3564 Bergwerke, Hütten- u. Salinenwesen, Erdöl- u. Torfgewinnung. handen ist eine Doppelschachtanlage mit 2 Förderschächten von je 1000 m Teufe, daneben noch 3 Wetterschächte. Ausser Betriebs-, Kauen- u. Bureaugeb. sind an Tagesanlagen vor- handen: 4 Fördermasch., Dampfkesselanl. mit insges. 5900 qm Heizfläche, 9 Kompressoren, elektr. Kraftanlage von 10 800 kW Leistung, 4 Ventilatoren. Kohlenseparation u. Kohlen- wäsche u. 1 Kokerei mit voller Nebenproduktenanlage und 523 160-t Jahresleistung an Koks, ferner 1 Lehmsteinziegelei. Die bei Dorsten gelegenen Grubenfelder haben eine Grösse von 24 520 000 qm. Es sind durch die Zeche Baldur Gas- u. Gasflammkohlen aufgeschlossen durch eine Doppelschachtanlage von je 770 m Teufe, von denen der eine Schacht zur Förderung u. der andere zur Seilfahrt, Materialbeförderung und Wasserhaltung dient. Ausser Betriebs-, Kauen- u. Bureaugeb. sind an Tagesanl. vorhanden: 3 Fördermasch., Dampfkesselanl. von 3500 qm Heizfläche. Kompressoranl., elektr. Kraftanl. von 6300 kW Leistung, 1 Ventilator, Kohlensieberei u. Kohlenwäsche u. eine Kalksandsteinfabrik. Die Erzeugungsziffern der Zechen Radbod u. Baldur beliefen sich (Angabe in t): Kohlen- Koks- Rein- 11 Benzol u. förderung herstellung ammoniak Homologen 1924/25 . . 1 345 383 197 760 783 9 805 1 866 1925/26 1881 356 178 632 700 9 332 1765 1926/27 . . 1 097 590 182 978 821 10 254 2 035 1927/28 . . 1 258 013 263 834 1058 13 652 2 825 1928/29 . . 1 142 411 220 361 874 11 894 2 393 1929/30 1 141 509 219 202 854 11 728 2 388 Die Belegschaften betrugen im Jahre 1929/30 durchschnittlich 3761 Mann; Belegschaft Ende Juni 1930: 3549 Mann. Der Grundbesitz beider Zechen beläuft sich auf 847.67 ha, auf denen ausser den Betriebs- gebäuden 2140 Arb.- u. 153 Beamtenwohn. errichtet sind. Die Bergwerksges. Trier m. b. H. gehört mit ihren Gew. dem Rhein.-Westfäl. Kohlen-Syndikat mit einer Gesamtbeteil von 2 500 000 t Kohlen u. 523 160 t Koks, ferner der Deutschen Ammoniak-Verkaufs-Vereinig., dem Benzol-Verband, dem Cumaronharz-Verband, der Ruhrgas A.-G. u. der Ruhrchemie A.-G. an. Interessen-Gemeinschaftsvertrag, abgeschlossen auf G.-V.-B. v. 20./12. 1920 zur Sicherung der Kohlenversorg. mit der Eisen- u. Stahlwerk Hoesch A.-G. in Dortmund mit Wirk. ab 1./7. 1920 auf die Dauer von 80 Jahren. Das Quotenverhältnis ist für beide Teile gleich. Der Vorst. von Hoesch hat die Betriebsleit. der Interessengemeinschaft; Köln-Neuessen ist jedoch das Recht eingeräumt, aus seinen ordentl. Vorst.-Mitgl. zur Wahl in den Vorst. von Hoesch jeweils bis zur Zahl der ordentl. Vorst.-Mitgl. von Hoesch seinerseits Mitgl. vorzuschlagen. Ihm liegt die Oberleit. des gesamten Bergwerksbesitzes beider Ges. ob. Zur Überwachung der Durchführ. des Gemeinschaftsvertrages ist ein Gemeinschaftsausschuss gebildet worden, der aus je sieben Mitgl. des A.