2432 Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. fristige Verträge mit der Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerk A. G. in Essen u. der Hessischen Eisenbahn-A. G. in Darmstadt gesichert. Dank dieser Verträge ist es der Ges. möglich gewesen, im Jahre 1930 eine Auslandsanleihe im Betrage von hfl. 7 Mill. zum Ab- schluss zu bringen. Infolgedessen kann die Neckarkanalisierung flussaufwärts planmässig fortgeführt werden. Der Erlös aus der Anleihe ist für die Deckung der Kosten der Kraft- werke der ihrer Vollendung entgegengehenden Staustufen Neckargemünd u. Neckarsteinach u. der beiden dann folgenden Stufen Hirschhorn u. Rockenau bestimmt. Mit den Arbeiten für diese beiden Staustufen wird im Frühjahr 1931 begonnen werden; die Konzessionspläne u. Ausschreibungsentwürfe sind in Arbeit. Die Baukosten für die Schiffahrtsanlagen stellen der Ges. auch weiterhin das Reich u. die Länder Württemberg, Baden u. Hessen vertrags. gemäss zur Verfügung. Beteiligungen: Die Ges. ist beteiligt an der Grosskraftwerk Mannheim A.-G. mit RM. 440 000, an der Württemb. Landes-Elektrizitäts-A.-G. mit RM. 133 300, an der Neckar-Elektriz. ges. m. b. H. mit RM. 2400, an der Schleppschiffahrt auf dem Neckar A.-G., Heilbronn mit RM. 110 000 u. an der Gemeinnützigen Baugenossenschaft „Neckartal“ e. G. m. b. H. in Heidelberg. Kapital: (Erhöh. beschlossen) RM. 5 360 000 in 60 000 Akt. zu RM. 20 u. 41 600 Akt. zu RM. 100. Urspr. M. 300 Mill. in zwei Gattungen: 1. 240 000 Akt. Gruppe A, von denen 160 000 vom Reich, 80 000 vom Land Württemberg u. von württemb. Amtskörperschaften u. Gemeinden übern. wurden, 2. 60 000 Aktien Gruppe B, von denen 17 500 vom Land Baden, 2500 vom Land Hessen oder von öffentlich-rechtl. Körperschaften dieser Länder, der Rest von Sonst. Zeichnern übern. wurden. Es waren zunächst nur 25 )% eingezahlt. Die Aktionäre wurden am 21./1. 1922 aufgefordert, die restl. 40 % zum 1./2. 1922 u. weitere 35 % zum 1./4. 1922 einzuzahlen. Die Ges. gewährt während der Bauzeit 6 Jahre lang von der Einzahlung ab Bauzinsen in Höhe von 5 %. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 12./6. 1922 um M. 260 000 000 (also auf M. 560 000 000) in 260 000 Aktien zu M. 1000, übern. vom Reich u. von den Ländern Württemberg, Baden u. Hessen. Lt. G.-V. v. 6./3. 1923 Erhöh. um M. 2 600 000 000 durch Ausgabe von 104 Stück Nam.-Akt. der Gruppe C zu M. 25 Mill. Weiter ermächtigte die G.-V. den Finanzausschuss des A.-R. zur selbständ. Beschlussfassung über die Ausgabe von weiteren Teilschuldverschreib. bis zum Höchstbetrag von RM. 8 000 000 Die G.-V. v. 27./9. 1924 genehmigte die Umstell. von M. 3 160 000 000 auf RM. 1 200 000 Die vom Reich u. den Ländern übern. Akt. im Gesamtnennbetrag von M. 2860 Mill. wurden gegen RM. 65 780 eingezogen, so dass für die Umstell. M. 300 Mill. in 300 000 Akt. zu M. 1000 in Betracht kamen, denen ein Reinvermögen v. RM. 1 200 000 gegenüberstand, so dass sich die Zus. legung im Verh. 250: 1 in 60 000 Akt. zu RM. 20 ergab. Erhöh. lt. G.-V. v. 16./6. 