2804 Chemische Industrie. Wolff & Co., Kommandit-Ges. auf Aktien, Walsrode, Titangesellschaft m. b. H., Leverkusen, A. H. Rietzschel G. m. b. H., München, Saska G. m. b. H., München, Masa G. m. b. H., Berlin, Stickstoff- Syndikat G. m. b. H., Berlin, Vereinigte Sauerstoffwerke G. m. b. H., Berlin. Die Anlagen der Firmen Leopold Cassella & Co. G. m. b. H., Frankfurt a. M., Behring- werke A.-G., Marburg a. d. Lahn, A. H. Rietzschel G. m. b. H., München, Saska G. m. b. H., München, Elektrochemische Werke G. m. b. H., Frankfurt a. M., Werk Bitterfeld u. R. Wede- kind & Co. G. m. b. H., Uerdingen, werden pachtweise von der I. G. betrieben. Die Fabrikat. u. der Verkauf der von der Firma Kalle & Co. A.-G., Wiesbaden-Biebrich, hergestellten Farbstoffe u. pharmazeutischen Produkte ist der I. G. übertragen. Interessengemeinschaften: Es bestehen folgende Interessengemeinschaftsverträge mit anderen Unternehmungen: 1. Interessengemeinschaftsvertrag mit Dynamit Actiengesellschaft vorm. Alfred Nobel & Co., Köln. 2. Interessengemeinschaftsvertrag mit Rheinisch-Westfäl. Sprengs toff- A.-G., Köln. 3. Interessengemeinschaftsvertrag mit Actien gesellschaft Siegener Dynamitfabrik, Köln. Diese drei Verträge haben im wesentlichen folgenden Inhalt: Die Verträge beginnen rückwirkend mit dem 1./1. 1926 und enden mit dem 31./12. 2024. Die auf Grund besonderer Vorbilanzen, für die gewisse Mindestabschreibungen garantiert sind, errechneten Gewinne u. Verluste eines jeden Geschäftsjahres der Gesellschaften werden der I. G. gutgeschrieben oder belastet; die I. G. vergütet ihnen dagegen diejenigen Beträge, die erforderlich sind, um auf die Stammaktien der Nobel-Gesellschaft eine Dividende in Höhe der halben und auf die Stammaktien der Sprengstoff-Gesellschaft und der Siegener Dynamitfabrik eine solche in Höhe von %0 der Stammaktiendividende der I. G. verteilen zu können. Sollte sich bei der I. G. nach Übertragung des Gewinnes oder des Verlustes der anderen Gesellschaften ein Bilanzverlust ergeben, so wird er auf die Gesellschaften in dem gleichen Verhältnis verteilt wie die sich nach dem angegebenen Schlüssel errechnenden Dividendensummen. Räumt die I. G. ihren Aktionären im Falle einer Kapitalserhöhung ein Bezugsrecht ein, so ist auch den Aktionären der anderen Gesellschaften ein Bezugsrecht auf I. G.-Aktien zu den gleichen Bedingungen einzuräumen mit der Massgabe, dass auf RM. 200 Aktien der NobefGesellschaft halb so viel und auf RM. 200 Aktien der Sprengstoff-Gesellschaft und der Siegener Dynamitfabrik ¼o so viel neue I. G.-Aktien entfallen wie auf den gleichen Nennwert alte I. G.-Aktien. Die I. G. kann jederzeit erklären, die Vermögen der Nobel-Gesellschaft, der Sprengstoff-Gesellschaft und der Siegener Dynamitfabrik in dem angegebenen Verhältnis im ganzen durch Fusion gemäss §$§ 305 und 306 HGB. übernehmen zu wollen. Lehnen die Generalversammlungen der zu übernehmenden Gesellschaften die Fusion ab, so ist die I. G. berechtigt, die Verträge zum Schluss des laufenden Geschäftsjahres zu kündigen. In diesem Fall kann die I. G. gleichviel, ob sie von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht oder nicht, verlangen, dass ihr die am Schlusse des alsdann laufenden Geschäftsjahres vorhandenen Liegen- schaften, Gebäude, Apparate und Beteiligungen oder der von der I. G. nach freiem Ermessen zu bestimmende Teil dieser Gegenstände zum Buchwert der letzten Bilanz überlassen wird. Vom 1./1. 1937 ab hat jeder einzelne Aktionär der Nobel-Gesellschaft, der Sprengstoff- Gesellschaft und der Siegener Dynamitfabrik das Recht, den Umtausch seiner Aktien in dem oben angegebenen Verhältnis in I. G.-Aktien zu verlangen. Das gleiche Umtauschrecht steht den Einzelaktionären auch dann zu, wenn die vorstehenden Verträge aus irgendeinem Grunde aufgehoben oder abgeändert werden sollten. 4. Interessengemeinschaftsvertrag mit der Deutschen Celluloid-Fabrik, Eilenburg. Die Köln-Rottweil Aktiengesellschaft, Berlin, hatte unterm 27./10. 1922 einen Anschlussvertrag mit der Deutschen Celluloid-Fabrik, Eilenburg, abgeschlossen. In diesen Vertrag ist die I. G. Farbenindustrie A.-G. am 30./8. 1926 eingetreten. Der Betrieb der Deutschen Celluloid-Fabrik, Eilenburg, läuft für Rechnung u. Gefahr der I. G., die das gesamte Geschäftsergebnis übernimmt u. Eilenburg eine Dividende auf ihr jeweiliges A.-K. garantiert in Höhe der Hälfte der St.-Akt.-Div. der I. G. 5. Interessengemeinschaftsvertrag mit A. Riebeck'sche Montanwerke A.-G., Halle a. S. Der Vertrag ist abgeschlossen am 20./9. 1926 und zwar rückwirkend ab 1./4. 1925 bis 31./3. 2023. Beide Gesellschaften behalten ihre volle rechtliche Selbständigkeit. Die I. G. garantiert den Riebeck-Aktionären ¾0 des Prozentsatzes, den die I. G. als Dividende verteilt. Die I. G. hat jederzeit das Recht, die Übernahme des Vermögens als Ganzes im Verhältnis RM. 100 Riebeck zu RM. 60 I. G.-Aktien zu verlangen Dagegen hat jeder Riebeck-Aktionär ab 1./4. 1930 das Recht, den Umtausch der Riebeck-Aktien in gleichem Verhältnis zu verlangen. Bei Neu-Emission von Aktien wird die I. G. den Riebeck-Aktionären ein entsprechendes