5128 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. Interessengemeinschaft mit den Vereinigten Hüttenwerken Burbach-Eich-Düdelingen. Die a. o. Gen.-Vers. v. 13./3. 1913 genehmigte einen Vertrag, betreffend Eingehung einer Interessengemeinschaft mit den Vereinigten Hüttenwerken Burbach-Eich-Düdelingen mit folgendem wesentlichen Inhalte: Aus den gemeinschaftlichen Erträgnissen der Hüttenwerke und des Bergwerksvereins erhält letzterer diejenigen Beträge, die erforderlich sind, um für die vier Geschäftsjahre, beginnend am 1./7. 1912 und endigend am 30./6, 1916, eine Div. von jährlich 10 %, für die folgenden vier Jahre eine Div. von jährl. 12 % und für die folgenden 22 Jahre, zum letzten Male also für das am 30./6. 1942 ablaufende Ge- schäftsjahr, eine Div. von jährl. 14 % zu zahlen. Die Div. wird in vorstehender Höhe von den Hüttenwerken garantiert. Die Hüttenwerke sind berechtigt, nach dem 1./7. 1942 die Interessengemeinschaft auf weitere 30 Jahre zu verlängern, mit der Massgabe, dass während dieser weiteren Periode die jährl. Div. für die Aktionäre des Bergwerksvereins 8 % beträgt, dagegen verpflichtet, nach dem 1./7. 1942 alle Aktien des Bergwerksvereins zum Kurse von 250 % gegen Barzahlung zu übernehmen. 6 Mitgl. der Verwalt. der Hüttenwerke sind in den A.-R. des Bergwerksvereins zu wählen, während 6 Mitgl. des A.-R. des Bergwerks- vereins in die Verwalt. der Hüttenwerke eintreten. Der § 3 Absatz 2 des zwischen beiden Werken abgeschlossenen Vertrages lautet: Für den Fall, dass infolge eines Krieges sowohl die Bergwerke als die Hütten der Interessengemeinschaft auf länger als drei Monate zum Erliegen kommen, wird die Verpflichtung der Hüttenwerke Burbach-Eich-Düdelingen zur Auszahl. der für die Dividenden des Bergwerksvereins erforderlichen Gewinne aufgeschoben, u. zwar: 1. ganz für die Dauer des Krieges; 2. derart, dass nach Beendigung des Krieges u. wieder Inbetriebsetzung der Werke oder eines Teils derselben in jedem Jahre ein Drittel dem Bergwerksverein zu dem Zwecke nachzuzahlen ist, die aufgeschobene Div.-Zahlung in drei gleichen jährl. Teilbeträgen nachzuholen. Die Verhandl. mit den Vereinigten Hüttenwerken Burbach-Eich-Düdelingen (ARBEL) wegen Anpassung des Interessengemeinschaftsvertrages v. 5./3. 1913 an die veränderten Währungsverhältnisse haben lt. G.-V. vom 31./10. 1924 zu einem befriedigenden Abschluss geführt. Die ARBED verpflichtete sich insbes., bis zum 30./6. 1942 der Ges. den Betrag zu vergüten, der sie in die Lage setzt, nach Deckung aller Abgänge usw. eine Div, von 8.4 % auf das alte A.-K. von M. 38 Mill. auszuschütten. Demgemäss ist der garantierte Übernahme- kurs auf 150 % des bisher. Nennwertes der Aktien festgesetzt worden. Die hierdurch gewähr. leistete Rentabilität des Unternehmens konnte bei der Bewertung der Anlagen berücksichtigt werden, Die ARBED erklärte sich bereit, den Aktionären des Eschweiler Bergwerks- Vereins einzureichende je PM. 300 Aktien mit Div. für 1926/27 in 150 $% 5¼ % Arbed-Bonds mit Coup. ab 1./7. 