Bergwerke, Hütten- u. Salinenwesen, Erdöl- u. Torfgewinnung. 2061 4% Hypothekar-Anleihe von 1899 der früheren Duisburger Eisen- u. Stahlwerke: M. 1 587 000. Stücke zu M. 1000. 4½ % Hypothekar-Anleihe von 1910 der früheren Ver. Walz- u. Röhrenwerke A.-G. Hohenlimburg: M. 850 000. Stücke zu M. 500, 1000, 2000. 4½ % Anleihe der ehem. Gew. Arenberg, Fortsetzung von 1912: Stücke zu M. 1000. 4½ % Anleihe der ehem. Gew. Brassert von 1911: Stücke zu M. 1000. 5 % Hypothekar-Anleihe der ehem. Gew. Admiral in Hörde von 1911: Aufwert.-Betrag RM. 50 für je M. 1000. 4½ % Anleihe von 1919: M. 15 000 000 in 15 000 Teilschuldverschr. zu je M. 1000, auf- gewertet auf RM. 34.35. Die Anleihe notierte bis 1927 in Berlin. 4½ % Anleihe der ehem. Gew. Fröhliche Morgensonne von 1920: Aufwert.-Betrag = RM. 7.30 für je M. 1000. 4½ % Anleihe der ehem. Gew. Brassert von 1922: M. 50 000 000. Stücke zu M. 1000, 5000, aufgewertet auf RM. 3.75 bzw. RM. 18.75. Zs. 2./1., 1./7. Tilg. von 1928 ab zu 102 %. Kurs notierte bis 1927 in Essen. Zwecks Barablösung wurden folgende Anleihen zur Rückzahl. am 1./5. 1927 gekündigt: 1. Hyp.-Anleihe Centrum von 1899, 2. Hyp.-Anleihe der ehem. Duisburger Eisen- u. Stahlwerke von 1899, 3. Anleihe der ehem. Ver. Walz- u. Röhrenwerke A.-G. von 1910, 4. Anleihe der ehem. Gew. Brassert von 1911, 5. Anleihe der ehem Gew. Arenberg Fortsetzung von 1912, 6. Anleihe der Rhein. Stahlwerke von 1919, 7. Hyp.-Anleihe der ehem. Gew. Fröhliche Morgensonne von 1920, 8. Hyp.-Anleihe der ehem. Gew. Brassert von 1922. Die Ablös.-Beträge für je M. 1000 sind wie folgt festgesetzt: Anleihe 1–5 RM. 138.96, Anleihe 6 RM. 31.82, Anleihe 7 RM. 6.76, Anleihe 8 RM. 3.47 einschl. Zs. vom 1./1.–1./5. 1927. Für die Anleihen 7 u. 8 werden die Zs. für 1925 u. 1926 bei der Barablös. mitgezahlt, das sind für 1925 bei Anleihe 7 RM. 0.146, bei Anleihe 8 RM. 0.075 u. für 1926 für die Anleihe 7 RM. 0.219, für die Anleihe 8 RM. 0.113, abzügl. 10 % Kap.-Ertragssteuer. Genussrechte: Über die Altbesitz-Genussrechte der ersten 6 Papiermark-Anleihen wurden besondere Urkunden ausgegeben. Diese lauten entsprechend dem Nennwert der Obl. über RM. 100 u. RM. 40. Das Genussrecht für die 4½ % Anleihe vom Jahre 1919 beträgt RM. 22.90 für je M. 1000. Die Ges. hat April 1927 an Stelle der Genussrechte eine Barabfind. angeboten. Diese beträgt für die ersten 5 Anleihen RM. 65 für je nom. M. 1000 Obligation bzw. RM. 100 Genussrecht u. für die 4½ % Anleihe von 1919 RM. 14.88 abzügl. des bereits gezahlten Spitzenbetrages von RM. 2.90 = RM. 11.98 für je M. 1000. Uber nom. RM. 20 des Genussrechts ist eine besondere Genussrechtsurkunde ausgegeben, der entsprechende Spitzenbetrag von RM. 2.90 ist durch Barzahlung abgelöst. Das Genuss- recht für die 4½ % Anleihe der Gew. Fröhliche Morgensonne von 1920 beträgt RM. 4.87 für je M. 1000 Nennwert. Die Ablös. dieses Genussrechts erfolgt durch Zahlung des Nennbetrags. 