Banken und andere Geld-Institute. 33 der Gesamtbedarf an Zuschüssen für die Rationalisierung u. Sanierung des land- wirtschaftlichen Genossenschaftswesens noch höher sein wird, als ursprünglich angenommen wurde. Der Verwaltungsrat hat deshalb beschlossen, nach Erreichung der RM. 500 000 000-Kapitalgrenze der Anstaltsversammlung vorzuschlagen, einen Teil des dann verfügbaren Reingewinns für die Rationalisierung des Genossenschaftswesens zur Verfügung zu stellen, u. zwar in solcher Höhe, dass der Wert von RM. 25 000 000 – bezogen auf den 1./4.1929 – erreicht wird. – An der Ingangsetzung der Osthilfe hat die Rentenbank- Kreditanstalt im Geschäftsjahr dauernd mitgearbeitet. Im Rahmen der mit der Oststelle geführten Verhandlungen hat sie sich vertraglich bereit erklärt, für Umschuldungsdarlehen RM. 50 000 000 in bar u. bis zu RM. 50 000 000 in sogenannten Ablösungsscheinen bereit- zustellen. – Die Geschäftstätigkeit der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt im landwirt- schaftlichen Personalkreditgeschäft, die bis zum 31./12. 1930 befristet war, ist durch das Gesetz vom 4./3. 1931 bis Ende 1935 verlängert worden. Am Bilanzstichtage waren Personalkredite mit insgesamt RM. 293 800 000 in Anspruch genommen, d. h. mit rund RM. 11 000 000 mehr als im Vorjahre, trotzdem die noch bis zu 3 Jahren laufenden Ab- zahlungskredite im Laufe des Jahres in vorgesehenem Umfange von RM. 112 000 000 auf RM. 80 000 000 heruntergegangen sind. Demgegenüber sind die bis zu 9 Monaten befristeten Kredite um fast RM. 40 000 000, die länger befristeten Molkereikredite um RM. 4 000 000 gestiegen. – Die nach dem Bericht des Vorjahres für Molkereizwecke bereitgestellten Kreditbeträge – insgesamt RM. 30 000 000 – sind im Berichtsjahre bedeutend langsamer als in früheren Jahren abgerufen worden. Neben der eigenen Kreditaktion hat die Rentenbank-Kreditanstalt im Auftrage des Reichs- ministeriums für Ernährung u. Landwirtschaft Zinsverbilligungsanträge für Darlehen, die von dritter Seite gewährt wurden, weiterhin bearbeitet. Einschliesslich der aus eigenen Mitteln der Rentenbank-Kreditanstalt bisher vergebenen Kredite von rd. RM. 24 000 000 hat die deutsche Landwirtschaft zurzeit etwa RM. 71 000 000 verbilligter Molkereikredite. — Im Realkreditgeschäft verhinderten die Verhältnisse auf den ausländischen Kapital- märkten im Laufe des Jahres 1930 die Aufnahme einer neuen Auslandsanleihe, trotzdem das Bedürfnis dafür schon im Hinblick auf die notwendige Umschuldung der zweiten u. dritten Rate der Golddiskontbankkredite vorhanden war. Die im Berichtsjahre erfolgten Tilgungen der einzelnen Amerika-Anleihen betrugen insgesamt $ 7 043 000 auf die ursprüng- liche Xnleiheschuld von nominal $ 131 000 000. – Die im Jahre 1929 bereits eingeleiteten Vorbereitungsmassnahmen haben es ermöglicht, die Abwicklung der zweiten Rate der Golddiskontbankanleihe im wesentlichen termingemäss durchzuführen. Wegen einer Er- leichterung der Abwicklung der noch ausstehenden dritten Rate ist von der Rentenbank- Kreditanstalt mit der Deutschen Golddiskontbank eine Vereinbarung getroffen worden, wonach letztere der Rentenbank-Kreditanstalt die Rückzahlung eines Betrages von RM. 41 000 000 mit je bis zum 15./11. 1931, 15./2. u. 15./7. 1932 zu den alten Bedingungen stundet. –— Der Abruf der im Jahre 1928 für die Länder Thüringen, Hessen, Oldenburg u. Lippe zur Verfügung gestellten Umschuldungskredite ist nunmehr restlos erfolgt. Die im Geschäftsbericht 1929 erwähnte Hilfsaktion für den kleinbäuerlichen Besitz in Ostpreussen ist in Gang gekommen. Bis zum 31./12. 1930 sind RM. 452 046 abgerufen worden. Auf dem Gebiete des Meliorationskredites ist es gelungen, eine Anleihe in Höhe von Schw. Fr. 25 000 000 in Holland u. in der Schweiz aufzulegen. Die Bedingungen der Anleihe waren den Umständen nach günstig. Ausserdem ist zur Förderung der Odland- kultivierung vom Hofe aus für Hannover ein weiterer Betrag von RM. 750 000 zur Ver- fügung gestellt worden. Der Erlös der erwähnten Anleihe wurde zur langfristigen Umschuldung der aus eigenen Mitteln gewährten Meliorationszwischenkredite verwendet. Dieses Freiwerden eigener Mittel hat es ermöglicht, neuerdings abermals Meliorationszwischenkredite in Höhe von RM. 15 000 000 bereitzustellen. – Die Verwaltung der Kredite für die landwirt- schaftliche Siedlung wird auf die Deutsche Siedlungsbank, die gemeinschaftlich vom Reich u. von Preussen mit Wirkung vom 1./10. 1930 errichtet worden ist, im Laufe des Winterhalbjahres übertragen werden. Für die Finanzierung des Dauerkredites an Flüchtlingssiedler ist es gelungen, weitere RM. 10 000 000 Darlehen zu erhalten. Ausgezahlt sind an Krediten bisher RM. 46 400 000. Die Vergebung der Kredite für Landarbeiter-Eigenheimbau wurde im Berichtsjahr fortgesetzt. Kapital: RM. 420 000 000. Urspr. RM. 170 000 000 bei der Konstituierung (überwiesen von der Deutschen Rentenbank). 1925 Erhöhung um RM. 25 000 000, die der Anstalt von der Reichsbank aus Grundschuldzinsen (als Rücküberweisung aus dem Tilgungsfonds) zur Ver- fügung gestellt wurden. Das Kap. der D. R.-K.-A. wird aus den ihr bei der Erricht. gemäss §9 des Gesetzes über die Liqu. des Umlaufs an Rentenbankscheinen überwiesenen Mitteln der Deutschen Rentenbank gebildet. Es erhöht sich um die Beträge, die ihr gemäss § 9 des vorgenannten Gesetzes seitens der Reichsbank aus den aufkommenden Grundschuld- zinsen der Rentenbank jährl. zurück überwiesen werden. Weitere Zuweisungen erfolgen aus dem jährlichen Reingewinn der Reichsbank. Es wächst event. durch Einnahmen aus eigenen Mitteln. Sobald das Kap. zuzüglich der Rückl., aber ausschl. der Sonderrückl. zur Sicher, der Inhaber von Schuldverschr. den Betrag von RM. 500 000 000 erreicht hat, dürfen weitere Beträge aus dem Reingewinn dem Kap. nur auf Grund eines besonderen Gesetzes zugeführt werden. Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften. 1931. 3