Chemische Industrie. 4447 Eastman Kodak-Beteiligung: In dem in einem den amerikanischen Vorschriften entsprechenden besonderen Prozessverfahren geführten Rechtsstreite zwischen dem ameri- kanischen Treuhänder u. der Eastman Kodak Co., der die Verpflicht. der Eastmann Kodak Co. zur Ausstellung von Aktienzertifikaten auf den Namen des Treuhänders u. zur Auszahlung der Div. für die Zeit nach dem 1./7. 1925 zum Gegenstand hatte, ist die Eastman Kodak Co. auch in 2. Instanz verurteilt worden, an den Treuhänder neue auf seinen Namen lautende Aktienzertifikate auszugeben. Der Anspruch auf die Zahlung der Div. ist dagegen als in das ordentliche Prozessverfahren gehörig zurückgewiesen worden. Über die Übertragung der Aktienzertifikate an die Ges. hat der Treuhänder eine Ent- scheidung noch nicht getroffen. Aus den bis 1./7. 1925 an den Treuhänder bezahlten Eastman-Div. sind der Ges. etwa RM. 1 800 000 im Jahre 1929 überwiesen worden. Die Div. für die Zeit nach dem 1./7. 1925 hat die Eastman Kodak Co. auch nach der Ausstellung der Zertifikate auf den Namen des Treuhänders bisher nicht gezahlt. Die drei unmittelbar beteiligten Ges. haben ihre amerikanischen Interessen dadurch erhalten, dass sie 1903 beim Abschluss eines Territorialabkommens über Konkurrenzaus- schluss mit der Eastman Kodak Co. eine gemeinsame Beteiligung an dieser Ges. in Höhe von nom. $ 285 000 erhielten. Als die Ges. vor einigen Jahren ihre eigenen Betriebe ein- zustellen begannen u. ihre Interessengemeinschaft auflösten, verteilten sie ihre Ansprüche auf die Kodakbeteiligung so, dass die Ver. Fabriken photographischer Papiere in Dresden nom. $ 129 000 erhielten, die Fabrik photographischer Papiere vorm. Dr. A. Kurz AG in Wernigerode nom. $ 100 000 u. die Dresdener Albuminpapierfabrik nom. $§ 56 000. Die Freigabe dieser Aktien hat aber bisher noch nicht erfolgen können, weil 1925 Kodak die Aktien für nichtig erklärt hat mit der Begründung, dass ihre Übergabe an die deutschen Ges. seinerzeit in Verbindung mit einem Abkommen erfolgt sei, das gegen die Antitrust- gesetze verstosse. Der amerikanische Treuhänder hat deshalb einen Prozess gegen Kodak angestrengt, der in zwei Instanzen zugunsten des Treuhänders u. damit der deutschen Ges. entschieden wurde, aber in einer dritten Instanz noch schwebt. Nun ist ausser dem Prozess über die Aktien noch ein zweiter im Gange über die von Kodak in Konsequenz des oben geschilderten Standpunktes nicht mehr ausgezahlte Dividende seit 1925, insgesamt $ 853 500, an denen die drei deutschen Ges. im Verhältnis ihrer oben genannten Beteiligungen interessiert sind. In diesem Prozess ist nun in erster Instanz ebenfalls zugunsten des Treuhänders u. der deutschen Ges. entschieden worden; nach allen bisherigen Erfahrungen ist aber anzunehmen, dass sich auch dieser Rechtsstreit noch einige Zeit hinziehen wird. Beteiligungen: Die Ges. ist beteiligt an der Max Dreverhoff G. m. b. H. in Dresden (A.-K. RM. 60 000, Beteilig. 100 %), ferner an der Fabrik photogr. Papiere vorm. Carl Christensen, Dresden u. an der E. van Bosch G. m. b. H. Kapital: RM. 1 150 000 in 1150 Akt. zu RM. 1000. – Vorkriegskapital: M. 1 150 000. Nachdem das urspr. A.-K. von M. 1 380000 1888 vollständig zur Ausl. gelangt war, wurden 1889 an deren Stelle 920 Stück neue Aktien zu M. 1000, ausserdem aber 4600 Stück Genussscheine ausgegeben. Zur Vergrösser. der Fabrikanlage wurden gleichzeitig 230 Stück neue Aktien zu M. 1000 ausgegeben. Hauptzweck dieser Umwandlung war die voll- ständige Tilg. des Firmenkontos, zu der teilweise auch noch der R.-F. mit M. 242 000 heran- gezogen wurde. Die G-V. v. 19./9. 1924 beschloss Erhöh. um M. 1 150 000 in 1150 Akt. zu M. 1000. Diese wurden von einem Konsort. übern. u. sollten den Genussschein-Inh. angeb. werden, was bisher nicht erfolgt u. somit die Erhöh. auch nicht durchgeführt ist. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 5./6. 1925 von M. 2 300 000 unter Einzieh. der noch nicht ver- wandten M. 1 150 000 (s. oben) mithin von M. 1 150 000 in bisher. Höhe auf Reichsmark. Grossaktionäre: Schering-Kahlbaum A.-G., Berlin. Genussscheine: 4600 Stück, auf Namen lautend, an Ordre gestellt, ausgegeben an Stelle der urspr. 4600 Aktien zu M. 300. Diese gewähren keine Aktionärrechte, nehmen aber am Reingewinn teil und erhalten im-Falle einer Liqu. der Ges. von dem nach Rückzahl. des Nom.-Betrages der Aktien etwa noch verbleib. Rest die eine Hälfte, während die andere wieder an die Aktien fällt. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. (bis 1928: Kalenderjahr). Gen.-Vers.: Spät. 4 Mon. nach Ablauf des Geschäftsj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., bis 10 % vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, 4 % Div., 5 % Tant. an A.-R. ausser fester Vergüt., vom Rest weiter 4 % Div. u., soweit er ausreicht, zunächst M. 30 auf jeden Genussschein, u. Super-Div. an die Aktion. u. Genuss- scheininhaber zu gleichen Teilen bzw. nach G.-V.-B. Bilanz am 30. Juni 1930: Aktiva: Ablös.-Anleihe u. Goldpfandbr. 40 742, Bestand an Aktien der Fabrik photographischer Papiere vorm. Carl Christensen A.-G. 1, Bestand an beschlagnahmten Eastman Kodak Shares 800 000, Eff. der Ernst Sulzberger-Stift. 170, Kassa 126, Inv. 1250, Beteil. an E. van Bosch, G. m. b. H. 1, do. an Max Dreverhoff G. m. b. H. 60 000, Debit. 670 523. – Passiva: A.-K. 1 150 000, (4600 Genussscheine ohne Nennwert), R.-F. 80 871, nicht eingel. Div. abz. abgeführte Kap.-Ertragsteuer 1566, nicht eingel. Genuss- schein-Div. 837, Ernst Sulzberger-Stift. 2070, Dispos.-F. 100 000, Rückst. für Prozesskosten 15 78 073, do. für Pensionsverpflichtungen 75 000, Kredit. 33 434, Gewinn 50 961. a. RM. 1 572 813.