3260 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Zweck: Bau u. Betrieb der normalspurigen nebenbahnähnlichen Kleinbahn vom Reichs- bahnhof DahmsdorfMüncheberg nach Buckow (Märkische Schweiz), sowie Bau u. Betrieb anderer Verkehrsunternehmungen. Mit den Bauarbeiten wurde im Juli 1929 begonnen. Betriebseröffn. erfolgte Mitte Mai 1930. Die Bahn hat elektr. Betrieb (mit Fahrdrahtleitung). Betriebsmittel: 3 elektrische Triebwagen u. 3 Anhängewagen. Kapital (bis 25./4. 1930): RM. 1 130 000 in 1130 Nam.-Akt. zu RM. 1000, übern. von den Gründern zu pari. (Das Deutsche Reich nom. RM. 220 000, der Preuss. Staat RM. 255 000, der Brandenb. Provinz.-Verband RM. 246 000, der Kreis Lebus RM. 191 000, die Stadt Buckow RM. 218 000). – Die G.-V. v. 25./4. 1930 soll Erhöh. um RM. 120 000 beschliessen, die von den genannten Aktionären in der Reihenfolge wie voranteilig übernommen werden: RM. 23 000, RM. 27 000, RM. 27 000, RM. 20 000 u. RM. 23 000. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1929: Aktiva: Sacheinlagen 140 000, noch nicht eingez. Kapital- anteile 511 500, Bahnanlage lt. Baukostenhandbuch bis 31./12. 1929 410 407, Bankbestand bzw. Guthaben 75 630. – Passiva: A.-K. 1 130 000, Bankzs. 4903, Erlös aus Holzverkäufen 1134, Teilhypothek aus der Hauszinssteuer 1500. Sa. RM. 1 137 537. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Porto u. Spesen 7, Vortrag auf neues Jahr 7530. – Kredit: Bankzs. 4903, Erlös aus Holzverkäufen 1134, Teilhypothek aus der Hauszins- steuer 1500. Sa. RM. 7537. Vorstand: Landesbaurat Dr.-Ing. Karl Wienecke. Prokuristen: Eisenbahn-Dir. Fritz Baum, Reg.-Baumstr. Ludwig Rehder, Berlin. Aufsichtsrat: Vors. Landessyndikus Geh. Reg.-Rat Karl Gerhardt, Berlin; Reichsbahn- oberrat Dr. Rudolf Gentsch, Regierungsrat Dr. Walther von Chappuis, Frankfurt a. O.; Bürgermeister Albrecht Krebs, Buckow; erster Landesrat Dr. Simon, Berlin; Landrat Dr. Hildebrandt, Seelow. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Berlin: Brandenburg. Provinzialbank u. Girozentrale. Deutsche Eisenbahn-Betriebs-Gesellschaft, A.-G. in Berlin W 50, Augsburger Str. 32. Gegründet: Am 15./11. bezw. 19./12. 1898. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G., Jahrg. 1899/1900. Zweck: Betrieb u. Erwerb von Bahnen jeder Art, insbes. von Neben- u. Kleinbahnen, sowie Förderung des Eisenbahnverkehrs. Die Ges. ist berechtigt, Oblig. auszugeben, jedoch darf der Gesamtbetrag der jeweilig ausstehenden Oblig. niemals mehr als den sechsfachen Betrag des Grundkap. ausmachen. Auch dürfen Oblig. nur in einem Betrage ausgegeben werden, welcher nicht höher ist, als der Bilanz- oder Anschaffungswert aller der Ges. gehörigen Vermögensobjekte. Eigene Bahnanlagen: 1) Normalspurige Kleinbahn Voldagsen-Duingen-Delligsen. Länge 27.6 km. Die Konz. ist am 4. bzw. 30./9. 1895 für unbeschränkte Dauer erteilt. Die Verlängerung der Kleinbahn Voldagsen-Duingen um 11.7 km bis Delligsen ist 1901 in Betrieb genommen. 2) Nebenbahn von Orschweier nach Ettenheimmünster (8 km); früher 1 m-spurig, seit dem 21./1. 1923 normalspurig. Zu den Baukosten dieser Bahn hat der Staat einen unver- zinsl., nicht rückzahlbaren Zuschuss von M. 240 000, die Gemeinden einen solchen von M. 60 000, sowie freien Grund u. Boden im Werte von etwa M. 95 000 geleistet. Konz. 60 Tahre von der Betriebseröffnung 1893 an gerechnet. Der Staat ist berechtigt, die Bahn nach Ablauf von 25 Jahren zu einem Kaufpreise zu übernehmen, welchem der 25 fache Betrag der durchschnittl. jährl. Reineinnahme der dem Ankaufstermin voraus- gegangenen 5 jähr. Betriebsperiode zu Grunde gelegt werden soll. Sofern die Reineinnahme 4 % der von dem Konzessionär aus eigenen Mitteln aufgewendeten erstmaligen Anlagen zuzügl. jener der späteren Erweiter. u. Ergänz. übersteigt, wird der Mehrbetrag an Rein- einnahme auf den vom Staat geleisteten Baukostenbeitrag u. auf die übrigen Anlagekosten der Bahn im Verhältnis der bezügl. Kapitalbeträge verteilt. Der auf den Staatsbeitrag entfallende Anteil dieses Mehrbetrages kommt bei Ermittelung des Kaufpreises, welcher mind. die Anlagekosten erreichen muss, von dem gesamten Reinertrag in Abzug. 3) u. 4) Normalspurige Nebenbahnen Krozingen-Münstertal-Sulzburg u. Haltingen- Kandern, 16.9 bzw. 13 km lang mit der dazu gehörigen Reparaturwerkstatt in Sulzburg, Kaufpreis M. 967 500. Beim Bau der Bahnen haben der Staat zu den Baukosten unverzinsl. nicht rückzahlb. Zuschüsse von M. 481 300, die Gemeinden solche in Höhe von M. 153 650, sowie freien Grund u. Boden im Werte von M. 200 000 geleistet. Die Übergabe an die Ges. ist am 31./3. 1899 erfolgt. Dauer der Konz. 90 Jahre, von der am 22./12. 1894 auf der Strecke Krozingen-Sulzburg u. am 1./5. 1895 auf der Strecke Haltingen-Kandern erfolgten Betriebs- eröffnung an gerechnet. Nach Ablauf der Konz. gehen die Bahnanlagen unentgeltlich in das Eigentum des Staates über. Für das Ankaufsrecht des Staates vor Ablauf der Konz. sind gleiche Bestimmungen wie bei der Bahn zu 2 getroffen. 5) Normalspurige Nebenbahn Biberach-Oberharmersbach. Länge 10.6kKm. Bei dem Bau der Bahn hat der Staat zu den Baukosten einen unverzinsl. nicht rückzahlbaren Zuschuss von M. 318 540, die Gemeinden freien Grund u. Boden im Wert von etwa M. 185 000 geleistet. Dauer der Konz. 90 Jahre, ab 15. Dez. 1904. Nach Ablauf der Konz. gehen die Bahnanlagen 0