. sind eingeteilt in Stücke zu RM. 1000, 500, 100 u. 50. Für Aufwertungsbeträge unter RM. 50, soweit sie durch 10 teilbar sind, werden Kommunalschuldverschr.-Zertifikate in Stücken zu RM. 10 ausgegeben. Spitzen- beträge unter RM. 10 werden in bar abgelöst. Durch diese Ablösung sind die Ansprüche des Gläubigers auf die dem Spitzenbetrag entsprechenden weiteren Hebungen aus der Teilungsmasse abgegolten. Lt. Bek. v. Jan. 1930 bietet die Ges. den Gläubigern der Nachkriegs-Ser. 26–29, 32–37 u. 39–50 der Kommunalschuldverschr. eine Barabfind. ihrer Aufwert.-Ansprüche auf folg. Grundlage an: Es sollen auf die Schuldverschr. a) der Ser. 26–29 (Umrechn.- Verhältnis: PM. 100 = GM. 4.50) 16 % des Goldmarkbetrages, b) der Ser. 32–37 (Umrechn.- Verhältnis: PM. 100 = GM. 1) 20 % des Goldmarkbetrages, c) der Ser. 39–50 (Umrechn.- Verhältnis: PM. 100 = GM. 0.05) 100 % des Goldmarkbetrages in bar gezahlt werden. Teilungsmasse für die Pfandbriefe am 31. Dez. 1929. (Nachdem auf die teilnahme- berechtigten Pfandbr. 10 % in 4½ % Liquidationspfandbr. zur Ausschüttung gelangt sind u. nach Abzug des Verwalt.-Kostenbeitrags): Aktiva (zum Nennwert eingesetzt): Feststehende Aufwertungsansprüche: a) erststellig dinglich gesichert 4 696 349, b) nachstellig dinglich gesichert 1 377 904, c) nicht mehr dinglich gesichert 187 905, noch nicht feststehende Auf- wert.-Ansprüche 111 220, Ablösungsanleihe des Reichs (RM. 10 591) im Auslosungsbetrag von 52 957, 4½ % Liqu.-Goldpfandbr. u. Zertifikate aus Hyp.-Rückzahl. im Nominalbetrag von 384 366, fällige Zinsforder. aus den unter Ziffer 1 u. 2 bezeichneten Ansprüchen 118 180, Baranlagen der Teilungsmasse aus eingegangenen Aufwertungsbeträgen u. Zs. 3 694 979. Sa. RM. 10 623 864. – Passiva: Gesamtgoldmarkbetrag der teilnahmeberechtigten Pfandbr. (einschl. der Anmeldungen aus § 49 Aufw.-G.) RM. 103 703 460. Teilungsmasse für die Kommunalobligationen am 31. Dez. 1929. (Nach Abzug des Verwalt.- Kostenbeitrags): Aktiva (mit dem Nennbetrag eingestellt): Feststehende Aufwert.-Beträge aus Kommunaldarlehen 5 474 047, Ablösungsanleihe des Reichs (RM. 184 460) im Auslosungs- betrag von 922 300, fällige Zs. aus feststehenden Aufwert.-Beträgen 15 962, Baranlagen der Teilungsmasse aus eingegangenen Aufwert.-Beträgen u. Zs. 2 009 856, noch nicht fest- stehende Aufwert.-Ansprüche aus aufzuwertenden Kommunaldarlehen, mit 12½ % bzw. 2½ % des Goldwertes eingesetzt 195 576. Sa. RM. 8 617 742. – Passiva: Gesamtgoldmarkbetrag ((/7¹½6½%½⸗occ qxꝓxꝓqxꝓx xQ't