5566 Bergwerke, Hütten- u. Salinenwesen, Erdöl- u. Torfgewinnung. bis 164 935 zu RM. 600, Nr. 164 936 zu RM. 1000), Em. v. Okt. 1927, im Febr. 1928 in Berlin u. im Juli 1928 in Köln, Düsseldorf u. Essen. Dividenden: St.-Akt. 1913: 40 %; 1924/25–1929/30; 0, 5½, 9, 7, 7½, 6½ %. Vorz.-Akt. 1. Reihe 1924/25–1929/30: Je 6 %. Vorstand: Bergrat Dr.-Ing. e. h. Fritz Winkhaus, Essen; Gen.-Dir. Dr. Fritz Springorum, Dortmund; Bergassessor a. D. Otto Gras, Bergassessor a. D. Erich Runge, Essen-Altenessen; Dir. Carl Hoeppe, Essen; Gerichtsassessor a. D. Fritz Siebrecht, Essen-Altenessen. Aufsichtsrat: (5–13) Vors. Dr. jur. Gustav v. Mallinckrodt, Köln; Stellv. Komm.-Rat Aug. von Waldthausen, Düsseldorf; Fabrikbes. Gottlieb v. Langen, Köln; Rechtsanw. u. Notar Dr. jur. Herm. Fischer, M. d. R., Berlin; Korvettenkapitän a. D. Theod. von Born, Altona- Hochkamp; Bankier Dr. Paul Seligmann, Geh. Komm.-Rat Dr. Phil. h. c., Dr.-Ing. e. h. u. Dr. rer. pol. h. c. Louis Hagen, Köln; Gen.-Konsul Dr. jur. Georg Solmssen, Berlin; Ober- Reg-Rat Dr. Carl Grevel, Minden i. Westf.; Komm.-Rat Dr.-Ing. e. h. Friedr. Springorum, Dortmund; Rittergutsbes. Dr. jur. Carl von Joest, Haus Eichholz b. Sechtem (Rheinl.); Fabrikbes. Dr.-Ing. Heinrich Jucho, Dortmund. Zahlstellen: Eigene Kasse; Berlin: Commerz- u. Privat-Bank, Deutsche Bank u. Disconto-Ges., Delbrück Schickler & Co., Dresdner Bank; Köln: A. Levy, A. Schaaffh. Bank- verein Fil. der Deutschen Bank u. Disconto-Ges., J. H. Stein, Leopold Seligmann; Essen: Essener Credit-Anstalt Fil. der Deutschen Bank u. Disconto-Ges.; Koblenz: Leop. Seligmann; Magdeburg: Allgem. Deutsche Credit-Anstalt, F. A. Neubauer; Düsseldorf: Deutsche Bank u. Disconto-Ges., Barmer Bankverein Hinsberg, Fischer & Co.; Hannover: Hannoversche Bank Fil. der Deutschen Bank u. Disconto-Ges.; Dortmund: Eisen- u. Stahlwerk Hoesch A.-G., Dortmunder Bankverein Zweiganstalt des Barmer Bankvereins, Hinsberg Fischer & Co. Rheinisch-Westfälisches Kohlen-Syndikat in Essen. Gegründet: 16./2. 1893. Infolge Ruhrbesetz. Sitz Anf. 1923 vorübergeh. nach Hamburg, Kirdorfhaus, Alsterdamm 16/18, verlegt. Ab 16./1. 1924 erfolgte Rückverlegung nach Essen. Zweck Gt. Syndikatsvertrag gültig ab 1./7. 1930): Die Vereinigung bezweckt die Be- seitigung ungesunden Wettbewerbs auf dem Kohlenmarkt. Die Mitglieder überlassen ihre gesamte Erzeugung an Steinkohlen, Steinkohlenkoks u. Steinkohlenbriketts dem „Kohlensyndikat“, das sie nach den Bestimmungen dieses Vertrags zu vertreiben hat. Die Verpflichtung bezieht sich auf alle Erzeugnisse, die aus den Feldern der Mitglieder oder durch eine ihrer Schachtanlagen gefördert werden, einschliesslich aller Felder u. Schachtanlagen, die die Mitglieder zu Eigentum oder Niessbrauch oder in Pacht oder sonst zur Benutzung erworben haben oder erwerben werden. Vom Vertrieb durch das „Kohlensyndikat' sind ausgeschlossen: der Zechenselbstverbrauch, der Werksselbst- verbrauch, der Landabsatz, die Deputate und die für wohltätige Zwecke verschenkten Brennstoffe sowie die Mengen, die auf nicht vom „Kohlensyndikat“ übernommene Vorverträge zu liefern sind. Entwicklung: Das Statut der Ges. wurde durch die vom Reichswirtschaftsminister ge- nehm. Beschl. der G.