36% Banken und andere Geld-Institute. gesellschaft Leu & Co.; in Holland: Nederlandsche Handel-Maatschappij, Mendelssohn & Co., Pierson & Co., Handel-Maatschappij H. Albert de Bary & Co. u. R. Mees & Zoonen. –— Zahlung von Kapital u. Zinsen sowohl in Kriegs- als in Friedenszeiten ohne Rücksicht auf die Nationalität des Oblig.-Inhabers u. ohne Abzug für irgendwelche gegenwärtigen oder zukünftigen Steuern u. Abgaben, die im Deutschen Reich durch das Reich, seine Länder, Gemeinden oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften erhoben werden, nach Wahl des Inhabers in der Schweiz in Schw. Fr. u. in Holland in holländ. Gulden zum Tageskurse. Die schweizer. Couponsteuer in der jetzigen Höhe von 2 % ist durch Pauschal- zahlung abgelöst. –— In Holland Schw. Fr. 6 250 000 am 1./7. 1930 zu 91.50 % (Amster- damsche Usance), weitere Schw. Fr. 6 250 000 in der Schweiz am 8./7. 1930 zu 95.50 % auf- gelegt; restliche Schw. Fr. 12 500 000, mit mehrjähr. Sperre, im Auslande placiert. – Kurs in Amsterdam Ende 1930 (vorläaufig amtl.): 90 %. 7 %ige Hypothekar- Schuldscheine. Für die Golddiskontbankanleihe in Höhe von RM. 360 000 000 sind von der D. R.-B.-K. 7 % ige Hypothekar-Schuldscheine herausgegeben worden. Verzinsung halbjährlich 15./1. u. 15./7. (erstmalig 15./1. 1927). Die erste Serie ist am 15./7. 1929, die zweite am 15./7. 1930, die dritte am 15./7. 1931 zur Rückzahl. fällig. Für die Forder. aus den Hypothekar-Schuldscheinen haften ausser dem Vermögen der D. R.-B.-K. als Sonderdeckungsmasse in voller Höhe des Nennbetrages, Hyp., welche für staatliche, landschaftliche, kommunale oder andere unter staatlicher Aufsicht stehende Bodenkredit- institute Deutschlands u. deutsche Hyp.-Banken oder für öffentlich rechtliche Sparkassen an inländischen land- u. forstwirtschaftl. Grundst. bestellt u. an die D. R.-B.-K. verpfändet oder abgetreten sind. Geschäftsjahr: Kalenderj. Das erste Geschäftsj. endete am 31./12. 1925. Anstalts-Versammlung: 1931 am 26./3. Gewinn-Verteilung: Vom Reingew. ist mind. ein Viertel einer Hauptrückl. so lange zuzuführen, bis diese den zehnten Teil des Kap. erreicht. Sind Schuldverschr. ausgegeben, so ist eine Sonderrückl. zu bilden; dieser ist mind. ein Drittel des Reingew. zuzuführen bis 5 % der ausgegebenen Schuldverschr. erreicht sind. Der Rest des Reingew. wird, soweit nicht weitere Rückl. beschlossen werden, der Hauptrückl. zugeführt oder zur Erhöh. des, Kap. der D. R.-K.-A. verwendet. Soweit der Reingew. nicht zur Erhöh. des Kap., zu Rückl., für die Sonderrückl. oder zur Überweis. an den Rentenbankschein-Tilg.-F. verwendet wird, bedarf die Bestimm. über die Verwend. des Reingewinns der Genehmig. der Reichsregier. u. der Zustimmung des Reichsrats. Wird die Genehmigung oder die Zustimmung versagt, 80 entscheidet über die Verwend. des Reingew. ein Ausschuss aus sechs Mitgliedern, von denen je zwei die Reichsregier., der Reichsrat u. die Anstaltsversammlung bestellt. Zur Ausführung des Liquidierungsgesetzes in seiner abgeänderten Fassung v. 1./12. 