3154 Versicherungs-Gesellschaften. 1922 Gründung der Allianz Lebensversich.-Bank Berlin. Ende 1922 Anschluss der Arminia Deutsche Lebensversich.-Bank München u. 1923 deren Fusion mit der Allianz-Lebens- versicherungs-Bank. 1923 Anschluss des Deutschen Phönix Vers.-A.-G., der Providentia Frankfurter Versich.-Ges. Frankfurt a. M. u. der Wilhelma in Magdeburg Allg. Versich.- A.-G., Übernahme der Rückversich.-A.-G. Providentia in Frankfurt a. M., ferner Über- nahme des Versich.- Bestandes der Freia Bremen-Hannoversche Lebensversich.-Bank Akt.-Ges. Berlin auf die Allianz u. Allianz Lebensversich.-Bank u. Eintritt der Union Allg. Deutsche Hagel-Versich.-Ges. Weimar in den A.-Konzern, Erwerb der Aktien der Bayer. Versich.-Bank A.-G. vorm. Versich.-Anstalten der Bayer. Hyp.- u. Wechselbank München in Verbindung mit der Münchener Rückversicher.-Ges. Anfang 1924 Einglieder. der Bad. Pferdeversich.-Anstalt a. G. Karlsruhe nach Umwandl. in eine A.-G. u. der 1923 gegr. Pfalz Versich.-A.-G. zu Neustadt/H. in den A.-Konzern. Die G.-V. v. 15./6. 1926 genehmigte einen Fusionsplan, nach dem diejenigen Gesell- schaften des Konzerns, die die gleichen Versicherungszweige betreiben, zusammengefasst wurden. Es handelte sich hierbei um folgende Gesellschaften, die als Ganzes unter Aus- schluss der Liqu. von der Allianz Vers. A.-G. übernommen wurden: Providentia Frank- furter Versicherungs-Ges., Frankfurt a. M.; Deutscher Phönix Versicherungs-Aktien-Ges., Frankfurt a. M.; Wilhelma in Magdeburg Allgemeine Versicherungs-A.-G., Magdeburg, Köl- nische Versicherungsbank Aktienges., Köln; Die Pfalz Versicherungs-Aktien-Ges., Neustadt a. d. Haardt. Die alten Namen u. Traditionen der übernommenen Ges. werden in den Zweigniederlass. u. Vertretungen weitergeführt. Es ist die Errichtung von Landesaus- schüssen in Frankfurt a. Main, Magdeburg u. Köln beschlossen worden. Eine Kapital- erhöhung kam für die Allianz nicht in Frage, da sie bereits 90 % u. mehr der Akt. der Gesellschaften besass u. die restl. zum Umtausch benötigten Aktien zur Verfügung standen. Die G.-V. v. 11./11. 1927 genehmigte die Verträge wegen Übernahme des Ver- mögens der a) Stuttgarter Verein Versicher.-Akt.-Ges. in Stuttgart, b) Stuttgart-Berliner Versicher.-Akt.-Ges., Stuttgart, c) Brandenburger Spiegelglas-Versicher.-Akt.-Ges., Berlin, als Ganzes unter Ausschluss der Liqu. Die Aktionäre zu a erhielten für je 3 St.-Akt. zu je RM. 400 mit 50 % Einzahl. 8 junge Aktien der Allianz u. Stuttgarter Verein zu je RM. 300 mit 26 % Einzahl. u. für je 20 Vorz.-Akt. zu je RM. 5 mit Volleinzahl. 1 junge Aktie der Allianz u. Stuttgarter Verein zu RM. 300 mit 26 % Einzahl. Die Aktionäre zu b erhielten für je 4 St.-Akt. zu je RM. 80 mit 50 % Einzahl. 1 junge Aktie der Allianz u. Stuttgarter Verein zu RM. 300 mit 26 % Einzahl., für je 4 St.-Akt. zu je RM. 400 mit 50 % Einzahl. 5 junge Aktien der Allianz u. Stuttgarter Verein zu je RM. 300 mit 26 % Einzahl. u. für je 40 Vorz.-Akt. zu je RM. 5 mit Volleinzahl. 