-V. v. 15./9. u. 20./10. 1919 geändert. Insbes. war Gegenstand des Unternehmens jetzt einer durch Zusammenschluss von Zechenbesitzern im Bezirk des Niederrheinisch- Westfälischen Steinkohlenbergbaus gegründeten Kartellvereinigung als geschäftsführendes Organ zu dienen und in dieser Eigenschaft alle Aufgaben zu erfüllen, welche die Ausführungsbestimmungen vom 21. August 1919 zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 23. März 1919 den Kohlensyndikaten übertragen. Der am 31./3. 1923 ablauf. Syndikatsvertrag wurde zunächst bis Ende Sept. 1923, sodann bis Ende Dez. 1923 und schliesslich noch einmal bis zum 15./1. 1924 verlängert. Am 16./. 1924 nahm die neue Verkaufsorganisation des Ruhrbergbaues die „Vereinigung für die Verteilung und den Verkauf von Ruhrkohle A.-G.“ ihre Tätigkeit in Essen auf. Die Vereinigung hatte, zumal da ihr eine Reihe grosser Zechen fernblieb. nicht die innere Kraft, um die nötige Geschlossenheit des Verkaufs wieder herbeizuführen. Sie fand deshalb durch Kündig. ein vorzeit. Ende. Zum 1./10. 1924 trat ein neuer Synd.- Vertrag in Kraft, dem eine Anzahl Zechen mit etwa 10 % der Gesamtförd. nicht freiwillig sondern auf Grund einer Verordn. des Reichswirtschaftsministers beitraten. Ein befried. Verhältnis zwischen den Mitgl. wurde aber auch durch diesen Vertrag nicht herbeigeführt. Allgemein herrschte der Wunsch nach einem Ausgleich, der jeder Zeche den freiw. Bei- tritt ermöglichte. Nach überaus schwierigen Verhandl. wurde am 30./4. 1925 ein wesent- lich umgestalteter Vertrag von allen Zechen mit Ausnahme derjenigen unterzeichnet, auf deren Beitritt wegen ihrer geringen Förder. verzichtet wurde. Durch Beschluss der G.-V. v. 29./7. 1925 der Vereinigung für die Verteilung u. den Verkauf von Ruhrkohle A.-G. in Essen trat diese den Vereinigungsvertrag v. 30./4. 1925 an das Rheinisch-Westfälische Kohlensyndikat ab, während die Vereinigung- usw. A.-G. selbst in Liquid. trat und die alte Syndikatsfirma alle Rechte und Pflichten wie vor der Ruhrbesetzung wieder übernahm. Am 31./3. 1930 lief der Syndikatsvertrag ab. In langwierigen Beratungen einigte sich eine grosse Mehrheit auf einen 10jährigen Vertrag, allerdings unter der Bedingung, dass bis Ende 1930 eine einstimmige Einigung über die nur vorläufig gelöste Umlagefrage herbeigeführt sein muss, widrigenfalls der Vertrag am 31./3. 1931 abläuft. Da einige Zechen der freiwilligen Vereinbarung nicht beitraten, vollzog der Reichswirtschaftsminister