Chemische Industrie. 2807 ihre Garantie in einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres, frühestens zum 31./12. 1938, zu kündigen. Im Falle der Kündigung hat jeder Besitzer von St.-Aktien der I. G. Chemie, Basel, bis zum 30./6. des folgenden Jahres einen unentziehbaren Anspruch gegenüber der I. G. Farben auf Umtausch seiner Aktien in St.-Aktien der I. G. Farben in dem Verhältnis nom. Fr. 500 St.-Aktien I. G. Chemie zu nom. RM. 400 St.-Aktien I. G. Farben. Die erwähnte Kündigung kann nur ausgesprochen werden auf Grund eines Beschlusses der Gen.-Vers. der I. G. Farben, der gleichzeitig die etwa erforderliche Erhöhung ihres Stammaktienkapitals genehmigt. – Die I. G. Chemie, Basel, hat der I. G. Farbenindustrie A.-G. die Option eingeräumt, jederzeit, auch wiederholt, ganz oder teilweise die Überlassung der Beteiligungen u. Effekten zum Buchwert u. die gleichzeitige Herauszahlung der auf dem Konto ,Rückstellung für Beteiligungen u. Effekten“ etwa angesammelten Beträge zu fordern. Unter Mitwirkung der National City Co. in New Vork wurde im April 1929 die American I. G. Chemical Corporation gegründet. die als Holding- u. Finanzges. für Unternehm. der chem. u. verwandter Industrien in den Vereinigten Staaten u. anderen Ländern dienen soll. Das Kap. der American I. G. besteht aus 3 000 000 Stück Common „A*“ Shares ohne Nennwert, davon 486 139 Stück begeben, 3 000 000 Common „B“ Shares ohne Nennwert (vollständig begeben). Ausserdem hat die Ges. ausgegeben $ 30 000 000 5½ % umwandelbare Teilschuld- verschreibungen (Convertible Debentures). Die Convertible Debentures werden von der I. G. Farbenindustrie A.-G. garantiert u. sind am 1./5. 1949 nach 20jähr. Laufzeit zur Rück- zahlung fällig. Sie können ausserdem ganz oder teilweise nach vorheriger Kündigung zu 110 % zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen zurückgezahlt werden, wenn sie am oder vor dem 1./11.1938 eingelöst werden u. zu 100 % zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen nach dem 1./11. 1938. Die Umwandlung der Convertible Debentures in „A“ Aktien der American I. G. ist so geregelt, dass für die Zeit bis zum 31./12. 1931 je $ 1000 Teilschuldverschreib. gegen 17 Common Shares umgetauscht werden können. Im Jahre 1932 beträgt das Umtauschverhältnis $ 1000 zu 16 Common Shares „A“, im Jahre 1933 $ 1000 zu 15 Common Shares „AC, im Jahre 1934 $ 1000 zu 14 Common Shares „A“ bis herunter auf $ 1000 zu 10 Common Shares „A“ im Jahre 1938. Die St.-Akt. „A“ u. „B' sind stimmberechtigt, u. zwar in gleicher Weise. Dagegen erhalten bei der Div.-Verteil. die „A“ Shares $ 1 für je 10 Cents, die auf die „B'-Shares ausgeschüttet werden. Die „A“.Shares können jederzeit zu einem Preise zurückgekauft werden, der dem Durchschnittskurs der der Kündigung folg. 10 Tage entspricht, aber mindestens $ 10 über dem letzten Konversionspreis der Debentures in „A'-Shares liegt. Im Falle der Liquidation werden die „A(. Aktien vorweg $ 75 per Aktie erhalten, u. danach werden sich ,AC. u. „B“. Aktien in den Überschuss teilen. – Bisher hat die American I. G. wesentliche Beteiligungen erworben, u. a. an der Agfa Ansco Corporation u. an der General Aniline Works, Inc. (früher Grasselli Dyestuff Corporation). Zu dem Verwaltungsrat gehören die Herren Walter C. Teagle, President of Standard Oil Company of New Jersey, Charles E. Mitchell, Chairman of the Board of the National City Bank of New York, Paul M. Warburg, Chairman of the Board of International Acceptance Bank Inc., Edsel B. Ford, President of Ford Motor Co., Detroit, Geh.-Rat Bosch, Geh.-Rat Schmitz, Adolf Kuttroff, Herman A. Metz, W. E. Weiss, Walter Duisberg, W. Greif, Max Ilgner, F. ter Meer, William H. vom Rath. Das am 30./6. 1930 abgelaufene Stickstoff-Syndikat ist erneuert worden. Das neue Syndikat begann am 1./7. 1930 u. ist für die Dauer von 7 Jahren in Aussicht genommen; es kann jedoch zum Ende des 5. Vertragsjahres gekündigt werden. In dem neuen Stickstoff- Syndikat sind etwa 98 % der deutschen Erzeugung vereinigt. Es umfasst folg. Gruppen: 1. Die Gruppe der I. G. Farbenindustrie A.-G., 2. die Gruppe der Deutschen Ammoniak- verkaufsvereinigung G. m. b H., 3. die Kalkstickstoffgruppe (hierzu zählen die Bayerischen Stickstoffwerke A.-G. u. die Aktiengesellschaft für Sticketoffdünger, Knapsack), 4. die Koks- werke u. Chemische Fabriken A.-G., 5. die Wirtschaftliche Vereinigung der Deutschen Gaswerke, 6. die Gewerkschaft des Steinkohlenbergwerks Ewald, 7. die Stickstoffwerke A-G. Waldenburg. – Einsichtlich der Stickstofferzeugnisse für techn. Verwendungszwecke (wie z. B. Salmiakgeist. Salpetersäure, Amonnitrat), mit deren Verkauf sich das bisherige Stickstoff-Syndikat nicht befasst hat, ist es gleichfalls zu einer besonderen Verständigung gekommen. Der Verkauf dieser Erzeugnisse erfolgt ab 1./7. 1930 ebenfalls ausschliesslich durch das Syndikat. Grundbesitz: Der Grundbesitz der Gesellschaft einschl. der Ammoniakwerk Merseburg G. m. b. H. und der eigenen Gruben beträgt: 8063.4 ha, davon sind überbaut 16 %, landw. genutzt 56 %, anderweitig oder nicht genutzt 28 %. Hierzu kommt der Grundbesitz der der I. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft ge- hörigen bzw. ihr nahestehenden Grubengesellschaften mit insges. 4152.2 ha. Technische Ausrüstung: Die Werke der I. G. einschl. der Ammoniakwerk Merseburg G. m. b. H., haben insges. ca. 860 km eigenes Bahngleis, etwa 260 Lokomotiven aller Art, etwa 11 800 eigene Eisenbahnwagen, davon 3844 Spezialwagen, die bei der Reichsbahn zugelassen sind. Es sind etwa 782 Dampfkessel mit einer Kesselheizfläche von ca. 207 884 qm vorhanden. Der Wasserverbrauch der gesamten Werke beträgt jährl. 623 687 376 cbm; der Gasverbrauch beträgt 4 791 319 685 cbm; der Verbrauch an elektr. Energien beträgt Ppro Jahr 1 737 921 531 k Wh.