―――― Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. 5177 12./9. 1929 Erhöh. um RM. 2 000 000 St.-Akt., die je zur Hälfte von der Stadt Mannheim u. der Pfalzwerke-A.-G. übernommen wurden. Grossaktionäre: Stadt Mannheim (ca. 37 %), Pfalzwerke A.-G. Ludwigshafen (ca. 37 %), Badenwerk Karlsruhe (ca. 17 %), Neckar-A.-G., Stuttgart (ca. 9 %). Industriebelastung: RM. 1 898 000. 6 % Wertbeständige Anleihe: Am 17./1. 1923 wurde die Ausgabe dieser Anleihe beschlossen, und zwar im Geldwerte von 150 000 t Steinkohle (westfälische Fettflamm- nuss IV gesiebt und gewaschen ab Zeche einschl. Steuer) Stücke Serie A zu 10 000 kg, B zu 5000 kg, C zu 2000 kg, D zu 1000 kg u. E zu 500 kg. Zs. 1./4. u. 1./10. Die Teil- schuldverschreib. lauten auf den Namen der Süddeutschen Disconto-Ges. in Mannheim oder deren Ordre; sie sind durch Indossament übertragbar. Die Tilg. der Kohlenwert- anleihe erfolgt vom 1./4. 1928 ab mit jährl. 0.9 % des Gesamtbetrages der urspr. Kohlen- wertmenge, zuzügl. der ersparten Zinsen. Vom Jahre 1933 ab ist verstärkte Tilg. oder Gesamtkünd. zulässig. Für die Rückzahl. u. Verzins. der Kohlenwertanleihe hat die Stadt- gemeinde Mannheim, hierzu ermächtigt durch Beschluss der Bürgerausschusses u. genehmigt durch Verfüg. des Bad. Ministeriums des Innern, als Gesamtschuldnerin die selbstschuld- nerische Haftung übernommen. Daneben haben das Land Bayern u. die Pfälzische Kreis- gemeinde für je ein Drittel die selbstschuldnerische Bürgschaft für Kap. u. Zs. über- nommen. Zur Sicherung der Kohlenwertanleihe nebst Zinsen hat die Ges. eine Sicherungs- hypothek im Geldwert der 150 000 t Steinkohle nebst 6 % jährl. Zinsen auf den gesamten jetzigen Besitz an Liegenschaften u. Gebäulichkeiten nebst allem Zubehör, und zwar an der Stelle unmittelbar hinter den vorhandenen Markanleihen, bestellt. Die Anleihe ist nach einer gemäss den Anleihebeding. unter Zugrundeleg. eines Kohlenpreises von RM. 17.50 durchgeführten Abstempl. eines Teiles auf RM. nunmehr wie folgt gestückelt: Serie A: 2141 St. zu 10 000 Kg Kohle, 859 St. zu je RM. 175; Serie B: 8249 St. zu 5000 kg, 3751 St. zu je RM. 87.50; Serie C: 10 577 St. zu 2000 kg, 4423 St. zu je RM. 35; Serie D: 14 846 St. zu 1000 kg. 10 154 St. zu je RM. 17.50; Serie E: 6338 St. zu 500 kg, 3662 St. zu je RM. 8.75. Zahlstellen wie bei Anleihe I. Kurs in Berlin Ende 1925–1929: RM. 9.02, 14.70, 13.30, 14.80, 15 pro t. Kurs der auf RM abgest. Stücke 1925–1929: Berlin 10.50, 15.25, 13.95, 13.25, 12.70 pro Stück zu RM. 17.50 (== 1 t). Auch notiert in Mannheim. 7 % Hyp.-Gold-Anleihe vom 1./6. 1926: Die Anleihe wurde gemeinsam mit der Pfalz- werke A.-G. in Ludwigshafen aufgenommen. Doll. 3 000 000; Stücke zu Doll. 500 u. 1000. 1./6. u. 1./12. Tilg.: Vom 1./6. 1931 ab durch Verlos. zu 100 % bis spät. 1./6. 1941; vom 1./6. 