Banken und andere Geld-Institute. 1827 Merkur Treuhand- u. Grundstücksverwaltungs-Akt.-Ges. in Elberfeld, Berliner Str. 19. Gegründet: 24./9. 1919; eingetr. 9./1. 1920. Gründer s. Hd b. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1921/22. Fa. bis 30./12. 1926: Merkur-Treuhand-Revisions- u. Steuerberatungs-Akt.-Ges. – Fil. in Poessneck. Zweck: Beratung und Vertretung in Steuern u. Verwaltungsangelegenheiten, Errichtung u. Prüfung von Geschäftsbüchern u. Bilanzen, Vermögensverwaltungen u. Aufstellungen, Organisation in Industrie u. Handel, überhaupt Betrieb sämtlicher Treuhandgeschäfte. Kapital: RM. 100 000 in 100 Akt. zu RM. 1000. Urspr. M. 300 000, übern. von den Gründern. 1920 Erhöh. um M. 300 000. Lt. G.-V. v. 19./2. 1925 Umstell. von M. 600 000 auf RM. 100 000 in 100 Akt. zu RM. 1000. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1929: Aktiva: Grundst. 2 426 473, Verlust 54 081. – Passiva: A.-K. 100 000, Hyp. 845 500, Kredit. 1 535 054. Sa. RM. 2 480 554. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Vortrag 45 600, Unk. 23 516. – Kredit: Miet- ertrag 15 035, Verlust 54 081. Sa. RM. 69 116, Dividenden: 1924–1929: 0, 0, 0, 0, 0, 0 %. Direktion: Albert Adler, David Loewenberger, Theodor Liedtke. Aufsichtsrat: Dr. Hugo Zwillenberg, Georg Tietz, Martin Tietz, Berlin. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Frankfurter Bank in Frankfurt a. M., Neue Mainzer Strasse 69. Gegründet: 1854. Konz. 11./4. 1854. Zweck: Betrieb von Giro-, Diskont- und Lombardgeschäften, Annahme von Depositen- geldern, Verwahrung und Verwaltung von Wertp. Die Bank hatte das Recht, Bankscheine, auf Inhaber lautend, auszufertigen, hat jedoch 1901 darauf verzichtet und ist jetzt reine Depositenbank. Mit Rücksicht auf die Beschränkung des Geschäftskreises, insbesondere den Ausschluss aller Kreditgeschäfte, wurde die Bank durch Ministerialerlass vom Preuss. Staate zu einer Hinterlegungsstelle für Mündelvermögen bestimmt. Alle Anderungen des Ges.-Vertrages bedürfen auch in Zukunft der minist. Genehmigung. – Der Gegenstand der Bank ist: I. Kauf und Verkauf von Gold u. Silber in Barren u. Münzen; 2. Diskontierung, Kauf u. Verkauf von Wechseln, welche eine Verfallzeit von höchstens 3 Monaten haben u. aus welchen in der Regel drei, mindestens aber zwei als zahlungsfähig bekannte Ver- pflichtete haften; ferner Diskontierung, Kauf u. Verkauf von Schuldverschreib. des Reichs, eines deutschen Staates oder inländischer kommunaler Korporationen, welche nach spät. 3 Monaten mit ihrem Nennwert fällig sind; 3. Lombard-Verkehr; 4. Kauf u. Verkauf von Schuldverschreib., wobei jedoch der jeweilige Effektenbestand die Höhe der Hälfte des eingezahlten Grundkapitals und der Reserven nicht überschreiten darf; 5. Inkasso für Rechnung von Privatpersonen, Anstalten u. Behörden; 6. Kauf u. Verkauf von Effekten aller Art u. von Edelmetallen für fremde Rechnung; 7. Annahme von verzinslichen u. unverzinslichen Geldern im Depositengeschäft u. im Giroverkehr; 8. Verwahrung u. Ver- waltung von Wertgegenständen. – Der Gesellschaft ist der Erwerb u. die Veräusserung von Liegenschaften nur für die Zwecke ihres Dienstes u. auf Grund eines Beschlusses des A.-R. gestattet. Am 1./12. 1925 begann nach langen Vorverhandlungen das Effekten-Giro seine Tätigkeit. Die weitaus meisten Frankfurter Banken haben sich dem Effektengiroverkehr angeschlossen. Am 1./11. 1926 wurde der Effektenferngiroverkehr (sogen. interurbaner Effektengiroverkehr) aufgenommen; zurzeit sind 9 Girobanken (Berlin, Dresden, Essen, Fft. a. M., Hamburg, Köln, Leipzig, München u. Stuttgart) an dem Fernverkehr beteiligt. Sie haben sich zu einer Arbeits- gemeinschaft unter Führung der Bank des Berliner Kassenvereins zus.geschlossen. – Im Mai 1925 schloss die Bank mit der Preuss. Staatsbank (Seehandlung) ein Abkommen, wonach diejenigen Frankfurter Bankhäuser u. Banken, welche Wechsel an die Seehandlung geben, noch am selben Tage den Gegenwert bei der Frankf. Bank zur Verfügung gestellt erhalten, ferner traf die Seehandlung im Juli 1926 mit der Frankf. Bank weitere Vereinbar. zur Er- leichterung des Ankaufs u. der Einlösung von unverzinsl. Schatzanweisungen u. übernahm im August 1926 RM. 400 000 neue Aktien der Frankf. Bank zum dauernden Besitz. Im Dez. 1928 hat die Bank zur Erleichter. des Verkehrs in Reichsschuldbuchforder. die Tätigkeit eines Treuhänders derart übernommen, dass die Schuldbuchforder. direkt auf den Namen der Bank eingetragen werden können. Verfügungen über die auf solche Art eingetrag. Schuldbuchforder. können nunmehr wie beim Effektengiroverkehr getroffen werden. Kapital (bis 6./3. 1929): RM. 4 014 000 in 60 000 St.-Akt. zu RM. 20, 8000 St.-Akt. zu RM. 100, 2000 St.-Akt. zu RM. 1000 u. 2000 Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 7. Die Vorz.-Akt. erhalten eine Vorz.-Div. von 6 % mit Nachzahlungsverpflicht. u. haben 15fach. St.-Recht. Sie können durch Beschluss der G.-V. mit 3 monatl. Kündigung auf den Schluss eines Kalendervierteljahres jederzeit zur Rückzahlung zum Nennwert nebst deretwa rückständigen Vorz.-Div. sowie 6 % Zinsen seit dem letzten Bilanztag gekündigt werden. Im Falle der Auflös. der Ges. 115*