1925 um RM. 4 160 000 in 41 600 Akt. zu RM. 100, 75 % der Einzahl. auf die neuen Aktien wurden sofort eingefordert, die restl. 25 % zum 1./5. 1926. Die neuen Akt. wurden vom Reich u. den Ländern Württemberg, Baden u. Hessen übern., die jedoch insoweit auf den Bezug ver- zichteten, als etwa andere Aktion. neue Aktien zu beziehen wünschten. –— Die G.-V. vom 21./6. 1930 beschloss Erhöh. um RM. 7 640 000 auf RM. 13 000 000. Die neuen, über je RM. 1000 lautenden Inh.-Aktien werden zum Nennwert ausgegeben, das gesetzliche Bezugs- recht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die Erhöhung wird in der Weise durchgeführt, dass das Reich u. die Länder Württemberg, Baden u. Hessen einen Teilbetrag der jedem von ihnen aus dem mit der Ges. abgeschlossenen Darlehensvertrag von 1925 gegen die Neckar A.-G. zustehenden Forderungen einbringen u. gegen die neuen Aktien verrechnen. u. zwar das Deutsche Reich RM. 4 860 000, Württemberg RM. 2 330 000, Baden RM. 420 000 u. Hessen RM. 30 000. Neckar-Anleihe: I. Begebung: 1. M. 375 000 000 in 5 % Teilschuldverschreib. v. 1921, lt. minister. Genehmig. v. 1921, rückzahlbar zu 100 %. Infolge der ausserordentlich stark ein- gelaufenen Anmeldungen war das Endergebnis so reichlich, dass die Ges., um die Zuteil. der verlangten Beträge zu ermöglichen, mit Genehmig. der zuständigen Stellen sich entschlossen hat, an Stelle der anfangs vorgesehenen M 350 Mill. einen Betrag von insges. M. 459 150 000 einschl. Schuldscheindarlehen aufzunehmen. Nachdem dieser Betrag erreicht war, wurde die Zeichnung geschlossen. Stücke zu M. 20 000, 10 000, 5000, 1000 u. 500. abgestemp. auf den Aufwert.-Betrag von RM. 144.80, RM. 72.40, RM. 36.20, RM. 7.24 u. RM. 3.62, Bei den Stücken über PM. 500 u. 1000 werden die Zs. zuzügl. Zinseszs. erst bei Fälligkeit des Kap. bezahlt. Tilg. ab 1927 in spät. 37 Jahren durch jährl. Auslos. von 1 % des urspr. Anleihe- Betrags u. ersp. Zs. auf 1./2.; ab 1927 verstärkte Tilg. oder Totalkündig. mit 3 monatl. Frist vorbehalten. Sicherheit: Für die Teilschuldverschreib. haftet das ges. Vermögen der Neckar-Akt.-Ges. Ausserdem werden die Teilschuldverschreib. durch Eintrag. einer Sicherheitshypothek mit erstem Rang auf sämtl. Kraftwerke, welche die Ges. erstellen wird, jeweils nach Ausbau des einzelnen Werks sichergestellt werden. Endlich hat das Reich sowie die Länder Württemberg, Baden u. Hessen für die Teilschuldverschreib, u. zwar sowohl für das Kap. wie für die Zs. die Garantie übern. Die Schuldverschreib. sind sonach gemäss $§ 1807 BGB. im ganzen Deutschen Reich zur Anleg. von Mündelgeld geeignet. Die Ges. darf später ausgegeb. Teilschuldverschreib. keine besser. Rechte einräumen; es 18t höchst. eine Gleichstell. solcher Schuldverschreib. mit den jetzt ausgegeb. gestattet, wobei eine Ausdehn. der Sicher.-Hyp. mit gleichem Rang auf später ausgegeb. Teilschuldverschreib. vorbehalten bleibt. Zahlst. siehe unten. Kurs in Berlin Ende 1927–1929: 75, 74.50, 64.10 % auch in Frankf. a. M., Mannheim u. Stuttgart notiert. In Umlauf Ende 1929: RM. 63 396 948,