-R. jeder der beiden Ges. besteht. Dem Gemeinschafts- ausschuss sind die Abschlüsse beider Ges. zur Bestätig. einzureichen. Er hat die vom Vorst. jeder Ges. vorgeschlagenen Abschr. u. Rückl. zu prüfen u. das Ergebnis jeder Ges. festzu- stellen. Die Ergebnisse beider Ges. sind dann in der Art auszugleichen, dass jeder Ges. der gleiche Betrag zufällt. Die Gewinnanteile, die Köln-Neuessen aus dem Besitz von nom. RM. 6 750 000 Hoesch-Aktien zufliessen, fallen nicht unter das für die Ausgleichung in Frage kommende Ergebnis. verbleiben vielmehr zur alleinigen Verfügung von Köln Neuessen. Bei späteren Kap.-Erhöh., welche bei der einen oder anderen Ges. beabsichtigt sind, beschliesst der Gemeinschaftsausschuss darüber, ob u. in welchem Umfange der betr. Ges. für das ihr durch die Kap.-Erhöh. zufliessende neue Betriebskap. eine besondere Beteil. am Ergebnis der beiden Ges. zustehen soll. Erhöht eine der Ges. ihr Kap. ohne einen solchen Beschluss des Gemeinschaftsausschusses, so hat sie keinen Anspruch auf eine solche besondere Beteil. J ede Ges. kann über den ihr zustehenden Anteil an der Summe der Ergebnisse beider Ges. frei verfügen. Bei Beendigung der Interessengemeinschaft ist jede Ges. verpflichtet, der anderen einen Anteil am Jahresgewinn zu gewähren, der der Höhe der Beträge entspricht, die an die Gesamtheit der eig. Aktion. ausgeschüttet werden. Bei Feststell. dieser Beträge werden für den Fall, dass nach Beendigung der Interessengemeinschaft die eine oder andere Ges. ihr Kap. erhöht, 5 % des der Ges. neu zugeflossenen Kap.-Betrages vorweg abgezogen. Im Falle der Liquid. einer Ges. wird der nach Berichtigung der Schulden, der Rückzahl. des Nennwertes der Aktien, des Rückzahlungskurses der Vorz.-Akt. u. des etwaigen Agios der nach Eingehung der Interessengemeinschaft etwa neu ausgegebenen Aktien verbleibende Liquidationserlos zwischen der Gesamtheit der Aktion. beider Ges. hälftig geteilt. Die vor- erwähnten nom. RM. 6 750 000 Köln-Neuessen zustehenden Hoesch-Aktien werden hierbei gesondert behandelt. Geht nach Beendigung der Interessengemeinschaft eine der Ges. im Wege der Fusion in einer anderen Ges. auf, so hat die aufnehmende Ges. entsprechende Verpflichtung. Beide Ges. sind berechtigt, die Verbriefung vorerwähnter Rechte in der Form eines Genussscheines zu verlangen. 5 Kapital: RM. 71 410 000 in 9000 St.-Akt. zu RM. 300 Nr. 1– 90000, 99 165 St.-Akt. zu RM. 600 Nr. 9001–9500, 18 501–42 000, 46 001–76 000, 91 001–106 500, 136 001–164 935, 164 937–165 6661, 9000 St.-Akt. zu RM. 900 Nr. 9501–18 5000), 1 St.-Akt. zu RM. 1000 Nr. 164 936 sowie 600 6 % Nam.-Vorz.-Akt. erster Reihe zu RM. 600 Nr. 42 001–42 600] u. 1250 5 % Inh.-Vorz.-Akt. zweiter Reihe zu RM. 600 [Nr. 76 001–77 250. 3 Die Vorz.-Akt. erster Reihe erhalten aus dem jährl. Reingewinn vorab einen auf 6 % jährl. beschränkten Gewinnanteil mit Nachzahlungsrecht; im Falle der Liquid. der Ges.