Banken und andere Geld-Institute. 7 tägl. Gelder 1 132 141, Einlagen auf längere Termine 2 219 681, (Bürgschafts-K. 4720), nicht erhob. Div. 1815, Gewinn 205 100. Sa. Gld. 8 016 826. 3 Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 377 200, Steuer 144 276, Abschr. 25 923, Gewinn 205 100 (davon Div. 150 000, R.-F. II 35 000, Tant. 10 000, Vortrag 10 100). – Kredit: Gewinnvortrag 8771, Wechsel- u. Kontokorrent-Zs. 440 910, Provis., Devisen, Sorten u. Eff. 302 818. Sa. Gld. 752 500. Dividenden: 1924–1930: 0, 5, 8, 8, 8, 8, 6 %. Direktion: Willy Johst, Theodor Winter. Aufsichtsrat: Vors. Gen.-Konsul Komm.-Rat Emil Behnke, Danzig: Stellv. Konsul Karl Wilh. von Scheibler, Lodz; Dr. Carl Herbst, Danzig; Dr.-Ing. Leo Donski, Zoppot; Dir. Leo Herbst, Dr. Carl Herbst, Industrieller Georg Najda, Lodz; Dir. Adolf Weiss, Zoppot; Hermann Winter, Danzig; Richard Winter, New-York. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Danziger Hypothekenbank Akt.-Ges. in Danzig, Karrenwall 10. Gegründet: 15./11. 1924; eingetr. 2./1. 1925. Die Bank erhielt unter dem 6./3. 1925 vom Senat der Freien Stadt Danzig die Konzession für das Gebiet der Freien Stadt Danzig, u. zwar unter Ausschluss jeder Konzession für ein anderes Hypotheken- oder Landschafts- institut für die Dauer von 5 Jahren; am 27./4. 1925 übernahm sie fusionsweise die Danziger Roggenrentenbank A.-G. Zweck: Der Gegenstand des Unternehmens ist, auf Grundstücke innerhalb des Gebiets der Freien Stadt Danzig hypothekarische Darlehen in Geld oder in Hypothekenpfandbr. der Bank zum Nennwert zu gewähren u. auf Grund der erworbenen Hypotheken Hypo- thekenpfandbr. auszugeben, u. zwar entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften bis zum 20fachen des eingezahlten Aktienkapitals zuzüglich der zur Deckung einer Unter- bilanz oder zur Sicherung der Pfandbriefgläubiger bestimmten Reserven; ferner Erwerb, Veräusserung u. Beleihung von Hypotheken sowie Übernahme, Fortführung u. Abwicklung gleichartiger oder ähnlicher Unternehmungen u. Beteiligung an solchen. Kapital: Danz. G. 2 000 000 in 5000 Inh.-St.-Akt. über je Danz. G. 200 u. 5000 Inh.-St.- Akt. zu Danz. G. 200. Hypothekenpfandbriefe: Die Pfandbriefe lauten auf den Inhaber u. sind seitens der Inhaber unkündbar. Die Deckung der Hypothekenpfandbr. richtet sich nach den gesetz- lichen Bestimmungen, die den im Deutschen Reich gultigen entsprecheu. Die Gewährung von Hypothekendarlehen darf in der Regel nur zur ersten Stelle erfolgen; sie sollen in der Regel nur als Tilg.-Darlehen gegeben werden. Die Beleihung einschliessl. etwa vorhergehender Forder. u. Rechte darf 60 % der Grundstückswerte nicht übersteigen. Neben den Sicherheiten in Form von Hyp. von mind. gleichem Werte u. gleichem Ertrage, für die ein Register geführt wird, haftet das gesamte Vermögen der Bank. Die Eintrag. der zur Deck. der Pfandbr. dienenden Hyp. erfolgt gemäss der der Hyp.-Bank am 9./12. 1924 erteilten generellen Genehmig. in englischer Währ., u. zwar derart, dass die Bank berechtigt ist, nach ihrer Wahl Zahlung in £ oder in Danziger Gulden nach Massgabe des jeweiligen $-Kursus am Zahlungs- tage zu verlangen. Ist das Darlehen in Pfandbr. ausgezahlt, so kann die Rückzahlung nach Wahl des Schuldners auch in ungekündigten u. unverlosten Pfandbr. der gleichen Gattung u. Zinsart wie die bei der Darlehnsaufnahme empfangenen, u. zwar unter Ver- rechnung zum Nennwert, erfolgen. Soweit die Darlehen in Pfandbriefen gewährt werden, ist das Recht ihrer Verwertung der Hypothekenbank vorbehalten. Durch Beschluss des Senats der Freien Stadt Danzig vom 9./12. 1924 sind die Pfandbr. im Gebiet der Freien Stadt Danzig als mündelsicher erklärt worden. Auf die Verjähr. u. Kraftloserklär. finden die Bestimm. des auch in Danzig geltenden Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung. Beim amtlichen Handel an der Börse zu Berlin erfolgt die Umrechn. des Danziger Gulden zum Kurse von RM. 81.60 für 100 Danziger Gulden. 8 % Hypoth.-Pfandbriefe Serien IIIX im Gesamtbetrage von Danz. G. 9 000 000 = £= 360 000; jede Serie lautet über Danz. G. 1 000 000 = & 40 000; es sind eingeteilt: Serie I in 1000 Stück über je Danz. G. 125 = 5 £ (Lit. A Nr. 1–1000), 2500 Stück über je 250 G = £ 10 (Lit. B Nr. 1–2500), 300 Stück über je Danz. G. 500 = £ 20 (Lit. C Nr. 1–300); 80 Stück über je Danz. G. 1250 = £ 50 (Lit. D Nr. 1–80). Serie II u. III in 250 Stück über je 125 G. = £ 5 (Lit. A Nr. 1–250); 250 Stück über je G. 250 = £ 10 (Lit. B Nr. 1–250); 600 Stück über je G. 500 = $ 20 (Lit. C Nr. 1–600); 485 Stück über je G. 1250 = £ 50 (Lit. D Nr. 1–485); Serie IV=IX in 100 Stück über je G. 250 = £ 10 (Lit. B Nr. 1–100); 450 Stück über je G. 500 = 4$ 20 (Lit. C Nr. 1–450); 600 Stück über je G. 1250 = 50 (Iit. D Nr. 1–600). Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. durch Auslos., freihänd. Rückkauf oder Gesamtkündig. spätestene bis zum 1./7. 1965; Rückzahlung im Wege planmässiger Tilgung beginnt am 2./1. 1928; verstärkte Auslosung oder Gesamtkündigung frühestens zum 1./7. 1932 zulässig. – Kurs Ende 1925–1930: 90, –, 98 ¾, 100, 98.25, 98.25 %. Einführ. an der Berliner Börse: Serie I/III im Sept. 1925, Serie IV/VIII im März 1926 u. Serie IX im Juli 1926. – Auch in Danzig notiert. 8 % Hypoth.-Pfandbriefe Serien X/XVIII im Gesamtbetrage von Danz. G. 9 000 000 = 360 000; jede Serie lautet über Danz. G. 1 000 000 = £ 40 000 u. ist eingeteilt in 100