Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. 2401 voraussichtlich im Jahre 1931 für das Teilprogramm ,Ausbau der Mainkanalisierung bis Bamberg und des Grossschiffahrtskanales bis Nürnberg, sowie der Donau bis Regensburg“ zu einem Abschluss kommen. Stromabsatzverträge u. Beteiligungen: Zur Sicherung des Stromabsatzes hat die Rhein-Main-Donau A.-G. mit der Grosskraftwerk Franken A.-G. in Nürnberg einen Vertrag auf die Dauer von 40 Jahren abgeschlossen, nach dem die Wasserkraftanlage am Kachlet bei Passau und bis zu deren Vollendung die Wasserkraftanlage Viereth bei Bamberg (beide Eigentum der Rhein-Main-Donau A.-G.) sowie das Dampfkraft-Elektrizitätswerk Gebersdorf-Nürnberg (Eigentum der Grosskraftwerk Franken A.-G.) u. das gleichfalls von der Grosskraftwerk Franken A.-G. betriebene Wasserkraftwerk Hausen bei Forchheim zum gemeinschaftl. Betriebe zusammengeschlossen sind. Der Betrieb der vereinigten Werke wird von der am 2./2. 1925 gegründeten Betriebsgemeinschaft Kachlet-Franken G. m. b. H. geführt, an der die Rhein-Main-Donau A.-G. u. die Grosskraftwerk Franken A.-G. mit je 50 % beteiligt sind. Den in den Werken erzeugten Strom verkauft die G. m. b. H. hauptsächlich an die Grosskraftwerk Franken A.-G., die ihn an ihre bisherigen Abnehmer, im wesentl. die Städte Nürnberg u. Fürth u. die Fränkische Überlandwerk A.-G., absetzt. Die Ges. ist ferner beteiligt an der Rhine-Maine-Danube Canal Company Ltd. in London u. der Wasserstrassen- bahn-Ges. in Hamburg. Stromerzeugung: 1928–1929: Kachletwerk 175 720 000, 173 490 000 kWh, Viereth 13 220 000, 13 750 000 kWh, Untere Mainmühle 2 680 000, 2 580 000 k Wh, zus.: 191 620 000, 189 820 000 kWh. Kapital: RM. 2 700 000, 90 000 St.-Akt. (Gruppe A) zu je RM. 20 u. 45 000 Vorz.-Akt. (Gruppe B) zu je RM. 20. Die St.-Akt. (Gruppe A) befinden sich im Besitze des Deutschen Reiches, des Staates Bayern, der Preuss. Elektriz.-A.-G., Berlin, der A.-G. Thüring. Werke, Weimar, u. anderen Ländern sowie öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sie erhalten keine Bauzinsen u. eine Div. erst dann, wenn den Vorz.-Akt. (Gruppe B) eine Divid. von 7 % zugeflossen ist. Die Divid. der St.-Akt. ist auf 4 % beschränkt. Die Vorz.-Akt. (Gruppe B) erhalten während der Bauzeit 10 Jahre lang seit einer Einzahlung auf sie also bis 1931 einschl. 5 % Bauzinsen auf die geleisteten Einzahl. Alsdann haben sie einen beschränkten, vor den St.-Akt. zu befriedigenden Dividendenanspruch bis zu 7 %. Sowohl für die 5 % Bauzinsen als auch für eine nach dem Fortfall zu zahlende Mindestdivid. von 5 % u. ferner für die Rückzahl. der Vorz.-Akt. zum Nennwert bei Auflös. der Ges. haben das Deutsche Reich u. der Staat Bayern die gesamtschuldnerische Bürgschaft übernommen. Die Ges. hat das Recht, die Vorz.-Akt. vom Jahre 1928 ab jederzeit auf Beschluss einer G.-V. mit einer einjährigen Kündigungsfrist ganz oder teilweise einzuziehen, u. zwar bis 1937 zum Kurse von 110 %, von da ab zum Kurse von 115 9%, jeweils zuzüglich 5 % Zs. auf die Einzahl. vom Beginn des Geschäftsjahres, für das ein von der G.