Plantagen- und Kolonial-Gesellschaften. 3145 Inseln zu Hamburg nom. hfl. 300 und für je zwei Stück Genussscheine nom. hfl. 100 Akt. der holländischen Gesellschaft. Es ist beabsichtigt, die Aktien der holl. Gesellschaft in Hamburg und Amsterdam zum Börsenhandel einzuführen. Der Umtausch ist freiwillig. Diejenigen Aktionäre und Genussscheininhaber, die keinen Gebrauch davon machen, bleiben an der Deutschen Handels- und Plantagen-Gesellschaft der Südsee-Inseln zu Hamburg beteiligt. – Die Generalversammlung vom 6. Juni 1930 hat die Transaktion ein- stimmig beschlossen. „„. Gegründet: 16./3. 1878; eingetr. 23./3. 1878. Zweck: Erwerb u. Betrieb von Plantagen u. Faktoreien, von Handel u. Schiffahrt jeder Art. Das Eigentum auf allen Stationen in der Südsee wurde während des Krieges von der neuseeländischen Reglerung eingezogen. Nachdem die Deutsche Handels- u. Plantagen- Ges. u. die Jaluit-Ges. Teilentschädigungen für die ihnen entzogenen Gegenstände erhalten haben, haben beide schon seither einander nahestehenden Ges. gemeinsam mit dem Wieder- aufbau ihrer Unternehmungen im Auslande begonnen. Zur Erleichterung der gemeinsamen Geschäftsführung haben die beiden Ges. die Handels- u. Landbau-Akt.-Ges. in Hamburg mit einem Kapital von RM. 500 000 gegründet. Der Wiederaufbau im Ausland wird durch die Handelsvereeniging voorheen J. Mohrmann & Co. in Makassar betrieben, deren sämtl. Aktien zu gleichen Teilen im Besitz der Ges. u. der Jaluit-Ges. sind. Ein Unternehmen in Lagos (Nigerien) wurde 1926 durch die Handels- u. Landbau A.-G. übernommen u. unter der Firma Witt & Büsch fortgeführt. Seit 1928 ist diese Ges. auch in Duala (Kamerun) tätig. Mit Wirkung ab 1./1. 1930 wurde die über 100 Jahre bestehende Firma Hansing & Co., Hamburg/Ost-Afrika übernommen. Die Entschädigungsaktion der Reichsregierung für die erlittenen Liquidationsschäden ist Ende März 1928 durch Verabschiedung des Kriegsschädenschlussgesetzes beendet. Die Ges. ist mit 5 % Stammentschädigung u. einem Zuschlag für Entwurzelung u. Wiederaufbau von 8 %, also im ganzen mit 13 % bedacht. Nach Abzug der Vorentschädigung u. der vom Reichsentschädigungsamt erhaltenen Darlehen, deren Rückzahlung nicht mehr in Frage kommt, wurde der Rest des Anspruches als Forderung in das Reichsschuldbuch eingetragen; die Verzinsung dieser Forderung beträgt 6 %, der Zinslauf begann am 1. April 1929. Die Tilgung erfolgt bis zum Jahre 1948. Ferner erhielt die Ges. einen Sonderwiederaufbauzu- schlag von 2 %, der aber erst vom Jahre 1943 ab verzinslich u. tilgbar ist. Die Bemühungen, in Amerika u. England Freigabe gewisser liquidierter Werte zu erlangen, wurden nachdrücklich betrieben, bislang ohne erheblichen Erfolg. Die Dominions Australien u. Neuseeland sind Verhandlungen, die ihre sich aus dem Friedensvertrage ergebenden Rechte berühren, durchaus unzugänglich. Daher muss die Möglichkeit einer Betätigung in der Südsee einstweilen als ausgeschlossen gelten. – Nach dem Geschäftsbericht der Ges. für 1929 haben die Regierungen Englands, Australiens u. Neuseelands anlässlich der Beratung des „Neuen Planes“ die nachdrücklich vertretene Forderung der Liquidationsgeschädigten auf Herausgabe der ihnen zukommenden Überschüsse aus den Liquidationen abgelehnt. Die deutsche Regierung hat geglaubt, aus politischen Gründen dem Standpunkt der genannten Regierungen Rechnung tragen zu sollen. Die durch diese Massnahme empfindlich getroffenen Geschädigten werden ihre Bemühungen fortsetzen, um zu ihrem Rechte zu kommen. Kapital: RM. 687 500 in 2750 Inh.-Akt. zu RM. 250. – Vorkriegskapital: M. 2 750 000. Urspr. A.-K. M. 5 000 000, herabgesetzt bis 1888 auf 2 750 000. Erhöht 1920 um auf M. 3 000 000 in 2750 St.-Akt. u. 250 Vorz.-Akt. zu M. 1000 (über Kapitalsbeweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Lt. G.-V. v. 12./12. 1925 Umstell. von M. 3 000 000 auf RM. 702 500 in 2750 Inh.-St.-Akt. zu RM. 250 u. 250 Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 60, durch Abstempel. der St.-Akt. auf RM. 250 u. der Vorz.-Akt. auf RM. 60. Die G.-V. v. 6./11. 1926 beschloss Ein- ziehung der nom. RM. 15 000 Vorz.-Akt. u. Rückzahlung derselben zum Nennwert. Genussscheine: In der a. o. G.-V. v. 15./10. 1910 ist die Ausgabe von 5500 auf den In- haber lautenden Genussscheinen beschlossen worden. Jeder Inhaber einer Aktie hatte das Recht, zwei Genussscheine zu erheben gegen Erstattung des Stempels von M. 30 für jeden Genussschein. Die Genussscheine nehmen an dem Gewinn-Ergebnis teil u. (s. Gewinn-Verteil.). Bei Auflösung der Ges. wird zunächst auf jede Aktie der Nennbetrag derselben ausbezahlt. Den weiteren Überschuss erhalten die Inhaber der Genussscheine gleichmässig bis zu M. 250 für jeden Genussschein. Das alsdann noch verbleibende Vermögen wird unter Aktionäre und Genussschein-Inhaber gleichmässig verteilt. Geschäftsjahr: Kalenderj.. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. (ist erfüllt), event. Sonderrücklagen, 4 % Div. an Akt., vom verbleib. Betrage 7½ % Tant. an A.-R., dann auf jeden Genussschein bis RM. 10, Rest zu gleichen Teilen an St.-Aktionäre u. Genussscheine bzw. nach G.-V.-B. auch zu weiteren Abschr. u. Rücklagen. Bilanz am 31. Dez. 1929: Aktiva: Kassa 651, Bankguth. 75 308, Mobil. u. Utensil. 1, Beteilig. u. Wertp. 1 850 008, diverse Debit. 628 570. – Passiva: A.-K. 687 500 (ausserdem sind 5500 Genussscheine ausgegeben), Umstell.-Res. 150 000, R.-F. 68 750, Wiederaufbau-K. 425 000, diverse Kredit. 1 148 326, nicht erhob. Div. 630, Div. 27 500, Gewinn-Vortrag 46 833. Sa. RM. 2 554 539. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verwalt.- u. Handl.-Unk. 68 724, Steuern u. Ab- gaben 11 676, Gewinn 74 333 (davon Div. 27 500, Vortrag 46 833). – Kredit: Gewinn-Vortrag 45 415, Gewinn auf Beteil. u. Zs. 109 318. Sa. RM. 154 734.