58 Banken und andere Geld-Institute. Braunschweig-Hannoversche Hypothekenbank in Braunschweig. Gegründet: 1./11. 1871; eingetr. 1./2. 1872. Konz. v. 7./3. 1872, 26./5. 1896, 23./11. 1899 u. 15./12. 1910. Zweigniederlassung in Hannover. Zweck: Hypoth. Beleihung von Grundstücken u. die Ausgabe von Schuldverschreib. (Pfandbr.) auf Grund der erworbenen Hypoth. Ausserdem betreibt die Ges. lediglich die im §5 des Hyp.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899 aufgeführten Geschäfte. Ebenso darf die Bank verfügbares Geld nur in Gemässheit der daselbst aufgeführten Bestimm. nutzbar machen. Die Gewährung von Darlehen in Hypoth.-Pfandbr. der Ges. zum Nennwerte ist in Gemässheit des § 14 des Hyp.-Bank-Ges. zulässig. Die Bank gibt auf Grund dieser Geschäfte kündbare u. unkündbare Pfandbr. u. Schuld- verschreib. auf den Inhaber aus, welche die Reichsbank in I. Klasse beleiht. Die Gesamtsumme darf den 20 fachen Betrag des eingezahlten A.-K. nicht übersteigen. Tritt eine Erhöhung des A.-K. ein (siehe unten), dann gelten bezügl. des erhöhten Betrages die Bestimmungen des Reichs-Hypoth.-Bank-Gesetzes. Kapital: RM. 4 005 000 in 22 500 St.-Akt. zu RM. 100, 1750 St.-Akt. zu RM. 1000 u. 1250 Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 4. Die Vorz.-Akt. sind mit 8 % (Max.) Vorz.-Div., Nachzahl.- Anspruch u. mehrfachem St.-Recht in besond. Fällen ausgestattet. Sie sind von einem Bankenkonsort. unter Führung der Dresdner Bank Fil. Hannover (Hannover) übern. u. bis zum 31./5. 1933 gesperrt. – Vorkriegskapital: M. 12 600 000. Urspr. A.-K. M. 9 000 000, erhöht 1896 auf M. 10 200 000, 1910 auf M. 12 600 000 u. lt. G.-V. v. 30./4. 1923 auf M. 20 400 000 in 8250 St.-Akt. zu M. 1200, 15 000 St.-Akt. zu M. 600 u. 1250 Vorz.-Akt. zu M. 1200 (über Kap.-Erhöh. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Die Aktien wurden einem Konsort. zu 100 % zur bestmögl. Verwert. im Interesse der Ges. überlassen. Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 28./2. 1925 von M. 20 400 000 auf RM. 1 580 000 in 15 000 St.-Akt. zu RM. 50, 8250 St.-Akt. zu RM. 100 u. 1250 Vorz.-Akt. zu RM. 4. Die G.-V. v. 19./3. 1927 beschloss Erhöh. um RM. 2 425 000 in 1000 St.-Akt. zu RM. 1000 u. 14 250 St.-Akt. zu RM. 100 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1927. Diese neuen St.-Akt. wurden von einem unter Führung der Dresdner Bank Fil. Hannover stehenden Bankenkonsort. zu 130 % übernommen; hiervon ist ver- pflichtungsgemäss ein Teilbetrag von RM. 1 575 000 den bisher. St.-Aktionären im Verh. 1:1 zu 135 % zuzügl. Börsenumsatzsteuer zum Bezuge angeboten worden, während die restl. RM. 850 000 im Interesse u. unter massgeblicher Gewinnbeteil. der Ges. mit der Massgabe freihändig zu verwerten sind, dass die unten erwähnten noch ausstehenden Gründerrechte hierbei gegebenenfalls besondere Berücksichtig. finden müssen. Gründerrechte: Gemäss § 5 des Statuts haben bei einer Erhöh. des Grundkap. bis zu M. 30 000 000 infolge vertragsmässiger Vereinbarung bei Gründung des Instituts die Über- nehmer der ersten M. 9 000 000 das Recht, jeder im Verhältnis seiner Zeichnung, die Hälfte des Betrages der neuen Aktienemission zum Parikurse zu übernehmen. Die Bezugsrechte der ersten Zeichner hat die Bank bis auf etwa PM. 2 000 000 erworben; dies entspricht einem Betrage von ungefähr RM. 166 000. Ob die ausstehenden Gründerrechte überhaupt noch von Bedeutung sind, gilt als unwahrscheinlich. Pfandbriefe alter Währung: Mit Genehmig. der Aufsichtsbehörde gewährte die Ges. zum 1./1. 1927 den Besitzern der Pfandbriefe alter Währung eine erste Teilausschütt. in Höhe von 10 % des Goldwertes dieser Pfandbriefe in 4½ % Goldpfandbriefen vom Jahre 1926, verzinsl. vom 1./1. 1927 ab (s. a. unten). Als Goldwert gilt nach dem Gesetz für alle aus- gegebenen Pfandbriefe der Nennwert. Lt. Bek. v. März 1929 nahm die Ges. mit Genehmig. der Aufsichtsbehörde eine zweite Teilausschütt. in Höhe von 8½ % des Goldwertes der Pfandbriefe alter Währ. vor, u. zwar: 6 % in 4½ % Liqu.-Goldpfandbriefen v. J. 1926 Erweiter.-Ausgabe, verzinsl. v. 1./1. 1929 ab u. 2½ % in bar. Die Ausschütt. erfolgte ab 1./5. 1929 gegen Einlieferung des ersten Raten- scheines zu den mit der ersten Ausschüttung ausgegebenen Anteilscheinen. Kommunal-Obl. alter Währung: Die Komm.-Obl. wurden 1928 mit RM. 5 für je PM. 1 Mill. abgelöst (näheres s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1929). Teilungsmasse für Pfandbriefe am 31. Dez. 1930: A. Aufwert.-Ansprüche (abzügl. Ver- waltungskosten): 1. feststehende Hyp.: a) erststellige Hyp. 1 256 235, b) nicht erststellige Hyp. 2 143 178, 2. noch nicht feststehende Hyp. 1490, 3. persönliche Forder. 21 719; B. Ein- gänge zur Teilungsmasse (abzügl. Verwalt.-Kosten): 1. Barbestand (abzüglich Rückstell. für noch nicht erhobene Barausschüttungen) 543 549, 2. 4½ % Liquid.-Goldpfandbriefe zum Nominalbetrage 844 838; C. Zins.-Rückstände (abzüglich Verwaltungs-Kosten) 29 488. Sa. RM. 4 840 500. – Dieser Teilungsmasse steht ein Umlauf an Pfandbr. von M. 179 820 800 gegenüber, worauf bereits 16 % in 4½ % Liquid.-Goldpfandbriefe sowie 2½ % in bar, zus. 18½ %, ausgeschüttet wurden. Aus vorstehenden Zahlen, welche lediglich Höchstzahlen darstellen, kann ein Schluss auf die tatsächlich zur Ausschüttung gelangende Quote nicht gezogen werden. 5 % Roggen-Komm.-Schuldverschr. von 1923 im Gesamtgewicht von 13 000 Ztr. Stücke zu 10, 5, 2, 1 Ztr. Zs. 30./6. u. 31./12. – Zwecks Rückzahlung gekündigt auf den 31./12. 1930 mit RM. 7.61 für 1 Ztr. – Kurs in Berlin Ende 1923–1930: RM. 7, –, –, 8.75, 8.50, 8.80, 8.35, 7.50 für 1 Ztr. Notiz 2./1. 1931 eingestellt.