1930 war der Abschluss eines Vertrages zwischen dem Deutschen Reich, der Reichsbank, der Deutschen Rentenbank u. der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt erforderlich. Danach ist die Anstalt verpflichtet, ihren bilanzmässigen Reingewinn aus den Geschäftsjahren 1929 bis einschl. 1933, abz. der etwa zu einer Dotierung der Sonderrücklagen erforderlichen Be- träge, ausschliessl. zur Verstärkung ihres Kapitals u. der sonst. Rückl. zu verwenden, bis sie zusammen den Betrag von RM. 500 000 000 erreicht haben werden. Bestimmungen über Auflösung: Über das Vermögen, das der D. R.-K.-A. nach Beendigung ihrer Liqu., die nur auf Grund eines Gesetzes erfolgen darf, verbleibt, beschliesst die Anstaltsversamml. mit Genehmig. der Reichsregier. unter Zustimmung des Reichstags u. des Reichsrats. Das Vermögen darf nur für landwirtschaftl. Zwecke im Sinne des $§ 2 ver- wendet werden. Im Falle eines Konkurses finden die Vorschriften der Konkursordnung entsprechende Anwendung. Bilanz am 31. Dez. 1930: Aktiva: Kassa, Reichsbankgiro-, Postscheck- u. Bankguth. 93 664 825, Wechsel u. Schatzanweis. 6 772 597, Wertp. 41 989 325, Devisen 645 227, Beteil.: a) an der Finanzierungs-Ges. für Landkraftmaschinen A.-G. 1 000 000, b) gemäss § 3 Ziffer 3a des RKA.-Gesetzes 8 464 651, Personalkredite: a) bis zu 9 Monaten befristete Darlehen 188 485 489, b) Abzahlungskredite 80 523 199, c) sonst. länger befristete Darlehen (Molkerei- kredite) 22 298 605, Abwicklungskredite 8 404 087, Umschuldungskredite 5 117 711, Meliorations- kredite: a) Dauerkredite aus Anleihemitteln 17 075 908, b) Dauerkredite aus eigenen Mitteln 19 591 250, c) Zwischenkredite 23 272 118, Siedlungskredite: a) Zwischenkredite 193 066 438, b) Dauerkredite 49 682 744, Hyp.-Darlehen: aus Mitteln der 1. Amerika-Anl. 95 609 574, aus eigenen Mitteln zu denselben Beding. 2 316 411, aus Mitteln der Golddiskontbankanleihe 97 978 901, aus Mitteln der 2. Amerika-Anleihe 121 172 648, aus eig. Mitteln zu denselben Beding. 488 536, aus Mitteln der 3. Amerika-Anleihe 198 998 857, aus eig. Mitteln zu den- selben Beding. 3 552 358, aus Mitteln der 4. Amerika-Anleihe 104 851 817, aus eig. Mitteln zu denselben Beding. 978 077, Hypothekar Stundungskredite 29 987 327, bei der Golddiskont- bank hinterlegt zur Deckung von Hypothekar-Schuldscheinen 1 391 099, anteilige Zs. aus Hypothekardarlehen 9 007 829, Bankgeb. 1 600 000, Mobil. u. Büroutensil. 1, sonst. Aktiva 3 964 745. – Passiva: Kap. 420 000 000, Hauptrücklage 26 464 437, Sonderrückl. für aus- gegebene Schuldverschr. 37 873 670 (hiervon getrennte Sonderrückl.: a) für die 1. Amerika- Anleihe 5 035 380, b) für die 2. Amerika-Anleihe 6 168 120, c) für die 3. Amerika-Anleihe Anleihe 10 279 020, d) für die 4. Amerika-Anleihe 5 242 230, e) für die Meliorations-Auslands- Anleihe 963 900), Beteil.-Rückl. 1 000 000, 1. Amerika-Anleihe 7 % Schuldverschr. ($ 25 000 000, hiervon getilgt $ 2 236 000 = $ 22 764 000) 95 608 800, Golddiskontbankanleihe 7 % Hypothekar-