7½ % Hypothekar-Teilschuldverschr. von 1925: RM. 21 000 000 (1 RM. = 1% $ U. S. A.). Stücke zu RM. 300, 1000, 3000 u. 10 000. Zs. 2./1., 1./7. Tilg.: Den Gläubigern der Teil- schuldverschr. steht in der Zeit v. 1./10.–31./12. 1929 das Recht zu, je RM. 1300 Teil- schuldverschr. in RM. 1000 Rheinstahl-Akt. umzutauschen. Die Gläubiger der Teilschuld- verschr., welche von diesem Recht Gebrauch machen, haben die Teilschuldverschr. innerh. der angegebenen Frist mit dem am 2./1. 1930 u. den später fäll. Zinsscheinen bei den Zahlst. einzureichen u. erhalten im Tausch dagegen die ihnen zustehenden Aktien der Ges. mit Gewinnberechtig. v. 1./7. 1929 ab. Die für den Umtausch benötigten RM. 16 154 000 Aktien der Rhein. Stahlwerke sind mit lauf. Gewinnanteilscheinen der Disconto-Ges. zu treuen Händen übergeben worden. Nach Beendigung der Umtauschfrift ist die Disconto-Ges. be- rechtigt u. auf Verlangen der Schuldnerin verpflichtet, den im Umtausch etwa nicht ver- wandten Teilbetrag der Aktien freizugeben. Falls die Schuldnerin bis zum 31./12. 1929 ihren Aktion. ein Bezugsrecht auf neue Aktien einräumt, soll auch den den Umtausch vornehmenden Gläubigern der Teilschuldverschr. das Recht auf den Bezug der jungen Aktien gewahrt werden. Der Bezug hat zu dem gleichen Preise zu erfolgen, der bei dem allg. Bezugsangebot vorgesehen ist. Die neuen Aktien sind mit Gewinnberechtigung vom 1./7. 1929 abzuliefern. Die Schuldnerin beabsichtigt, eine entsprechende Anzahl junger Aktien zur Verf. zu stellen u. bei dem Treuhänder zu hinterlegen. Soweit die Schuldnerin junge Aktien aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht liefern kann, hat sie den umtauschenden Obligation. den Wert der Bezugsrechte in bar zu vergüten, u. zwar wird dieser Wert berechnet nach dem Mittel der Bezugsrechtsnotiz der letzten 3 Tage der Bezugsfrist. Die Teilschuldverschr. sind seitens der Gläubiger unkündbar. Nach Durch- führung des obenerwähnten Umtausches erfolgt die Tilg. der nicht zum Umtausch ge- kommenen Teilschuldverschr. v. 1./1. 1930 ab innerh. 15 Jahren in 30 halbjährl. gleichen Beträgen nach Wahl der Schuldnerin im Wege der Ausl. zum Nennwert oder des Rückkaufs im freien Markte. Die Auslos. finden im März u. Sept. am 1./7. bzw. 2./1. des folg. Jahres statt. Der Schuldnerin steht ferner das Recht zu, die Anl. im Wege der Gesamtkündig. früh. zum 2./1. 1930 unter Einhaltung einer Frist von 3 Mon. zu einem Zinstermin zur Rückzahl. zu bringen. Diese Rückzahl. erfolgt in den Jahren 1930–1934 einschl. zu 103 %, in den Jahren 1935–1939 einschl. zu 102 % u. in den Jahren 1940–1944 einschl. zu 101 %. Einlös. vor dem Fälligkeitstage haben zu dem für den Fälligkeitstag vorgesehenen Rück- zahlungskurse zu erfolgen. Sicherheit: Als Sicherheit für alle Forder. aus der Anl. wird auf dem gesamten der Schuldnerin gehör. Grundbesitz der Zechen Centrum, Fröhliche