Chemische Industrie. 2799 zur I. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft zusammengeschlossen. Aufnehmende Gesell- schaft war die Badische Anilin- & Soda-Fabrik, die mit den vorgenannten Firmen Fusions- verträge im wesentlichen gleichen Inhalts schloss, durch Generalversammlungsbeschluss vom 28./11. 1925 ihr Kapital um das Kapital der aufzunehmenden Gesellschaften erhöhte und ihren Namen in „I. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft- unter Verlegung des Sitzes nach Frankfurt a. M. änderte. Die Fusion erfolgte in der Weise, dass die Vermögen der in der Badischen Anilin- & Soda-Fabrik aufgehenden Gesellschaften als Ganzes unter Ausschluss der Liquidation auf Ludwigshafen übertragen wurden, und zwar einschliesslich sämtlicher Patente und Warenzeichen, des beweglichen und unbeweglichen Auslandbesitzes, sowie des Rechtes zur Weiterbenutzung der Firma. Mit dem Vermögen ging auch der seit dem 1. Januar 1925 angefallene Geschäftsgewinn auf Ludwigshafen über. Die Übertragung der Vermögen erfolgte gegen Gewährung von Aktien Ludwigshafens im Verhältnis 1: 1. Aktionäre, deren Stammaktien nicht durch 1000 restlos teilbar waren oder den Betrag von RM. 1000 nicht erreichten, erhielten für die sich ergebenden Spitzen- beträge von RM. 200 u. 100 eine Stammaktie der Badischen Anilin- & Soda-Fabrik über RM. 200 und 100. Die Vorzugsaktien wurden nach den gleichen Grundsätzen getauscht. Die Firmen der sich verschmelzenden Gesellschaften werden als Zweigniederlassungen der I. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft mit einem ihrem früheren Firmennamen ent- sprechenden Zusatz weitergeführt. Die Fusion war der Schlussstein des Zusammenschlusses der grossen deutschen chemischen Fabriken. Bereits im Jahre 1904 begann diese Bewegung durch eine engere Verbindung zwischen den Farbwerken vorm. Meister Lucius & Brüning und der Firma Leopold Cassella & Co. G. m. b. H. einerseits, sowie einer Interessengemeinschaft der Badischen Anilin- & Soda-Fabrik, Farbenfabriken vorm. Friedrich Bayer & Co. und der Actien-Gesellschaft für Anilin-Fabrikation andererseits. Schon bei Abschluss des Dreibundes zwischen den letzt- genannten Firmen war man sich darüber klar, dass diese Interessengemeinschaft nur Vor- läufer einer in späterer Zeit erfolgenden völligen Verschmelzung sein würde. Die Lage, die in den Kriegsjahren für die auf Kriegsbetrieb umgestellte Teerfarbenindustrie entstand, brachte verstärkt die Notwendigkeit eines engeren Zusammenschlusses auf breiterer Basis. Der alte Dreibund wurde daher im Anfang des Jahres 1916 durch die Farbwerke vorm. Meister Lucius & Brüning, Höchst a. M., Kalle & Co. Aktiengesellschaft, Biebrich a. Rh., Leopold Cassella & Co. G. m. b. H., Frankfurt a. M., Chemische Fabrik Griesheim Elektron, Frankfurt a. M., Chemische Fabriken vorm. Weiler-ter Meer, Uerdingen a. Rh., erweitert zur Interessengemeinschaft der deutschen Teerfarbenfabriken. Der Interessen- gemeinschaftsvertrag wurde in Berlin am 18./8. 1916 anfänglich auf eine Dauer von 50 Jahren geschlossen, im Dezember 1920 jedoch bis zum 31./12. 1999 verlängert. Die Selbständigkeit und eigene Organisation der Gemeinschaftsfirmen blieb gewahrt. Das Gesamtergebnis der Bilanzen wurde nach einem bestimmten Schlüssel unter die Firmen verteilt, wobei insbesondere bis zum Jahre 1919 das gesamte Stickstoffgebiet als Sonder- gebiet der Firmen Ludwigshafen und Höchst galt. Auch diese erweiterte Interessen- gemeinschaft konnte ihrer Form und ihrem Inhalt nach nur eine Übergangserscheinung sein. Es war unmöglich, die natürlichen Interessengegensätze in vollem Umfang zu beseitigen und andererseits die Bindung derart zu verstärken, dass eine Kündigung erschwert oder ganz ausgeschlossen wurde. Hinzu kam die durch den Krieg und seine Folgen gänzlich veränderte Lage auf dem Weltmarkt, die neue, durch Zollmauern geschützte Konkurrenzen in fast allen Ländern entstehen liess, und die zu einer rationellen Gestaltung und Vereinfachung der Organisation durch Zusammenlegung insbesondere auf dem Farbstoffgebiete Zwang. Aus diesen Gründen entschlossen sich die Firmen der Interessengemeinschaft unter Aufgabe ihrer Selbständigkeit zur Fusion. Die Firmen Leopold Cassella & Co. G. m. b. H., Frankfurt, und Kalle & Co. Aktiengesellschaft Biebrich, wurden nicht in die Fusion mit einbezogen, da ihre Kapitalien sich bereits zu einem überwiegenden Teil in den Händen der einzelnen I. G.-Firmen befanden. Den Firmen blieb vielmehr ihre rechtliche Selbständigkeit erhalten. Der fabrikatorische u. der damit zus.hängende kaufmännische Betrieb der Firma Leopold Cassella & Co. G. m. b. H. wurde gepachtet u. wird unter dem neuen Firmennamen weiter- geführt. Die Fabrikation u. der Verkauf der Farbstoffe u. pharmazeutischen Produkte der Firma Kalle & Co. Aktiengesellschaft wurden der I. G. übertragen u. an deren Stelle neue Fabrikat. auf dem Gebiet der Cellulose-Veredlung, der Reproduktionstechnik u. a. auf- genommen. Die fusionierten Gesellschaften selbst haben folgende Entwicklung genommen: Badische Anilin- & Soda-Fabrik, Ludwigshafen a. Rh.: Unter den Anfang der sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts in rascher Folge ge- gründeten und emporwachsenden Anilinfarbenfabriken war auch die im Jahre 1861 als ==