1926 umzutauschen. Näheres über diese Bonds s. unten. Die auf diesem Umtausch liegende deutsche Börsenumsatzsteuer geht zu Lasten der Internationalen Bank. Bei Aushändigung der Oblig. wird den Empfängern für jede Oblig. von $ 150 als Anteil an einer bei Weitergabe der Oblig. entstehenden deutschen Wertpapiersteuer KM. 6.30 vergütet. 5¼ % Dollar-Anleihe der Vereinigten Hüttenwerke Burbach-Eich-Düdelingen (Arbed), Die Anleihe wird vom 1./7. 1926 ab mit jährlich 5¼ %, zahlbar in halbjährlichen Teilen, erstmalig am 2./1. 1927, verzinst. Der Zinssatz erhöht sich, falls die von der Arbed auf ihre eigenen Anteilscheine ausgeschüttete Div. mehr als $ 7 pro Anteilschein beträgt, u. zwar um 0.05 % für jeden angefangenen ¼ Doll. Kap. u. Zs. werden bei Fälligkeit nach wWahl des Inhabers entweder in New York: in Dollars der Vereinigten Staaten zum gegen- wärtigen Gewichts-Standard u. Feingehalt, oder in Berlin: in Reichsmark zum festen Kurse von RM. 4.20 –= $ 1, nordamerik. Währung, oder in Amsterdam: in Gulden zum festen Kurse von fl. 2.50 = $ 1, nordamerik. Währung, oder in Luxemburg u. Brüssel: in luxem- burgischen bzw. belgischen gesetzl. Zahlungsmitteln zum Sichtwechselkurs auf New York, u. zwar zu dem letzten dem Tage der Fälligkeit vorhergehenden Kurse bezahlt. Die Arbed verpflichtet sich, solange diese Anleihe nicht zur Rückzahl. gelangt ist, keiner andern Anleihe bessere Rechte auf das Vermögen der Ges. einzuräumen, als der vorliegenden Anleihe gewährt sind. Die Zahl. von Zs., Zusatz-Zs. u. Kap. der Oblig. erfolgt für den Inhaber spesenfrei u. ohne Abzug von irgendwelchen gegenwärtigen u. künftigen luxem- burgischen Steuern oder Abgaben. — Die Oblig. sind 1927 zum offiziellen Handel an der Berliner Börse eingeführt. Kurs Ende 1927– 1929: 92.50, 96.75, 98 %. Geschäftsjahr 1929/30: Lt. Bericht litt das Geschäftsjahr 1929/30 stark unter der Ungunst der Wirtschaftsverhältnisse. Die kalte Frühjahrswitterung, die Räumung der Brennstoff- lager bei Händlern u. Verbrauchern u. die Befürchtung eines ähnlich strengen Winters wie im Vorjahr führte zu ao. Abrufen in den Sommermonaten. Erst als sich Ende des Kalenderjahres herausstellte, dass mit einem längeren harten Winter nicht mehr zu rechnen war, trat ein plötzlicher Rückgang in den Abrufen sämtlicher Brennstoffsorten ein. Auch der Industriebedarf ging sowohl im Inland als auch im Ausland ausserordentlich zurück. In der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres verschärfte sich die Lage von Monat zu Monat: Überfüllung der Händlerlager, anhaltend schlechte Lage des gesamten Wirtschaftslebens, Betriebseinschränkungen u. Stillegungen, verringerte Kaufkraft, beängstigendes An wachsen der Erwerbslosenzahl, Dämpfung der Kaufneigung infolge immer wieder auftretender Gerüchte über eine Preissenkung – alles Erscheinungen, die zu einer nie gekannten Absatzstockung führten. Für den Minderabsatz musste ein Ausgleich gesucht werden durch Lagerung auf den Zechenhalden u. Verkaufslagern sowie durch Einlegung von Feierschichten. Trotz aller Hemmnisse war es möglich, die Förderung der Gruben, deren Betriebseinrichtungen