Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. 3597 Aktien wurden von einem Konsort. zu 128 % übern. u. den Aktion. 1:1 angeboten. Die vorläufige Einzahl. beträgt 25 % 28 % Aufgeld. Grossaktionäre: 1924 wurden Aktien der Ges. im Betrage von M. 600 000 000 = RM. 4 000000 von der Bad. Anilin- u. Sodafabrik (jetzt I. G. Farbenindustrie A.-G.) erworben. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: Je RM. 20 A.-K. = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1929: Aktiva: Nicht eingez. A.-K. 3 750 000, Bargeld, Sorten, Zinsscheine u. Guth. bei Noten- u. Abrechn. banken 1 001 512, Wechsel 10 178 740, Nostro- guth. bei Banken 6 525 658, kurzfrist. Anlagen bei Banken 98 496 898, Lombards u. Reports gegen börsengäng. Eff. 743 889, eig. Wertp. 1 524 015, dauernde Beteil., 638 627, Schuldner in lauf. Rechn. 80 090 619, Inv. 1, Bankgeb. Berlin, Unter den Linden 78 (Fugger-Grundstücks- A.-G.) 1 500 000, sonst. Grundst. u. Geb. 144 338, (Aval-Schuldner 320 795). – Passiva: A.-K. 10 000 000, R.-F. 2 000 000, Gläubiger in lauf. Rechn. 192 018 016, nicht erhob. Div. 167 (Aval-Gläubiger 320 795), Gewinn 576 116. Sa. RM. 204 594 300. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. u. Steuern 1 401 931, Abschr. auf Inv. 26 413, Gewinn 576 116 (davon Div. 500 000, Tant. an A.-R. 25 000, Vortrag 51 116). – Kredit: Gewinnvyortrag 40 278, Zs., Prov. u. sonst. Einnahmen 1 964 183. Sa. RM. 2 004 462. Dividenden: 1924–1929: 0, 6, 7, 8, 8, 8 %. Vorstand: Ordentl. Vorst.-Mitgl.: Dr. Nathanacl Brückner, Ernst Hülsmann; stellv. Vorst.-Mitgl.: Felix Caro, K. Pfeiffer; stellv. Dir.: H. Bödecker, Dr. K. Krüger, W. Schmidt. Prokuristen: W. Dehn, F. Mahr, W. Märtins, W. Moser, K. F. Tölle; Handl.-Bevollm.: F. John, Gerhard Eichen, Selma Polley. Aufsichtsrat: (Mind. 3) Vors. Geh. Komm.-R. Dr. Hermann Schmitz, Heidelberg; Stellv. Geh. Reg.-Rat Dr. Paul Lederer, Bankier Ferdinand Rinkel, Köln a. Rh.; Geh. Finanzrat Dr. Hermann Kissler, Berlin. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Deutsche Schiffspfandbriefbank Akt.-Ges., Berlin NW 7, Dorotheenstrasse 19 1. Gegründet: 5./4. 1918; eingetr. 5./6. 1918. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1922/23. Zweck: Förder. der deutschen See- u. Binnenschiffahrt durch Gewähr. von Darlehen gegen Verpfändung von Schiffen oder Anteilen an Schiffen u. Eintrag. der Pfandrechte im Schiffs- register. Zu diesem Behufe ist die Ges. befugt zu betreiben: 1. Gewähr. von Darlehen gegen Verpfändung von Schiffen u. Schiffsanteilen; 2. Ausgabe von festverzinsl. Schiffspfandbr. auf Grund der gemäss Nr. 1 erworbenen Pfandrechte; 3. Erwerb u. Veräusserung von Darlehns- forderungen im Sinne der Nr. 1; 4. kommissionsweisen Ankauf und Verkauf von Wert- papieren, jedoch unter Ausschluss von Zeitgeschäften; 5. Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweisungen und ähnlichen Papieren; 6. Depot- u. Depositengeschäfte im Sinne des Kapitalfluchtgesetzes vom 24. Dez. 1920. Die Gewährung der Schiffsdarlehen sowie die Ausgbabe der Schiffspfandbriefe kann sowohl in gesetzlicher Währung als auch in wertbeständigen Werten erfolgen. Verfügbares Geld darf die Bank nutzbar machen durch Hinterlegung bei geeigneten Bankhäusern, durch Ankauf ihrer Schiffspfandbriefe, durch Ankauf solcher Wechsel und Wertpapiere, welche von der Reichsbank angekauft werden dürfen, sowie durch Beleihung von Wertp. Der Erwerb von Schiffen und Schiffs- anteilen ist der Bank nur zur Verhütung von Verlusten an Pfandrechten, der Erwerb von Grundstücken nur zur Beschaffung von Geschäftsräumen gestattet. Die Beleihung ist be- schränkt auf Schiffe bzw. Anteile an solchen Schiffen, welche in einem deutschen Schiffs- register eingetragen sind, das von einer durch Reichs- oder Landesgesetz hierzu befugten Behörde geführt wird. Ein von einer derartigen Behörde geführtes Pfandrechtregister u. das Register für Pfandrechte an im Bau befindl. Schiffen gelten im Sinne dieser Satzung als Schiffsregister. Den deutschen Schiffsregistern sind gleichgestellt diejenigen Schiffs- register, welche von den zuständigen Behörden in denjenigen Gebieten geführt werden, die bis zum Friedensvertrag von 1919/1920 zum Deutschen Reiche gehört haben. Die Be- leihung in gesetzl. Währung darf sechs Zehntel des Wertes nicht übersteigen. Die wert- beständige Beleihung darf fünf Zehntel des Wertes nicht übersteigen. Nach längeren Verhandl. mit den Reichsbehörden kam es zu dem Vertrage v. Nov. 1926, der zwischen dem Reichsverkehrsministerium u. der Ges. abgeschl. wurde. Durch diesen Vertrag sind der Bank zunächst RM. 1 000 000 zum Zwecke der Weitergabe an die kredit- suchende Binnenschiffahrt zur Verfüg. gestellt worden. Durch einen zweiten Vertrag v. Juli 1927 stellte das Reich der Bank weitere RM. 1 000 000 für Reichskredite an die Binnenschiffahrt zur Verfüg. In den beiden geschlossenen Verträgen v. Nov. 1926 u. Juli 1927 ist vorgesehen, dass die für die Binnen- schiffahrt unter den Bedingungen des Reichskredites zur Verfüg. gestellten Mittel auf RM. 4 000 000 durch Verkauf von RM. 2 000 000 8 % Pfandbriefen erhöht werden können, während die vom Reich in bar gewährten RM. 2 000 000 anverzinsl. bleiben. Weiterhin erhielt die Bank vom Reich aus dem Kleinschiffernothilfefonds rd. RM. Mill. zur Weiterleitung an die Schiffahrt. Durch Vertrag v. 30./4. 1926 wurde der Bank ferner die Verwalt. derjenigen Darlehen, welche aus Mitteln der produktiven Erwerbslosenfürsorge vom Reich an Seeschiffsreeder zum Neubau oder werterhöhenden Umbau-von Seeschiffen gewährt werden, soweit diese 7