Chemische Industrie. 2779 Dresdner Albuminpapierfabrik A.-G. in Liqu. in Dresden. Gegründet: 23./4. 1885. Die G.-V. v. 28./6. 1929 beschloss Auflös. der Ges. Liquidator: Rechtsanw. Dr. Eduard Ackermann, Berlin N, Müllerstr. 170/71. Die G.-V. v. 28./6. 1929 genehmigte die Liqu.-Eröffnungs-Bilanz. Danach ist der Ausgleich des Kapitalentwertungs- kontos ermöglicht worden dadurch, dass bei der Freigabe des beschlagnahmten amerika- nischen Besitzes sich Beträge ergeben haben, die diejenigen des Kapitalentwertungskontos bei weitem übersteigen und demgemäss auch nach Ausgleich dieses Kontos noch don Über- schuss von RM. 622 618 ausmachen. Mit Rücksicht auf die sich hieraus ergebende Bilanz- berichtigung haben Vorstand u. Zulassungsstelle der Börse zu Dresden übereinstimmend entschieden, dass die Zulassung der Aktien u. Genussscheine zum Handel u. zur Notiz an der Börse weiterbesteht. Nachdem die Verwaltung in der G.-V. erklärte, mit Rücksicht auf das gesetzlich vorgeschriebene Sperrjahr könne nichts ausgeschüttet werden, beschloss sie unmittelbar nach der G.-V., vorschussweise, eine erste Ausschüttung von RM. 1200 je Aktie u. von RM. 40 je Genussschein vorzunehmen. Die erste Liqu.-Ausschüttung wurde ab 2./9. 1929 zahlbar gemacht. Zahlstelle: Dresden: Dresdner Bank. Der Abschluss per 31./12. 1929 ergibt einen Reingewinn von RM. 22 803. Was die Beteiligung der Ges. an dem amerisanischen Besitz betrifft, so war der von dem Alien Property Custodian erhobene weitere Anspruch auf die Eastman-Dividende nach der Ent- scheidung der zweiten Instanz mittels eines ordentlichen Prozesses geltend zu machen. (Über Kodak-Prozesse s. a. die Abhandlungen der Firmen: „Fabrik phothogr. Papiere vorm. Kurz“' u. „Ver. Fabriken photogr. Papiere.“.) Demgemäss hat der Alien Property Custo- dian Klage gegen die Eastman Kodak Company wegen der bisher fällig gewordenen Div. erhoben. Hierauf hat ein offenbar von der genannten Gesellschaft vorgeschobener Aktionär einen Rechtsstreit gegen den Alien Property Custodian, die Eastman Kodak Company und die drei deutschen Gesellschaften, auf deren Namen die Aktien eingetragen sind, mit dem Antrage eingeleitet, die Aktien-Zertifikate für nichtig zu erklären und an die Eastman Kodak Company herauszugeben. Beide Prozesse sind zunächst zu gemeinsamer Verhand- lung verbunden und zurzeit in erster Instanz vor dem amerikanischen Einzelrichter in Trenton anhängig. Eine Entscheidung ist bisher noch nicht ergangen. Die G.-V. v. 1./7. 1930 beschloss nach Ablauf des Sperrjahres (6./7. 1930) als zweite Liqu.-Rate einen Betrag von RM. 128 875 auszuschütten, u. zwar RM. 50 000 an die Aktionäre u. RM. 78 875 an die Genussscheininhaber, so dass auf jede Aktie ein Betrag von RM. 125 und auf jeden Genuss- schein ein Betrag von RM. 25 entfällt. Zweck: Erwerb, Vereinigung u. Weiterbetreibung von Fabriken photogr. Papiere. Entwicklung: Die Ges. erwarb bei ihrer Gründung von den Firmen Dresdner Albumin- papierfabrik A. F. Silomon, Stalling & Martin, Hermann Sander & Co., E. Kaders und Unger & Hoffmann in Dresden das Recht, an ihrer Stelle das Geheimnis der Präparation photograph. Papiere auszubeuten, ferner waren der Ges. die für die Firmen eingetragenen Fabrikmarken zu überweisen. Die genannten 5 Firmen hatten sich zur Aufgabe der Fabrikat. verpflichtet u. im ganzen M. 631 000 in Akt. Lit. B der Ges. zu M. 1000 als Entschädig. erhalten. Ausserdem erwarb die Ges. von Aug. Friedr. Silomon dessen Grundst. Nr. 76 der Königsbrückerstrasse. Erwerb von Aktien der Fabrik photogr. Papiere vorm. Karl Christensen A.-G. in Dresden. Die 1907 durch einen Neubau vergrösserten Fabrikanlagen der Ges. sind verpachtet. Kapital: RM. 400 000 in 400 Aktien Lit. A zu RM. 1000, auf welche eine Div. im Höchst- betrag von 8 % entfällt. Urspr. M. 1 031 000 in 400 Aktien Lit. A und 631 Aktien Lit. B zu M. 1000. Letztere sind gemäss Statut amort. und statt dessen nachstehende Genussscheine ausgegeben. Lt. G.-V. v. 9./3. 1924 Umstell. von M. 400 000 in gleicher Höhe auf Reichsmark. Bei der Umstellung auf Goldmark wurde ein Kapitalentwert.-Konto von RM. 204 344 gebildet. Dieses wurde bis ult. 1928 auf RM. 174 058 abgeschrieben. Das Konto wurde 1929 aus Eingängen aus amerikanischen Freigabegeldern getilgt (s. a. oben). Gegnussscheine: 3155 Stück auf Namen und übertragbar, ausgegeben an Stelle der bis 1890 bar zur Rückzahlung gebrachten Aktien Lit. B = M. 631 000. Für jede amort. Aktie wurde dem Inhaber ein Genussschein unentgeltlich ausgeliefert. Lt. G.-V. v. 7./2. 1891 wurde den Inhabern der Genussscheine freigestellt, an Stelle eines Genussscheines gegen Rückgabe desselben 5 neue Genussscheine zu beziehen, von denen ein jeder des für einen urspr. Genussschein fest- gesetzten Gewinnanteiles bezieht. Die neuen, auf den Namen Eduard Rocksch Nachfolger lautenden Genussscheine tragen zur Unterscheidung von einander die Buchstaben A, B, C, D, E. Im Falle Liquidation der Ges. wird der nach Rückzahlung der Aktien Lit. A etwa verbleib. Betrag gleichmässig an diese und an die Genussscheine verteilt. Bilanz am 31. Dez. 1929: Aktiva: Grundst. u. Geb. 182 505, Eff. 44 500, Bar- bestand 841, Inv. 1, Schuldner 256 184. – Passiva: Gläubiger 44 809, Vortrag 416 418, Reingewinn 22 803. Sa. RM. 484 031. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Abschreib. 2389, Verwalt. kosten u. Steuern 14 058, Hausverwalt.- u. Instandsetz. kosten 5153, Ausschüttungen (nach Rückzahlung des A.-K. zum Nennwert) 206 200, Vortrag 416 418, Reingewinn 22 803. – Kredit: Liqu.-Vortrag 622 618, Mieteinnahmen 12 326, Zinserträgnisse 32 077. Sa. RM. 667 023. Kurs: Aktien: Ende 1913: 110 %; Ende 1925–1929: 68, 113, 115, 308, 164 %. – Genussscheine: Ende 1913: M. 118 pro Stück; Ende 1925–1929: RM. 173, 230, 208, 416, 239.50 pro Stück. Notiert in Dresden.