-V. genehmigter Abschluss noch nicht vorliegt, bis zum Tage der Einlös. Für die Einzieh. sind die Vorz.-Akt. in 30 untereinander völlig gleichberechtigte Serien eingeteilt; die einzuzieh. Serien werden bei einer Einziehung in Teilen durch das Los bestimmt. Im Falle der Liquid. wird die für die Deckung der Vorz.-Akt. nach Ablauf der Erlaubnisdauer bestimmte Rücklage, soweit dieser Fonds nach Deckung der Verbindlichkeiten noch besteht, auf die Vorz.-Akt. verteilt. Ein weiterer ver- bleibender Liqu.-Erlös wird verwendet: 1. zur vollständigen Deckung der Vorz.-Akt., 2. zur Deckung der St.-Akt., 3. zur Verteil. auf alle Aktien gleichmässig. Die Vorz.-Akt. sind durch Beschluss des Reichsrats vom 31./12. 1921 für reichsmündelsicher erklärt worden. A.-K. bis März 1923 M. 900 Mill. in 600 000 St.-Akt. u. 300 000 Vorz.-Akt. zu M. 1000. Lt. G.-V. v. 14./3. 1923 erhöht um M. 1200 Mill. in 1 200 000 St.-Akt., begeben zu pari. Umstell. lt. a. o. G.-V. v. 20./11. 1924 von M. 2 100 Mill. auf RM. 2 700 000 derart, dass gegen 20 St.-Akt. zu M. 1000 eine neue u. gegen 20 Vorz.-Akt. zu M. 1000 3 neue zu je RM. 20 im Umtausch gewährt wurden, mithin dann 90 000 St.-Akt. u. 45 000 Vorz.-Akt. zu je RM. 20. 3 Grossaktionäre: Deutsches Reich (51 % d. St.-A.); Preuss. Elektrizitäts-A.-G., Berlin Preussen] (16.67 % d. St.-A.); Bayern (29.44 % d. St.-A.); Baden, Hessen, A.-G. Thüringische Werke [Thüringen] und 25 deutsche Städte (restl. St.-A.). Anleihe: M. 323 050 000 in 5 % Teilschuldverschr. von 1922 Stücke zu M. 20 000, 10 00 0, 5000, 2000, 1000. Mehr als ein Drittel der Anleihe ist im Jahre 1923 bei der Zeichn- auf die Goldanleihe von 1923 in Zahlung gegeben worden. Im April 1926 wurden sämtl- noch umlaufende Schuldverschr. zur Rückzahl. zum 1./8. 1926 gekündigt. Es wurden gezahlt RM. 3 für 1 Stück zu M 1000, RM. 6 für M. 2000, RM. 15 für M. 5000, RM. 30 für M. 10 000, RM. 60 für 20 000; für Handdarlehen RM. 4.93 für je M. 1000. Noch nicht eingelöst Ende 1929 RM. 56 003. 5 % Goldanleihe von 1923: GM. 7 505 988 lt. min ster. Genehm. v. 3. 4./4. 6. bzw. 24./11. 1923, rückzahlb. zu pari. Stücke zu M. 420, 105, 42 u. 21 ($ 100, 25, 10, 5) [GM. 4.20 = 1 U8S.-Doll.J, lautend auf den Inhaber. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1928 durch jährl. Auslosung oder freihänd. Rückkauf mit jährl. mind. 1 % des gesamten Goldmark- betrages zuzügl. ersparter Zsn. bis längstens 1965; ab 1928 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 3 monatl. Frist vorbehalten, zuerst zum 1./4. 1928. Sicherheit: Hypothek zur I. Stelle auf den gesamten Grundbesitz u. die sämtl. Anlagen des Kachletwerks nebst Zubehör. Ferner hat sich das Deutsche Reich u. Bayern gesamtschuldnerisch für Kapital u. Zinsen verbürgt. Zahlst. Berlin, Frankf. a. M., Hamburg u. München. Eingeführt in Berlin Dez. 1923, Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften. 1930. 151