1931 ab Gesamtrückzahl. (keine teilweise) zu 100 % nebst lauf. Zinsen an jedem Zins- termin zulässig. Sicherheit: Die Anleihe ist sichergestellt durch zwei Hypoth. in Gold- mark, von denen jede gleich der Hälfte des ausstehenden Betrages der Anleihe ist. Die eine Hypoth. lastet auf der gesamten Anlage des Grosskraftwerk Mannheim, die andere auf der gesamten Anlage und dem Verwaltungsgebäude der Pfalzwerke. Treuhänder: First Trust and Savings Bank in Chicago u. Deutsche Waren-Treuhand Akt.-Ges. in Hamburg. Zahlstellen: New York: International Acceptance Securities & Trust Company; Chicago: A. G. Becker & Co. Zahlung von Kap. u. Zinsen frei von allen gegenwärt. u. zukünftigen deutschen Steuern u. Abgaben. Die Anleihe wurde in Amerika von A. G. Becker & Co. in Chicago, W. A. Harriman & Co. u. Marshall Field, Glove, Ward & Co. in New York am 8./7. 1926 zu 96.50 % aufgelegt. Kurs in New York Ende 1926–1927: 97, 96.50 %. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: 1930 am 30./9. Stimmrecht: 1 St.-Akt. = 150 St., 1 Vorz.-Akt. A = 4 St., 1 Vorz.-Akt. B = 25 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F. (Grenze 10 % des A.-K.), dann 10 % bzw. 15 % (Max.) Diyv. an Vorz.-Akt. mit Nachzahl.-Anspruch, 7 % beschränkte Div. an St.-Akt. Die Vorz.-Akt. erhalten aus dem Reingewinn eine Div., u. zwar die Gattung A 10 % u. die Gattung B 15 %, bevor auf die St.-Akt. ein Gewinn entfällt. Sie haben ferner ein Nachbezugsrecht aus dem Reingewinn künftiger Jahre, wenn der verteilbare Reingewinn eines Jahres zur Zahlung von 10 % bzw. 15 % nicht ausreicht. Mehr als 10 % bzw. 15 % vom Nennwert darf den Vorz.-Akt. Gattung A bzw. B nicht zugeteilt werden. Die Ges. ist berechtigt, die Vorz.-Akt. Gattung A u. B vom 1./4. 1928 an jederzeit ganz oder teilweise mit mindestens sechsmonatl. Kündigungsfrist gegen Zahlung von 150 % auf den Nennbetrag zuzüglich etwa rückständiger Gewinnanteile u. 10 % bzw. 15 % Stückzs. für den abgelaufenen Teil des laufenden Geschäftsjahres oder im Wege des freiwilligen Ankaufs auch unter diesem Kurse oder in ähnlicher Weise einzuziehen. Die G.-V. beschliesst, ob die Tilgung aus dem zur Verfügung stehenden Reingewinn oder aus dem Vermögen der Ges. erfolgen soll. In ersterem Falle soll in einem Geschäftsjahr nicht weniger als 1 % u. nicht mehr als 10 % der Vorz.-Akt. eingezogen werden. Im anderen Falle erfolgt die Einziehung nach den für die Herabsetzung des A.-K. massgebenden gesetzl. Vorschriften. Die Nummern der nicht durch Ankauf oder in ähnlicher Weise einzuzieh. Vorz.-Akt. Gattung A u. B werden durch das Los bestimmt. – Die St.-Akt. erhalten aus dem verfügbaren Reingewinn nach Befriedigung der Vorz.-Akt. eine Div. von höchstens 7 %. Reicht der verteilbare Reingewinn eines Jahres nicht aus, um den St.-Akt. eine Div. von 7 % zu gewähren, so ist der Betrag, um den die Div. hinter 7 % zurückbleibt, in den folgenden Geschäftsjahren nach Befriedigung der Vorz.-Akt. nachzuzahlen, soweit der jeweilige verteilbare Reingewinn hierzu ausreicht. Bilanz am 31. März 1930: Aktiva: Anlagen 20 814 765, Mobil. 1, Kohlenbestände 385 622, Materialbestände 844 676, Kassa, Wertp. 527 519, Bankguth. 257 422, Forder. (Konto-