1 junge Aktie der Allianz u. Stuttgarter Verein zu RM. 300 mit 26 % Einzahl. Die Aktionäre zu c erhielten für je 1 Aktie zu RM. 1000 mit 30 % Einzahlung 3 junge Aktien der Allianz u. Stuttgarter Verein zu je RM. 300 mit 26 % Einzahl. (s. a. Kapital). Die G.-V. v. 12./6. 1928 beschloss Übernahme des Vermögens der „Oberrheinische“ Versicherungs-Gesellschaft in Mannheim als Ganzes unter Ausschluss der Liquidation. Den Aktionären der Oberrheinischen wurden angeboten: für je 3 Oberrheinische Aktien im Nennwert von RM. 300 je 2 Allianz-Aktien. Wahlweise ist den Aktionären der Oberrheinischen ein Barangebot gemacht worden in der Weise, dass für je 1 Oberrheinische Aktie von nom. RM. 300 ein Barbetrag von RM. 200 und für je 1 Oberrheinische Aktie von nom. RM. 1000 ein Barbetrag von RM. 334 vergütet wurde. =――― ―― Anlässlich des Zusammenbruchs der Frankfurter Allgemeinen Versich.-A.-G. im Jahre 1929 erfolgte mit Genehmigung des Reichsaufsichtsamtes die Übertragung des Versicherungs- bestandes des Frankfurter Allgemeinen Vers.-A.-G. auf die Allianz u. Stuttgarter Verein Versich.-A.-G. Die Übertragung umfasst die Transport-, Glas-, Einbruchdiebstahl-, Wasser- leitungsschäden-, Feuer-, Kraftfahrzeug-, Unfall- u. Haftpflicht-, Aufruhr- und Regenver- sicherung, ferner die Kreditversicherung in folgendem Umfange: Bürgschaften für ge- stundete Zölle, Steuern, Abgaben, Frachten, Spritmonopolkaufgelder, Lieferungs- und Leistungskautionen, Prozesskautionen, Holzkautionen, Kohlenkaufgelder, schliesslich die Exportkreditversicherung. Nicht übernommen sind insbesondere die mit der Absatz- finanzierung zusammenhängenden Geschäfte, Hypothekenversicherung, Finanzgarantien, sonstige Kredite und sonstige Versicherungen, sowie die aus derartigen Gescbäften her- rührenden Verbindlichkeiten. Das Geschäft selbst ist fast restlos auf die Neue Frankfurter Allgemeine Vers.-A.-G. überführt und wird dort unter Kontrolle der Allianz verwaltet. Eine Ausnahme macht das Transportversicherungs-Geschäft, das unmittelbar der Gesell- schaft, und das Kreditversicherungsgeschäft, das der Hermes Kreditversicherungsbank A.-G. (s. Beteilig.) übertragen wurde. Für das Geschäft der Neuen Frankfurter hat die Allianz die Mithaftung und weitgehend die Rückversicherung übernommen. Besitztum: Die Ges. besitzt eig. Geschäftshäuser in Altona, Augsburg, Berlin, Breslau, Darmstadt, Dessau, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Eberswalde, Elberfeld, Erfurt, Fellbach, Frankf. a. M., Frankf. a. O., Freiburg i. Br., Gotha, Hagen i. W., Halle a. d. S., Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln, Königsberg i. Pr., Leipzig. Liegnitz, Lübeck, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Meiningen, München, Nürnberg, Plauen i. Vgtl., Potsdam, Regensburg, Schneide- mühl, Stettin, Stuttgart, Trier u. Würzburg; ferner Häuser in Baabe, Bad Harzburg. An einer Anzahl der Grundstücke ist die Allianz und Stuttgarter Lebensversicherungsbank A.-G. zu e%ͤ beteiligt.