――― 82 Banken und andere Geld-Institute. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 15 819, zweifelh. Debit. 974, Verlustvortrag 2352. – Kredit: Gebühren 18 702, Verlust 444. Sa. RM. 19 146. Dividenden: 1924–1929: Je 0 %. Direktion: Bank-Dir. a. D. Friedrich Moos, Synd. Dr. Walter Eichhorn. Aufsichtsrat: Rechtsanw. Dr. Carl Koenig, Fabrikant Max Schulze, Düsseldorf; Kauf- mann Dr. Ernst Geldmacher, Hagen. Deutsche Schiffskreditbank, Akt.-Ges. in Duisburg, Düsseldorfer Str. 16. Gegründet: 26./3. 1918; eingetr. 2./7. 1918. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1920/21. Zweck: Förderung des Schiffskredits durch Gewähr. von Darlehen, die durch Forder. aus Schiffspfandrechten gesichert sind, sowie Erwerb, Veräusser. u. Beleih. von solchen Darlehen; Ausgabe verzinsl. Schuldverschreib. nach Massgabe der in ihren Satzungen ent- haltenen Bestimmungen; Ablös. von Schiffspfandrechten für Rechn. der Schuldner gegen Sicherstell.; Nutzbarmach. verfügbaren Geldes durch Ankauf u. Beleih. von Wertp. u. Wechseln nach Grundsätzen der Reichsbank; Vermittl. von Schiffsverkäufen u. Schiffsbauten. Kapital: RM. 1 000 000 in 930 Aktien zu RM. 1000 u. 3500 Aktien zu RM. 20. Urspr. M. 7 Mill., begeben zu 110 %. Lt. a. o. G.-V. v. 18./11. 1924 Umstell. auf RM. 70 000 (100: 1) in 3500 Akt. zu RM. 20. Lt. G.-V. v. 21./10. 1926 Erhöh. um RM. 930 000 in 930 Akt. zu RM. 1000; ausgegeben zu 105 %. Die neuen Aktien wurden durch ein Bankenkonsortium sowie durch die der Bank nahestehenden rheinischen Reedereien u. Werften übernommen. Schuldverschreibungen: Laut ministerieller Genehmigung ist es der Bank erlaubt, Schiffspfandbriefe bis zum fünfzehnfachen Betrage (bis zu demjenigen Betrage, welcher jeweils für die dem Hypothekenbankgesetz vom 13. Juli 1899 unterstehenden Hypotheken- banken massgebend ist) des eingezahlten A.-K. zuzüglich der Rücklage auszugeben. Der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Schuldverschreib. muss in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Pfanddarlehnsforder. von mindest. gleicher Höhe und mindest. gleichem Zins- ertrage gedeckt sein. Lt. minist. Erlass v. 13./1. 1925 erhielt die Ges. Genehmig. zur Aus- gabe wertbeständiger Schuldverschreibungen (Gold-Schiffspfandbriefe) zum Höchstzinssatz von 10 %. Durch die Kapitalserhöhung v. 21./10. 1926 wurde die Grundlage zur Ausgabe von Schiffspfandbriefen im grösseren Umfang geschaffen. Die Bank ist nunmehr wieder in der Lage, der Schiffahrt Schiffshypotheken zu günstigen Bedingungen zu gewähren. Schiffspfandbriefe alter Währung: 4½ % Reihe I von 1920: M. 10 000 000 5 % Reihe II von 1921: M. 10 000 000; 5 % Reihe III von 1921: M. 10 000 000; 5 % Reihe IV von 1922: M. 20 000 000. – Kurs Ende 1925–1930: In Berlin (Reihe I u. II): –, –, –, –, –, – %. Ablösung der Schiffspfandbriefe alter Währung: Im Jahre 1928 nahm die Bank eine Barausschüttung von 16 % auf die Goldwerte der Pfandbriefe Reihe I–IV vor. Der von der Aufsichtsbehörde festgesetzte Goldwert dieser Schiffspfandbr. beträgt für Reihe I GM. 89.07 für PM. 1000, Reihe II GM. 60.45 für PM. 1000, Reihe III GM. 7.18 für PM. 1000, Reihe IV GM. 9.75 für PM. 50 000. Es entfielen auf M. 1000 Reihe I RM. 14.25, auf M. 1000 Reihe II RM. 9.67, auf M. 1000 Reihe III RM. 1.15 u. auf M. 50 000 Reihe IV RM. 1.56. Zur Teil- nahme an event. weiteren Teilausschüttungen bzw. an der Schlussabfindung sind den Ein- reichern Anteilscheine ausgehändigt worden. Leilungsmasse 31. Dez. 1930: 1. Aufwertungspfandrechte, die durch Wiedereintragungen in Goldmark, u. zwar bis auf RM. 483 an 1. Stelle gesichert sind RM. 80 265, 2. persönliche Aufwertungsforderungen, bei denen die Aufwertungspfandrechte nicht wieder eingeführt werden konnten, da die Objekte nicht mehr vorhanden bzw. in anderem Besitz sind RII. 6344, 3. Bankguth. RM. 23 778. Sa. RM. 110 388. – Dieser Teilungsmasse gegenüber stehen Schiffspfandbriefe umgerechnet zum Goldwert GM. 1 570 911, auf welche bereits eine Bar- ausschüttung von 16 % stattgefunden hat. 5 % Gold-Schiffspfandbriefe, V. Reihe von 1923: GM. 327 070.80; Stücke zu GM. 420, 105, 21, 8.40, 4.20 (GM. 4.20 = 1 U.S. $). Zs. 1./6. u. 1./12. – Die Tilgung der Pfandbriefe ist bis 1928 ausgeschlossen. Ab 1928 erfolgt Auslosung mit mindestens jährlich 2 % des Gesamtbetrages der Pfandbriefe. Verstärkte Auslosung oder ganze oder teilweise Kündig. ist zulässig. — Kurs Ende 1929–1930; In Düsseldorf-Hssen: 67, – %; in Köln: 81, – %. 8 % Gold-Schiffspfandbriefe, Reihe VI u. VIa von 1927: RM. 2 000 009 über je RM. 1 000 000. Stücke zu GM. 100, 500 u. 1000. Zs. 31./3. u. 30./9. – Tilg.: Die Rückzahlung erfolgt nach Kündig. oder Auslosung. Bis zum 31./3. 1933 ist eine Rückzahl. ausgeschlossen. Nach diesem Zeitpunkt ist die Gesamtkündigung zulässig. – Kurs Ende 1929–1930: In Düsseldorf- Essen: 91.50, – %; in Köln: 92, – %. Gold-Schiffspfandbriefe: GM. 2 000 000. Gemäss Sonderabkommen hat das Deutsche Reich in den Jahren 1927 u. 1928 einen gleich hohen Betrag in Goldschiffspfandbriefen wie die Emissionen aus diesen Jahren Reihe VI u. VIa in Höhe von zusammen RM. 2 000 000 übernommen. Auf Grund dieses Vertrages untersteht die Bank auch noch der Sonder- aufsicht des Reiches neben der des Preussischen Staates. Umlauf am 31. Dez. 1930: 5 % Gold-Schiffspfandbriefe Reihe V RM. 307 452, Gold- Schiffspfandbriefe, die dem Reiche übergeben sind auf Grund der durch besonderen Vertrag mit dem Reiche festgesetzten Verzinsungs- u. Rückzahlungsbedingungen RM. 2 000 000, 8 % Gold-Schiffspfandbriefe Reihe VI RM. 1 000 000, 8 % Gold-Schiffspfandbriefe Reihe VIa