3296 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Es waren vorhanden: Ende 1926 Ende 1927 Ende 1928 Ende 1929 Transformatoren ... 471 516 545 584 mit einer Gesamtleist. von kVA 21 267 24 412 26 911 29 312 Zwischentransformatoren .. 30 32 34 34 mit einer Gesamtleist. von kVA 31 450 33 534 39 384 40 395 Stromabnehmer. . . . 46 070 52 750 56 812 60 777 Zähle 55 200 57 433 62 067 Glühlampen . . . 4616 987 455 066 497 047 544 209 Motoren u. Apparate . . . 14 678 19 854 28 262 36 179 Gesamtanschlusswert kW . . 40 345 45 551 53 411 59725 Stromerzeugung 1926–1929: 4 528 337, 830 758, 3 588 378, 6 675 696 KWh; Strombezug: 27 557 303, 39 437 494, 39 989 501, 42 623 054 k,Wh; Stromabgabe: 24 556 619, 32 672 401, 35 176 871, 39 851 783 kWh. Gaswerk Ober-Roden (Betrieb am 10./2, 1930 eingestellt): Gasherstellung 1926–1929: 218 420, 179 014, 156 180, 151 979 cbm; Abgabe an Konsumenten: 146 963, 126 671, 120 262, 115 711 chm; Selbstverbrauch 24 680, 4639, 1497, 1720 cbm. – Produktion von Teer 1926 bis 1929; 36 206, 31 074, 23 434, 22 948 t; Koks: 473.1, 425.6, 377.3, 340.3 t. üÜübernahme seitens der Stadt: Der Stadt Darmstadt steht das Recht zu, nach vorher- gegangener zweijähriger Kündig. vom 1./4. 1942 ab, sowie im Falle der beabsichtigten Auflös. des Unternehmens oder der beabsichtigten Auflös. der Akt.-Ges das gesamte Unter- nehmen als Ganzes (event. unter Ausschluss der Liquid.), also alle Bahnen, Elektrizitätswerke mit allen zugehörigen Anlagen für die Stromversorgung u. allen Konz., Rechten u. Pflichten etc. zu übernehmen. Der Übernahmepreis nach 30 Jahren besteht in der Vergüt. des halben Sachwertes (der Sachwert ist der durch Schätzung von Sachverständigen festgesetzte wirkliche Wert des Unternehmens als wirtschaftl. Ganzes) u. des halben Nutzungswertes (der Nutzungs- wert ist der 22fache Betrag des verteilbaren Reingewinns nach dem Durchschnitt der letzten drei, der Kündigungsansage vorausgegangenen Jahre). Macht die Stadt von ihrem Kauf- recht zum 1./4. 1942 keinen Gebrauch, so gehen die gesamten Rechtsverhältnisse still- schweigend um 5 Jahre mit der Massgabe weiter, dass die Stadt am Ende jeder 5 jährigen Periode das Recht hat, ihr Übernahmsrecht nach spät. 2 Jahre vorher erfolgter Ansage aus- zuüben. Macht die Stadt erst nach 40 Jahren von dem Rückkaufsrecht Gebrauch, so besteht der Übernahmepreis in der Vergüt. von des Sachwertes u. des Nutzungs- wertes. Nach 50 Jahren ist als Übernahmspreis nur der ganze reine Sachwert zu vergüten. Konzessionen: Aus den Konz. ist folgendes besonders hervorzuheben: Die staatl. Konz. für die elektr. Strassenbahnen im Stadtfbezirk Darmstadt erlöschen mit dem Ablauf des 31./3. 1947. Auf das urspr. festgesetzte Übernahmsrecht hat der Hessische Staat zugunsten der Stadt verzichtet. Die staatl. Konz. für die Nebenbahnen Darmstadt-Eberstadt, Darm- stadt-Griesheim u. Darmstadt-Arheiligen laufen mit dem 5./5. 1936 ab, jedoch ist eine bedeutende Verlängerung der Konz. beantragt,. die voraussichtlich auch genehmigt werden dürfte. Alsdann kann der Hessische Staat – bei Liquid. des Unternehmens oder Auflös. der Ges. schon vorher – die Bahnen übernehmen gegen Ersatz des zeitigen Bauwertes der Bahnanlagen u. des zeitigen Wertes des Betriebsmaterials, welcher Wert durch Taxatoren eventuell im Rechtswege bestimmt wird; auch kann der Hessische Staat nach 20 Jahren lediglich den Betrieb bis zum Konzessionsablauf übernehmen gegen Zahlung einer Rente, welche der im Durchschnitt der letzten 3 Jahre erzielten Reineinnahme gleichkommt, mind. aber 4½ % des Anlagekapitals der Bahnen betragen soll. Kapital: RM. 4 000 000 in 10 000 Aktien zu RM. 400. Urspr. M. 4 Mill. (Vorkriegs- kapital). Lt. G.-V. v. 30./9. 1922 Erhöh. um M. 6 Mill. in 6000 Akt. zu M. 1000. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 25./11. 1924 von M. 10 Mill. auf RM. 4 000 000 durch Herabsetz. des Nennwertes der Aktien von M. 1000 auf RM. 400. Grossaktionäre: Von dem A.-K. besitzen die Stadt Darmstadt 60 %, die Provinz 1.75 %, der Kreis Dieburg 1 %, die Süddeutsche Eisenbahn-Ges. in Darmstadt 37.25 %. Anleihe: M. 5 000 000 in 4 % Schuldverschreib. von 1912 in Stücken zu M. 2000, 1000, 500 u. 200 aufgewertet auf RM. 300, 150, 75 u. 30. Zs. 31./3. u. 30./9. Gekündigt zum 31./3. 1924. Kurs notierte bis 1923 in Frankf. a. M. Anleihe: M. 3 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. v. J. 1919 in Stücken zu M. 2000, 1000, 500 u. 200; aufgewertet auf RM. 46.65 für M. 1000. Zur Rückzahlung zum 1./6. 1926 gekündigt; es werden gezahlt RM. 41.10 für M. 1000 u. an Stelle der Genussrechte für Altbesitz eine Barabfindung von RM. 18.65 für je M. 1000. Kurs notierte bis 1923 in Frankf. a. M. Anleihe: M. 3 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. v. J. 1920; Stücke zu M. 5000, 2000, 1000 u. 500; aufgewertet auf RM. 7.30 für M. 1000. Zur Rückzahl. zum 1./6. 1926 gekündigt; es werden gezahlt RM. 6.45 für M. 1000 u. an Stelle der Genussrechte für Altbesitz eine Barabfindung von RM. 2.95 für je M. 1000. Kurs notierte bis 1923 in Frankfurt. Anleihe von 1929: 6½ % 25jähr. I. Hyp.-Anleihe v. 1./1. 1929: 5 000 000 schweiz. Fr.; Stücke: 5000 1000 schweiz. Fr. – Zs. 1./1. u. 1./7. – Tilg.: Vom 1./1. 1935 ab entweder durch freihänd. Ankauf zu höchstens pari plus lauf, Zs., der einer Annuität entsprechenden Anzahl Teilschuldverschreib. oder durch Auslos. zu pari im Nov. zum 1./1. des folg. Jahres in 20 gleichen Tilg.-Raten bis spät. am 1./1. 1954. Die Rückkäufe erfolgen durch Vermittl.