2420 Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. kräfte des Rheins bei Rheinfelden gerichtete Kraftübertragungsanlage angefertigt hat. 3. Er. richtung, Erwerb, Betrieb, Veräusserung u. Verpachtung von Wasserwerks- und Kraftüber- tragungsanlagen aller Art. 4. Erwerb von Grundstücken, Gerechtigkeiten u. Anlagen aller Art, welche den zu 1–3 gedachten Zwecken dienen. Entwicklung: Im Jahre 1889 wurde von den Firmen Escher, Wyss & Co., Zürich, Maschinenfabrik Örlikon u. Zschokke & Co., Aarau, auf Grund ihrer techn. Vorarbeiten bei den Regierungen von Baden u. Aargau ein Konzessionsgesuch für die Nutzbarmachung der Wasserkraft des Rheins bei Rheinfelden eingereicht. Im Juli desselben Jahres wurde sodann unter Führung der Allg. Elektr.-Ges. in Berlin in Verbind. mit den genannten drei Firmen eine Vorbereit.-Ges. zu obigem Zweck ins Leben gerufen. Am 20./12. 1890 wurde der Vorbereit.-Ges. von den beiden Uferstaaten die Konzession erteilt. Nachdem aber alle Bemühungen um die Finanzierung des Unternehmens erfolglos geblieben waren u. die zur Inangriffnahme der Arbeiten von den Regierungen festgesetzte Frist verstrichen war, so wurde um die vor- läufige Verlängerung der Konzession unter Abänderung des ursprüngl. Projektes auf eine solche in kleinerem Umfange nachgesucht, welche dann am 7./9. 1893 erteilt wurde. In- zwischen gelang es der Allg. Elektr.-Ges., ihr nahestehende Berliner Firmen für die Sache zu gewinnen u. dadurch das erforderl. Kapital zu sichern. Nach Erteil. der endgültigen Konzession wurde dann am 31./10. 1894 die Firma mit dem Sitz in Rheinfelden (Baden. gegründet. Die Eintrag. der Firma in das Handelsreg. Säckingen erfolgte am 28./12. 1894) Schon vor Inangriffnahme der Bauten war über die Hälfte der im Wasserkraftwerk zu gewinnenden Kraft verfügt, indem die Aluminium-Industrie-A.-G. in Neuhausen die Kraft von 6 Turbinen u. die Elektrochem. Werke Bitterfeld (jetzt I. G. Farbenindustrie) die Kraft von 4 Turbinen auf die ganze Dauer der Konzession zur freien Verfüg. erwarben. Durch Ankauf grösserer Geländeflächen, Erstellung einer Trinkwasserversorg., von Bahn- anschlussgleisen u. Strassen war es gelungen, noch weitere grössere Betriebe der chem. u. Textilindustrie zu einer Niederlass. in der Nähe des Kraftwerks zu veranlassen. Nachdem die in Rheinfelden erzeugte Kraft ausverkauft war u. auch die mit Dampf erzeugte u. die von schweizerischen Elektrizitätswerken gemietete Kraft nicht mehr aus- reichte, entschloss man sich gemeinsam mit der Stadt Basel zur Ausarbeit. eines Projekts der Ausnütz. der Gefällstufe des Rheins zwischen Augst-Wyhlen u. Rheinfelden. Nach jahrelangen Bemühungen waren die Konzessionen von den beteiligten Uferstaaten im Jahre 1907 erteilt worden. Mit dem Bau des neuen Wasserwerkes wurde nunmehr im Sommer 1908 begonnen. Im Herbst 1912 konnte das Werk dem Betriebe übergeben werden. Zuvor wurde noch in Wyhlen zur Vorbereit. des Stromabsatzes eine Dampfturbinenanlage von 10 000 PS erstellt, welche dann bei Inbetriebsetz. des Werkes stillgelegt wurde u. heute nur noch als Reserve dient. Im Jahre 1915 erfolgte die käufliche Überlassung der auf Schweizergebiet liegenden elektrischen Anlagen an den Staat Aargau. Dieser betreibt die von der Gesellschalt käuflich erworbenen Leitungsanlagen u. die Gesellschaft liefert ihm die zur Bedienung seiner Strombezieher erforderliche elektrische Energie nach einem besonderen Strom- lieferungsvertrage, welcher der Gesellschaft die Stromlieferung auf die Dauer von 20 Jahren zusichert. Mit den primären u sekundären Leitungsanlagen, sind auch die zugehörigen 26 Transformationsstationen samt Transformatoren u. Messinstrumenten sowie die grosse für die Stadt Rheinfelden erstellte Gleichstrom-Umformerstation mit Akkumulatorenbatterie in das Eigentum des Staates bzw. des von diesem gegründeten staatlichen Elektrizitäts- unternehmens übergegangen. 5 Die Stromabgabe erfolgt im oberbadischen Gebiet, nach der Schweiz u. dem Elsass. Die in den Wasserwerksanlagen erzeugbare elektrische Kraft ist vollständig abgesetzt u. wird zur Zeit durch Dampfstromerzeugung u. erheblichen Strombezug aus schweizerischen Werken u. vom Badenwerk ergänzt. Konzessionen: Die Ges. besitzt die badische u. die aargauische Konzession für den Bau u. Betrieb der Wasserkraftanlage Rheinfelden. Die Konzessionen sind im Jahre 1894 erteilt worden. Die Dauer der badischen Konzession ist unbegrenzt, während die schweizerische Konzession auf 90 Jahre, von der im Jahre 1898 erfolgten Betriebseröffnung an gerechnet, beschränkt ist. Auf Grund der im Artikel 2 des Badischen Wasserrechtsgesetzes erlassenen Bestimmungen kann die Konzession von der badischen Behörde aus dringenden Gründen des öffentlichen Interesses nach vorherigem Einvernehmen mit den schweizerischen Behörden widerrufen oder eingeschränkt werden. Im Jahre 1908 erhielt die Ges. zusammen mit dem Elektrizitätswerk der Stadt Basel die badische, aargauische u. basellandschaftliche Konzesion für den Bau u. den Betrieb der Wasserkraftanlage Augst-Wyhlen. Die Dauer der Kon- zessionen beträgt 80 Jahre. Bei Ablauf der Konzessionen soll über die weitere Verwertung der Wasserkraftanlagen zwischen den Regierungen eine Verständigung erzielt werden. Falls diese nicht erreicht wird, gehen die Hälfte des Stauwehres u. die den Kraftüber- tragungswerken Rheinfelden gehörenden rechtsrheinischen Wasserwerksanlagen, unter Aus- schluss der Maschinen, in das Eigentum des Freistaates Baden über. Die Generatoren u. übrigen maschinellen Einrichtungen sowie die Leitungen sollen auf Verlangen den beteiligten Regierungen gegen eine angemessene, den Sachwert nicht übersteigende Entschädigung abgetreten werden. Während das Stauwehr auf gemeinsame Kosten der beiden Konzessionäre erstellt worden ist, ist die Turbinenanlage auf der badischen Seite auf Kcesten der Ges. u. diejenige auf der schweizerischen Seite auf Kosten der Stadt Basel ausgeführt worden.- *