2806 Chemische Industrie. kommen ausgebaut, das insbesondere auch ein engeres Zus. arbeiten auf technischem Gebiet vorsieht. Dabei ist die Selbständigkeit u. Entwicklungsmöglichkeit beider Teile nach jeder Richtung hin aufrecht erhalten geblieben. Gleichzeitig hiermit ist auch zwischen den Farbstoffindustrien Deutschlands, Frankreichs u. der Schweiz eine Verständig. getroffen worden. Beabsichtigt ist ein durch die heutigen Marktverhältnisse notwendig gewordenes Zusammenarbeiten im Verkauf, das jedoch die Selbständigkeit der bestehenden Organisation aller Teile aufrecht erhält. Die Unabhängigkeit u. Entwicklungsmöglichkeit der beteiligten Firmen ist unangetastet geblieben. Das Geschäft in den Vereinigten Staaten von Nord- amerika wird durch sämtl. vorstehende Abkommen nicht betroffen. Beteiligt sind: a) auf französischer Seite: Compagnie Nationale de Matieres Colorantes et Manufactures de Produits Chimiques du Nord réunies Etablissements Kuhlmann, Paris Société Anonyme de Matieres Colorantes et Produits chimiques de St.-Denis, Paris, Compagnie Francaise de Produits Chimiques et Matières Colorantes de St.-Clair du Rhone, Paris Société de Produits Chimiques et de Matières Colorantes, Mühlhausen, Charles Steiner Vernon, Durand & Huguenin, Hüningen, Société Anonyme pour IIndustrie Chimique Mühlhausen-Dornach, b) auf schweizer. Seite die sogenannte Schweizer I. G., d. h. die in einer Interessen- gemeinschaft zus. geschlossenen Basler Firmen: Ges. für Chemische Industrie in Basel, Chemische Fabrik vorm. Sandoz, J. R. Geigy A.-G. Anfang 1928 schloss sich die Ges. mit der Ansco Photoproducts Inc. New York zusammen, um die Herstell. u. den Verkauf von Films aller Art, photographischen Papieren, Kameras u. sonst. photographischen Artikeln in den U. S. A. gemeinsam zu betreiben. Zu diesem Zweck erfolgte die Gründung einer neuen gemeinsamen Ges., der Agfa-Ansco Corpo- ration, Binghamton (N. Y.) (Kapital 7 000 000 $ preferred shares u. 350 000 Stück common shares). Die Inbetriebnahme der neuen Filmfabrikation ist im Laufe des Monats März 1929 erfolgt. Zur Unterstütz. u. Durchführ. der internation. Verhandl. u. der Ausgestaltung der im Ausland angeknüpften Beziehungen hat sich die Vermittl. einer grösseren ausländ. Ges. als z weckmässig erwiesen. Im Juni 1928 wurde daher die „Internationale Gesellschaft für chemische Unternehmungen in Basel' (I. G. Chemie, Basel) gegründet. Sie ist eine Holding-Ges. schweizer. Rechts. A.-K. 20 000 000 schweiz. Fr., laut G.-V.-B. vom 20./2. 1929 erhöht auf 250 000 000 schweiz. Fr. St.-A. u. 40 000 000 schweiz. Fr. 6 % kumu- * 0 lative, im Liquidationsfall mit 10 % Agio rückzahlbare Vorz.-A. Der Zweck der Ges. ist die Beteilig. an Industrie- u. Handelsunternehmung. aller Art, besond. der chem. Branche im In- u. Ausland. Bisher hat sich die Ges. beteiligt an der Norsk Hydro Elektrisk Kvaelstofaktieselskab, Oslo, der Durand & Huguenin, Basel, der Teerfarben A.-G., Zürich (Verkaufsorganisation der I. G. Farbenindustrie A.-G.) und der American I. G. Chemical Corporation, New York. Von den 250 000 000 schweiz. Fr. St.-A. werden 80 000 000 schweizer Fr. den Aktionären der I. G. Farben industrie A.-G. und der mit dieser in Interessengemeinschaft stehenden Unternehmungen (A. Riebeck'sche Montanwerke Aktien-Gesellschaft, Dynamit A.-G. vorm. Alfred Nobel & Co., Rheinisch- Westfälische Sprengstoff A.-G., A.-G. Siegener Dynamitfabrik u. Gustav Genschow & Co. A.-G.), ebenso den Inhabern der Teilschuldverschreibungen der I. G. Farbenindustrie A.-G. zum Bezuge angeboten. Die hiernach verbleibenden restlichen Beträge stehen für die Zwecke der Börseneinführung sowie für weitere Angliederungen u. Finanztransaktionen zur Verfügung. Die Verbindung zwischen der I. G. Chemie, Basel, u. der I. G. Farben- industrie A.-G. ist in der Weise hergestellt worden, dass in der G.-V. v. 20./2. 1929 ein Dividen dengarantievertrag mit beiderseitigen Rechten u. Pflichten vereinbart wurde. Danach garantiert die I. G. Farbenindustrie A.-G. der I. G. Chemie, Basel, für deren St.-Akt. eine Dividende in der Höhe desjenigen Dividendensatzes, den die I. G. Farbenindustrie A.-G. für das gleiche Geschäftsjahr auf ihre St.-Akt. ohne Abzug der Kapitalertragsteuer in Goldmark verteilt. Solange das St.-Akt.-Kap. der I. G. Chemie, Basel, nicht voll einbezahlt ist, gilt die Dividende als in der Weise garantiert, dass von dem der Dividende der I. G. Farben für voll einbezahlte Aktien entsprechenden Frankenbetrage 5 % des nicht einbezahlten Betrages, berechnet vom Beginn des Geschäftsjahres ab, pro rata temporis abgezogen werden. Übersteigt während der Dauer der Garantie der verteilbare Reingewinn der I. G. Chemie den zur Vefteilung der garantierten Dividende erforderlichen Betrag, so wird dieser Mehrgewinn einem Div.-Ergänzungs-F. solange gutgeschrieben, als dieser nicht 20 % des St.-Akt.-Kap. erreicht hat. Erreicht in einem Jahre das erzielte Ergebnis nicht den zur Verteilung der garantierten Dividende erforderlichen Betrag, so kann die I. G. Farben die Erfüllung ihrer Garantieverpflichtung solange verweigern, als die I. G. Chemie in der Lage ist, den Fehlbetrag aus dem Dividendenergänzungsfond zu decken. Sollte die I. G. Farbenindustrie A.-G. während der Dauer des Garantievertrages ihren Stamm- aktionären ein Bezugsrecht einräumen oder ihnen aüsser der Dividende eine sonstige Vergünstigung zukommen lassen, so ist sie verpflichtet, die Besitzer von St.-Aktien der I. G. Chemie, Basel, in sinngemässer Weise zu berücksichtigen. (Auf 500 schweiz. Fr. nom. St.-Aktien der I. G. Chemie entfällt der Wert von Bezugsrechten bzw. Vergünstigungen auf RM. 400 nom. St.-Aktien der I. G. Farben.) Die Garantie der I. G. Farben ist erteilt worden für die Dauer des Bestehens der I. G. Chemie, Basel. Jedoch ist die I. G. Farben berechtigt,