ee Bergwerke, Hütten- u. Salinenwesen, Erdöl- u. Torfgewinnung. 5559 an der norwegischen Erzgrube Fosdalen erworben hatte, hat sie sich gemeinsam mit der Gutehoffnungshütte u. Krupp 1927 weiter an den schwedischen Erzgruben Blötberget u. Stollberg u. 1928 an der schwedischen Erzgrube Nora beteiligt. Die Ges. übernahm 1928/29 eine Beteilig. bei der Beschlagteilefabrik Gebr. Dörken A.-G., Gevelsberg, ferner bei der Ruhrgas A.-G. in Essen sowie bei der Ruhrchemie A.-G. in Sterkrade-Holten. Zusammen mit dem Köln-Neuessener Bergwerksverein beteiligte sich die Ges. mit gleichen Beträgen an der als gemeinnütziges Unternehmen gegründeten Ruhrwohnungsbau A.-G. in Dortniund. Der Gesamtgrundbesitz der Ges. beträgt 1540 ha, von welchen 257 ha mit Betriebsgebäuden, Beamten- u. Arbeiterhäusern bebaut sind. Interessengemeinschaftsvertrag mit dem Köln-Neuessener Bergwerksverein: Der Ver- trag ist mit Wirkung v. 1./7. 1920 an auf 80 Jahre abgeschlossen; das Quotenverhältnis ist für beide Teile gleich. Der Vorstand von Hoesch hat die Betriebsleitung der Interessengemeinschaft; Köln-Neuessen ist jedoch das Recht eingeräumt, aus seinen ordent- lichen Vorstandsmitgliedern zur Wahl in den Vorstand von Hoesch jeweils bis zur Zahl der ordentlichen Vorstandsmitglieder von Hoesch seinerseits Mitglieder vorzuschlagen. In Ausübung dieses Rechts ist der Gen.-Dir. von Köln-Neuessen, Bergrat Dr.-Ing. e. h. Fritz Winkhaus, bei Hoesch zum Vorstandsmitglied bestellt worden. Ihm liegt die Oberleitung des gesamten Bergwerksbesitzes beider Ges. ob. Zur Überwachung der Durchführung des Gemeinschaftsvertrages ist ein Gemeinschaftsausschuss gebildet worden, der aus je 7 Mit- gliedern des A.-R. jeder der beiden Ges. besteht. Der Vorsitz in demselben wechselt all- jährlich zwischen beiden Ges. Dem Gemeinschaftsausschuss sind die Abschlüsse beider Ges. zur Bestätigung einzureichen. Er hat die vom Vorstand jeder Ges. vorgeschlagenen Abschr. u. Rückl. zu prüfen u. das Ergebnis jeder Ges. festzustellen. Die Ergebnisse beider Ges. sind dann in der Art auszugleichen, dass jeder Ges. der gleiche Betrag zufällt. Die Gewinnanteile, die Köln-Neuessen aus RM. 6.75 Mill. Hoesch-Aktien zufliessen, fallen nicht unter das für die Ausgleichung in Frage kommende Ergebnis, verbleiben viel- mehr zur alleinigen Verfügung von Köln-Neuessen. Bei späteren Kapitalserhöh. beschliesst der Gemeinschaftausschuss darüber, ob u in welchem Umfange der betreffenden Ges. für das ihr durch die Kapitalserhöh. zufliessende neue Betriebskapital eine besondere Beteilig. am Ergebnis der beiden Ges. zustehen soll. Erhöht eine der Ges. ihr Kap. ohne einen solchen Beschluss des Gemeinschaftsausschusses, so hat sie keinen Anspruch auf eine solche besondere Beteilig. Jede Ges. kann über den ihr zustehenden Anteil an der Summe der Ergebnisse beider Ges. frei verfügen. Bei Beendigung der Interessengemeinsch. ist jede Ges. verpflichtet, der andern einen Anteil am Jahresgewinn zu gewähren, der der Höhe der Beträge entspricht, die an die Gesamtheit der eigenen Aktionäre ausgeschüttet werden. Bei Feststellung dieser Beträge werden für den Fall, dass nach Beendigung der Interessen- gemeinschaft die eine oder andere Ges. ihr Kapital erhöht, 5 % des der Ges. neu zugefloss. Kapitalbetrages vorweg abgezogen. Im Falle der Liquidation einer Ges. wird der nach Berichtigung der Schulden, der Rückzahl. des Nennwertes der Aktien, des Rückzahlungs- kurses der Vorz.-Akt. u. des etwaigen Agios der nach Eingehung der Interessengemeinschaft etwa neu ausgegebene Aktien verbleibende Liquidationserlös zwischen der Gesamtheit der Aktion. beider Ges. hälftig geteilt. Die vorerwähnten RM. 6.75 Mill. Köln-Neuessen zustehenden Hoesch-Aktien werden hierbei gesondert behandelt. Geht nach Beendigung der Interessen- gemeinschaft eine der Ges. im Wege der Fusion in einer andern Ges. auf, so hat die auf- nehmende Ges. entsprechende Verpflicht. Beide Ges. sind berechtigt, die Verbriefung vor- erwähnter Rechte in der Form eines Genussscheins zu verlangen. Mit den Wolf Netter & Jacobi-Werken, Kommanditges. auf Aktien in Berlin, hat die Ges. am 1./4. 1927 vorläufig auf 15 Jahre eine Interessengemeinschaft geschlossen. Statistik: Die Erzeugnisse der Ges. waren: in den Kohlenzechen im Hüttenwerk Jahr an Kohlen an Koks an Roheisen an Rohstahl t t t t 1919/20 1 208 068 431 743 228 845 351 745 1920/21 1 404 226 517 628 327 160 483 210 1921/22 1 416 812 534 581 441 277 576 716 1922/23 1 209 517 495 689 426 471 563 269 1923/24 929 775 246 039 174 761 236 008 1924/25 1 706 028 690 995 561 395 738 840 1925/26 1 709 449 651 780 511 546 593 306 1926/27 1 875 087 696 148 668 148 855 860 1927/28 2 034 874 830 507 752 044 971 869 1928/29 2 086 095 766 482 670 823 890 642 1929/30 2 235 850 806 044 764 162 955 207 Verbände: (Infolge der Anfang Januar 1930 noch nicht abgeschlossenen Verbands- verhandlungen können sich einzelne der nachstehenden Angaben noch ändern.) Die Ges. gehört folgenden Verbänden an: Kohlen-Syndikat Essen mit einer Kohlenverkaufsbeteiligung von 1 614 700 t, Verbrauchsbeteiligung 1 280 000 t. Stahlwerksverband A.-G. Düsseldorf mit den Unterabteilungen: Rohstahlgemeinschaft 1 072 647 t, A-Produkte-Verband 283 961 t, Stabeisen-Verband 230 816 t, Bandeisen-Vereinigung 116 008 t, Grobblech-Verband 54 151 t.