2930 Papier-Industrie, Zellulose- und Kartonnagenfabriken, Buchbindereien. steigen. 1928 beteiligte sich die Ges. an der Gründung der Sulfitzellstoff G. m. b. H. und der Pergamentersatz G. m. b. H. Die Produktionsfähigkeit sämtl. Gesellschaftsbetriebe beträgt jährlich: Zellstoff 310 000 t, Papier 100 000 t, Sulfitspiritus 95 000 hl. Zwecks Wiedergewinnung eines Auslandsstützpunktes beschloss die G.-V. v. 10./12. 1928 die Gründung einer selbständigen Zellulosefabrik in Kexholm in Finnland unter mass- geblicher Beteil. der Zellstofffabrik Waldhof A.-G. Die neue Ges. wurde unter der Firma „Osakeyhtioe Waldhof Aktiebolag“ mit einem Kap. von finn. Mark 120 000 000 errichtet. Von diesem Kap. hat die Zellstofffabrik Waldhof finn. Mark 60 000 000 St.-Aktien zu über- nehmen, während die Firma Helbert, Wagg & Co. Ltd. in London finn. Mark 60 000 000 Vorz.-Aktien übernimmt u. der finnischen Ges. eine Anleihe von $ 498 000 gewährt. Die englische Gruppe hat sich als Leistungen der Zellstofffabrik Waldhof die Garantie für die 8 % Div. der Vorz.-Aktien während der Bauzeit u. für ein volles Geschäftsjahr nach Be- endigung der Bauzeit ausbedungen, ferner die Garantie der Zellstofffabrik Waldhof hin- sichtlich des Kapitals u. der Zinsen für die £ 498 000 Anleihe, ebenfalls beschränkt auf die Dauer der Bauzeit. Ausserdem hat die Zellstofffabrik Waldhof folgende Umtausch- rechte zu gewähren: je finn. Mark 10 000 Vorz.-Aktien der finnischen Ges. sind auf die Dauer von 10 Jahren nach Ablauf der Garantiezeit der Zellstofffabrik in RM. 400 Zellstoff- fabrik Waldhof-St.-Aktien, je £ 600 Obl. der finnischen Ges. gegen RM. 4000 Zellstofffabrik Waldhof-St.-Aktien auf die Dauer von 10 Jahren, beginnend mit der Ausgabe der Obl. umtauschbar. Diese Umtauschkurse gelten solange, als das St.-Akt.-Kapital der Zellstoff- fabrik Waldhof nicht über RM. 42 600 000 erhöht wird, es sei denn, dass eine über diesen Betrag hinausgehende Kapitalerhöhung Angliederungszwecken dient. Sonst sind, falls Emissionen über RM. 42 000 000 hinaus zu Kursen unter 260 bzw. 300 % erfolgen, Modi- fikationen der Umtauschkurse in Aussicht genommen. Zur Sicherung der Umtauschrechte 0 sämtlicher Vorzugsaktien der finnischen Gesellschaft sind nom. RM. 2 400 000 Stammaktien der Zellstofffabrik Waldhof u. zur Sicherung der Umtauschrechte sämtlicher Obligationen 70 nom. RM. 3 320 000 Stammaktien der Zellstofffabrik Waldhof erforderlich. Der finnischen 0 Gesellschaft stehen somit rund RM. 12 600 000 aus der Übernahme ihres A.-K. und etwas über RM. 10 000 000 aus dem Erlös der Obligationenanleihe zur Verfügung. Die Zellstoff- fabrik Waldhof hat sich durch die statutarischen Bestimmungen der finnischen Ges. hin- sichtlich des Stimmrechts sowie durch Vereinbarungen mit der Firma Helbert, Wagg & Co., Limited. London, die Majorität der finnischen Gesellschaft gesichert. Ausserdem steht der Zellstofffabrik Waldhof allein die Rente aus den Stammaktien zur Verfügung. (Über Kap.