3266 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. 7 Industriebelastung: Die Ges. ist mit Reparationsschuldverschreibungen in Höhe vo 7 11 Milliarden Goldmark belastet. Diese Schuldverschreihungen sind mit fünf vom Hundert jährlich zu verzinsen u. vom vierten Jahre nach dem Übergang des Betriebsrechts an mit jährlich eins vom Hundert zuzüglich der durch die Tilgung ersparten Zinsen zu tilgen. Jedoch werden für die drei ersten Jahre nach dem Übergange des Betriebsrechts die Jahresleistungen der Ges. für den Schuldverschreibungsdienst folgendermassen begrenzt: a) für das erste Jahr auf GM. 200 000 000, b) für das zweite Jahr auf 6M. 595 000 000, c) für das dritte Jahr auf GM. 550 000 000. Vom vierten Jahre ab beträgt die Jahresleistung GM. 660 000 000. Alle diese Zahlungen verstehen sich für das Jahr zu vollen 12 Monaten gerechnet. Sie bilden die Gesamtleistungen der Ges. für den Dienst der Schuldverschreibungen. Eisenbahnkommissar: Gaston Leverve, Generalsekretär des Internat. Eisenbahnverbandes. – Der Eisenbahnkommissar ist zur Wahrnehmung der Rechte aus den Reparationsschuld- verschreibungen der Reichsbahn-Ges. bestellt. Seine Tätigkeit hört auf, sobald die Reparations- schuldverschreibungen völlig getilgt sind. Er ist kein Organ der Deutschen Reichsbahn- Gesellschaft, sondern Organ der Reparationskommission. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Eine G.-V. findet nicht statt. Deren Aufgaben obliegen im Rahmen des Reichsbahngesetzes u. der Ges.-Satzung dem in regelmässigen Zwischenräumen zusammen- tretenden Verwaltungsrat. Die Feststellung der Bilanz u. der Gewinn- u. Verlustrechnung wird vom Verwaltungsrat in der Regel im Mai oder Juni des folg. Geschäftsjahres vor- genommen. Gewinnverteilung: Der nach Deckung der Betriebsausgaben verbleibende Betriebs- überschuss ist wie folgt zu verwenden: 1. Zunächst sind die für den Zins- u. Tilgungs- dienst der Reparationsschuldverschreib. bestimmten Zahlungen zu bewirken. 2. Sodann ist der Zins- u. Tilgungsdienst der im 5 9 der Ges.-Satzung genannten Schuldverschreib. u. Anleihen zu bestreiten. 3. Zur Deckung eines etwaigen Betriebsfehlbetrags der Ges. u. zur Sicherstellung der rechtzeitigen Befriedig. des Zins- u. Tilgungsdienstes ihrer Schuld- verschreibungen ist sogleich eine Rücklage zu schaffen. Der Rücklage sind mindestens 2 % der gesamten Betriebseinnahmen zu überweisen, bis die Rücklage den Betrag von Rü. 500 000 000 erreicht hat. Muss nach Erreich. dieser Grenze die Rücklage angegriffen werden, so sind sogleich die jährl. Überweisungen zu ihrer Wiederauffüllung aufzunehmen. 4. Der aus dem Betriebsüberschuss nach den vorstehenden Zahlungen u. Überweisungen verbleibende Reingewinn ist in folgender Reihenfolge zu verwenden: a) sollte in früheren Jahren die Vorzugsdividende auf die Vorzugsaktien nicht voll gezahlt worden sein, so ist sie vorweg nachzuzahlen; b) sodann ist die Vorz.-Div. auf die Vorz.-Akt. auszuschütten; ce) die Verwendune des verbleibenden Restbetrags bestimmt der Verwaltungsrat nach folg. Richtlinien: Für a. o. Ausgaben können Sonderrücklagen vorgesehen werden. Vom Jahre 1935 ab ist eine besondere Rücklage zur Einziehung von Vorz-Akt. anzusammeln. Diese Rücklage kann auch schon in einem früheren Zeitpunkt angeordnet werden. Eine Rück- lage für die Einziehung der St.-Akt. wird nicht gebildet. Wenn der Verwaltungsrat eine Verteilung des weiteren Reingewinnes beschliesst, soll dieser wie folgt verwendet werden: Ein Drittel für die Vorz.-Akt. als Zusatz-Div., zwei Drittel für die St.-Akt. Sollten jedoch die Vorz.-Akt. nicht in dem vorgesehenen Gesamtbetrage von GM. 2 000 000 000 ausgegeben sein, so kommt der auf die noch nicht begebenen Vorz Akt. entfallende Teil den St.-Akt. zugute. Bilanz am 31. Dez. 1929: Aktiva: Betriebsrecht am übern. Reichseisenbahnvermögen (24 500 000 000, davon ab gesetzmässige Abschr. 149 897 916, do. in 1929 118 963 582) 24 231 138 501, Betriebsrecht am Anlagezuwachs 1 467 219 604, Betriebsvorräte 315 108 295, Kassa 88 982 087, Bankguth. 576 999 686, Wertp. 171 783 527, Forder. aus der Abrechn. der Verkehrseinnahmen 21 553 800, do. an Versich.- u. Wohlf.einricht. 94 408, sonst. Forder. 81 674 552, Übergangsrechn. 46 276 867, (Bürgsch. 39 108 396), Beteil. 18 000 000. – Passiva: St.-Akt. 13 000 000 000. Vorz.-Akt.: a) auf deren Erlös das Reich Anspruch hat 500 000 000, b) deren Erlös der Reichsbahn-Gesellschaft zufliesst (1 500 000 000, hiervon unbegeben 919 000 000) 581 000 000, Reparat.schuldverschr. (11 000 000 000, davon ab gesetzmässige Tilg. bis Ende des Vorjahres 149 897 916, in 1929 118 963 582) 10 731 138 501, gesetzl Ausgleichs- rückl. 500 000 000, Betriebsrückl. 756 085 548, Rückstell. für Betriebsrechtsabschr. 390 000 000, Schulden: Pfand- u. Verwahrgelder 4 882 681, Kredite des Reichs: zur Bekämpf. der Arbeits- losigkeit 80 000 000, zur Fortführ. stillgelegter Bahnbauten 52 351 779, Versich.- u. Wohl- fahrtseinricht. 2 215 742, sonst. Schulden 166 543 084, (Bürgsch. 39 108 396), Reingewinn 254 613 992. Sa. RM. 27 018 831 331. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Dienst der Reparat. schuldverschr. 658 701 010, davon entfallen auf: a) Verzins. der Reparat.schuldverschr. 539 737 427, b) gesetzmäss. Tilg. der Reparat.schuldverschr. u. entsprech. Abschr. des Betriebsrechts am übern. Reichseisenbahn- vermögen 118 963 582, Dienst der neuen Schuldverschr. u. Anleihen 3 521 268, Zuweis. zur gesetzl. Ausgleichsrückl. 91 840 343, Rückstell. für Betriebsrechtsabschr. 25 000 000, Gewinn 254 613 992 (davon Vorz.-Div.: Vorauszahl. Serie IV u. V 12 250 000, noch zu verteilen [Serie I, II, III u. Rest Serie IV u. VI 63 420 000, Vortrag für 1930 178 943 992). – Kredit: Vortrag aus 1928 173 338 861, Betriebsüberschuss. aus 1929 860 337 753. Sa. RM. 1 033 676 614.