20 Banken und andere Geld-Institute. Am 5. August 1925 nahm die neue Anstalt ihre Tätigkeit auf, u. mit Wirk. vom gleichen Tage wurden die Kredite nebst den dazugehörigen Sicherheiten auf die Deutsche Renten- Gesellschafterin Entlastung erteilt. Das Kapital der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt von 170 Mill. setzte sich zus. aus der Forder. an die Treuhandstelle in Höhe von RM. 156 851 741, die die Deutsche Rentenbank an die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt abtrat. Der Rest- betrag in Höhe von RM. 13 148 258 wurde der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt von der Deutschen Rentenbank in bar übertragen. Die Reichsregierung hat ihre Zustimmung zur Abtretung der 170 Mill. mit Schreiben vom 21./8. 1925 ausgesprochen, womit diese 170 Mill. endgültig aus dem Vermögen der Deutschen Rentenbank ausgeschieden u. auf die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt übergegangen sind. Über weitere Verpflichtungen der Rentenbank gegenüber der Rentenbank-Kreditanstalt siehe auch den nachstehenden Vertrag. Vertrag zwischen dem Reich, der Reichsbank, der Deutschen Rentenbank und der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt: Der im Anschluss an das Gesetz vom 30./8. 1924 ohne die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt geschlossene sogenannte dreieckige Vertrag vom 27./6. 1625 wurde infolge Anderung des Liquid.-Gesetzes im Jahre 1930 aufgehoben. An seiner Stelle wurde unter dem 31. März/4. April 1930 ein neuer Vertrag unter Einbezieh. übernimmt das Reich mit Wirkung v. 1./4. 1930 ab den auf RM. 70 082 498 festgestellten Zinsanteil der Reichsbank als Alleinschuldner. Die Restschuld des Reiches aus den gemäss §s 16 u. 17 der Verordn. über die Erricht. der Deutschen Rentenbank dieser geschuldeten Darlehen (s. auch.,Statistiké) wird mit Wirk. v. 1./4. 1930 ab auf RM. 451.6 Mill festgesetzt. Dieser Betrag entspricht dem Umlauf an Rentenbankscheinen zu diesem Zeitpunkt. Als Eine weitere für die Deutsche Rentenbank u. die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt wesentliche Vertragsbestimm. verpflichtet erstere, je RM. 25 Mill. jeweils nach Abschluss der Geschäftsjahre 1929 u. 1930 aus ihrem Vermögen auf die Deutsche Rentenbank-Kredit- anstalt zu übertragen (s. auch „Statistik). Diese Regelung war erforderlich, um das Ver- mögen der Rentenbank-Kreditanstalt innerhalb des aus den früheren Bestimm. des Liquid.- Gesetzes sich ergebenden Zeitraumes auf den Betrag von RM. 500 Mill. zu bringen, ein Erfordernis, das aus den Anleiheverträgen der Rentenbank-Kreditanstalt hervorging. Statistik: I. Das Darlehen an das Reich betrug Anfang 1930 RM. 550 605 129. In der Zeit v. 1./1.–1./4. 1930 sind zur Tilg. des Reichskredits in den Tilgungsfonds geflossen: Grundschuldzinsen RM. 8 453 831, Zahlungen des Reichs RM. 15 000 000, Anteil des Reichs am Reingewinn der Reichsbank RM. 5 324 033, zus. RM. 28 777 864, so dass das Darlehen an das Reich sich auf RM. 521 827 264 ermässigte; es verminderte sich weiter um die am 1./4. 1930 vom Reich übernommene Zinsschuld der Deutschen Rentenbank an die Reichs- bank im Betrage von RM. 70 082 498 auf RM. 451 744 766. Dieser Betrag entsprach der Summe des Umlaufs an Rentenbankscheinen u. Rentenbriefen nach dem Stande v. 1. /4. 1930. Da die als Gegenwert der umlaufenden GM. 156 000 Rentenbriefe vereinnahmten Renten- bankscheine sogleich nach Inkrafttreten des Liqu.-Gesetzes v. 30./4. 1924 vernichtet worden sind, musste im sogenannten viereckigen Vertrage die Darlehnsschuld mit Wirk. ab 1./4. 1930 um diese GM. 156 000 niedriger, also auf RM. 451 588 766 festgesetzt werden. In der Zeit v. 1./4. –31./12. 1930 wurden dem Tilg.-F. noch eingegangene rückständige Grundschuldzinsen im Betrage von RM. 5 102 560 zugeführt, so dass das Darlehen an das Reich am 31./12. 1931 RM. 446 486 205 betrug. II. Zur weiteren Liquidierung des Um laufs an Rentenbankscheinen hat die Reichsbank 1930 RM. 33 880 425 Rentenbankscheine aus dem Verkehr gezogen u. vernichtet. Der Umlauf an Rentenbankscheinen, der Ende 1930 noch RM. 446 486 206 betrug, wird dar- gestellt in Rentenbankscheinen über 1000, 500, 100, 50, 10 u. 5 Rentenmark. Die Renten- bankscheine über 1 u. 2 Rentenmark sind 1926 eingezogen, Ersatzstücke wurden nicht aus- gegeben, da sie infolge der Silbergeldprägungen des Reichs entbehrlich geworden waren. III. Die bisher ausgegebenen Rentenbriefe über je GM. 500 wurden am 22./12. 1930 zum 31./3. 1931 zur Rückzahl, im ganzen zum Nennwert aufgekündigt. Der Bestand an Rentenbriefen hat im Jahre 1930 eine Verminderung um Feingold- Mark 299 844 000 erfahren; er betrug am 31./12. 1930: Feingold-Mark 600 000 000. IV. Auf Beschluss des Aufsichtsrats vom 4./3. 1930 sind mit Zustimmung der Reichs- regierung gemäss § 9 des Liquidierungsgesetzes RM. 25 Mill. in bar aus dem Vermögen der Deutschen Rentenbank auf die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt übertragen worden. Zwecks Erfüllung der in dem oben erwähnten Vertrag übernommenen Verpflichtung 26./3. 1931 auf die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt übertragen. Kapital: Das Kapital der Deutschen Rentenbank wird entsprechend der Veränderung der Belast. auf Grund des Liquid.-Gesetzes v. 22./8. 1924 auf 2000 Will. Rentenmark herabgesetzt.