- * Erhöh. zwecks Beteil. an der finnischen Ges. s. unten.) –— Die Bauarbeiten der neuen Fabrik Kexholm, die auf eine Kapazität von 60 000 t Zellstoff im Jahre abgestellt werden soll, sind im vollen Gange. Die Aufnahme der Fabrikation in Kexholm soll im Frühjahr 1931 erfolgen. Kapital: RM. 45 375 000 in 420 000 St.-Akt. zu RM. 100, 150 000 Schutz-St.-Akt. zu RM. 1, 8000 Nam.-Vorz.-Akt. Lit. A zu RM. 70, 1200 Nam.-Vorz-Akt. Lit. A zu RM. 700, 6000 Inh.- Vorz.-Akt. Lit. B zu RM. 300 u. 25 000 Schutz-Vorz.-Akt. Lit. B zu RM. 1. Die Vorz.-Akt. Lit. A erhalten eine nachzahlbare Vorz.-Höchst-Div. von 7 %, die Vorz.-Akt. Lit. B eine solche von 6 %. Die Gesellschaft hat das Recht, die Vorz.-Akt. Lit. A u. Lit. B jederzeit ganz oder teilweise nach mindestens sechsmonatiger Kündigungsfrist gegen Zahlung von 115 % ihres Nennbetrages zuzügl. etwa rückständiger Gewinnanteile einzuziehen. Im Falle der Liqu. der Gesellschaft erhalten die Vorz.-A. Lit. A u. Lit. B aus dem Liqu.-Erlös, bevor eine Ausschüttung an die St.-A. erfolgt, einen Anteil bis zur Höhe von 115 % des Nenn- wertes zuzügl. etwa rückständiger Vorz.-Gewinnanteile, während der darüber hinaus sich ergebende Liqu.-Erlös den St.-A. allein zufällt. Bei der Liqu. haben die Vorz.-A. Lit. A u. die Vorz.-A. Lit. B unter sich gleichen Rang. – Vorkriegskapital: M. 32 000 000. Urspr. A.-K. M. 750 000, erhöht bis 1912 auf M. 32 Mill., dann erhöht von 1920 bis 1923 auf M. 463 Mill. in 200 000 St.-Akt., 50 000 Vorrats-Akt., 150 000 Schutz-St.-Akt., 8000 Vorz. Akt. A, 30 000 Vorz.-Akt. B u. 25 000 Schutz-Vorz.-Akt. B zu je M. 1000 (über Kapitalsbeweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G., Jahrg. 1927). Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 20./12. 1924 von M. 463 Mill. auf RM. 27 535 000 in der Weise, dass der Nennwert von 200 000 St.-Akt. u. 50 000 Vorrats-St.-Akt. von bisher M. 1000 auf RM. 100, der der 150 000 Schutz-St.-Akt. von bisher M. 1000 auf RM. 1 herabgesetzt wurde. Der Nennwert der 8000 Vorz.-Akt. Lit. A erfuhr eine Ermässigung von bisher M. 1000 auf RM. 70, der der 30 000 Vorz.-Akt. Lit. B von bisher M. 1000 auf RM. 60, während der Nennwert von 25 000 Vorz.-Akt. Lit. B zu bisher M. 1000 auf RM. 1 festgesetzt wurde. Lt. G.-V. v. 23./9. 1927 Erhöhung um HM. 7 140 000 durch Ausgabe von 200 Nam.-Vorz.-Akt. Lit. A zu je RM. 700 u. 70 000 St.-Akt. zu je RM. 100, ausgegeben die Vorz.-Akt. zu 100 % u. von den St.-Akt. RM. 5 000 000 zu 200 % RM. 2 000 000 zu 100 %. Von den neuen Stammaktien sind von einem Bankenkonsortium RM. 5 000 000 übernommen worden mit der Verpflichtung, sie den alten Stammaktionären derart zum Bezuge anzubieten, dass auf je 5 alte Stammaktien zu je RM. 100 eine junge Stammaktie über RM. 100 zu 200 % bezogen werden konnten. Die 30 000 Vorz.-Akt. B zu RM. 60 wurden 1928 in 6000 Vorz.-Akt. B zu RM. 300 umgetauscht. Die G.-V. v. 10./12. 1928 beschloss Erhöh. des A.-K. um RM. 10 700 000 durch Ausgabe von 1000 Nam.-Vorz.-Aktien Lit. A. zu RM. 700 u. 100 000 St.-Akt. zu RM. 100, div.-ber. ab 1./1. 1929. Die Erhöh. diente zur Erricht. einer Zellstofffabrik in Finnland (s. a. Beteiligungen). Von den neuen St.-Akt. %.