100 Banken und andere Geld-Institute. Bilanz am 31. Dez. 1930: Aktiva: Nicht eingez. A.-K. 375 000, Kassa u. Postscheck 2248, Bankguth. 15 372, Wechsel 628 617, Debit. 8772, Inv. 1. – Passiva: A.-K. 500 000, R.-F. 22 500, Kundendepots 352, Kredit. 39 662, Verpflicht. bei Banken 455 515, Gewinn 11 980. Sa. RM. 1 030 012. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk., Steuern, Versich.-Prämien, Tant. usw. 75 966, Gewinn 11 980. – Kredit: Vortrag 648, Zs. u. Provis. 87 298. Sa. RM. 87 947. Dividenden: 1927–1930: 0, 8, 8, 8 %. Vorstand: L. H. Postler. Aufsichtsrat: Konsul Rudolph Peltzer, Walter Cahn, Hamburg; Dir. Ernst Leipziger, Dir. Wilhelm Tang, Berlin; Bank-Dir. Dr. Hans Pilder, Bank-Dir. Paul Salomon, Hamburg. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Hypothekenbank in Hamburg, Hamburg 36, Hohe Bleichen 18. (Börsenname: Hamburger Hypothekenbanh). Gegründet: 12./5. 1871, eingetr. 15./5. 1871. Revidierte Satzung 16./12. 1899, 7./2. 1903. 6./2. 1904, 23./9. 1905, 3./6. 1911, 12./12. 1922, 20./11. 1923, 10./2. 1925, 5./3. 1927 u. 14./2. 1928. Zweigniederlass. in Berlin: Französische Str. 7. Zweck: Hypoth. Beleihung von Grundstücken u. Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der erworbenen Hypoth. Die Bank unterliegt den Bestimm. des Reichs-Hyp.-Bank- gesetzes v. 13./7. 1899 in der Fassung der Novellen v. 14./7. 1923, 26./1. 1926, 21./12. 1927 u. 29./3. 1930 u. bei wertbeständigen Hypotheken u. Pfandbriefen dem Gesetz v. 23./6. 1923 (RGBl. Teil I S. 407), den Verordnungen dazu v. 30./9. u. 7./12. 1923 (RGBl. Teil I S. 926, 1179) sowie den Durchführungsverordnungen v. 29./6., 5./10., 2./11., 6./11. 1923 u. 17./4. 1924 (RGBl. Teil I 1923, S. 482, 933, 1075, 1082 u. 1924 8. 415) u. ist befugt, auch die im 95 dieses Ges. aufgeführten Geschäfte zu betreiben. Die Bank gibt hypothek. Darlehen in der Regel nur zur ersten Stelle auf solche inner- halb des Deutschen Reiches belegene Grundstücke, welche einen dauernden u. sicheren Ertrags- oder Verkehrswert haben. Bergwerke, Gräbereien, Steinbrüche u. dergl. sind von der Beleihung ausgeschlossen. Die Höhe der Beleihung soll nicht mehr als 60 % des Wertes der zu Unterpfand zu bestellenden Liegenschaften betragen. Bei Beleih. ländlichen Grundbesitzes soll die Sicherheit mindestens zu zwei Dritteilen in fruchttragenden Grundstücken (Ackern, Wiesen) bestehen. Auf Weinberge, Wälder u. andere Grundstücke, deren Ertrag auf Anpflanzung beruht, dürfen hypoth. Darlehen nur bis zu einem Drittel des Wertes gegeben werden. Die Hypoth. wurden bis Ende 1899 zu gunsten der Pfandbriefgläubiger an die Vereins- bank in Hamburg notariell verpfändet. Am 1./1. 1900 übernahm die Verwahrung der Treu- händer bezw. Staatskommissar gemäss den Vorschriften des Reichs-Hypoth.-Bank-Ges. Der Senat führt seit Juli 1894 die Staatsaufsicht. 5 Kapital: (Erhöh. beschlossen.) RM. 9 000 000 in 90 000 St.-Akt. zu RM 100, 1332 Nam.- Vorr.-Akt. RM. 4 u. 1 Nam.-Vorr.-Aktie zu RM. 72. – Vorkriegskapital: M. 36 000 000. Urspr. A.-K. M. 7 500 000, bis 1911 erhöht auf M. 36 000 000, dann 1922 erhöht auf M. 50 000 000 in 10 000 St.-Akt. zu M. 750, 27 000 St.-Akt. zu M. 1500, 1332 Vorz.-Akt. zu M. 1500 u. 1 Vorz.-Akt. zu M. 2000 (über Kapitalsbeweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 10./2. 1925 von M. 50 Mill. auf RM. 5 125 400 (St.-Akt. 75:8) in 10 000 St.-Akt. zu RM. 80, 27 000 St.-Akt. zu RM. 160, 1332 Vorr.-Akt. zu RM. 4 u. 1 Vorr.- Akt. zu RM. 72. Lt. G.-V. v. 5./3. 1927 Erhöhung um RM. 3 880 000 St.-Akt. auf insgesamt RM. 9 005 400. Die Erhöhung wurde in 2 Abschnitten durchgeführt: 1. um RM. 1 280 000 durch Umtausch der Aktien über RM. 80 u. RM. 160 in Stücke zu RM. 100 bei gleich- zeitiger Zuzahlung von RM. 20 bzw. RM. 40 (div.-ber. ab 1./1. 1927) u. soweit die Aktion. von der Zahlungsbefugnis nicht Gebrauch machten, durch Ausgabe neuer Nam.-Akt. zu RM. 20. 2. um weitere RM. 2 400 000 durch Ausgabe von 24 000 St.-Akt. zu RM. 100 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1927. Diese Akt. wurden von einem Banken-Konsort. übernommen u. nur denjenigen Aktion., die fristgemäss die Zuzahlung auf die in ihrem Besitz befindlichen alten Akt. geleistet haben u. somit in den Besitz von Aktienurkunden über RM. 100 gelangt sind, zum Bezuge angeboten u. zwar derart, dass auf je nom. RM. 800 alte Akt. nom. RM. 300 neue Akt. zum Kurse von 145 % bezogen werden konnten. Die restl. RM. 200 000 Akt. (2000 zu RM. 100) sind dem Konsort. zum Kurse von 101 % zur bestmöglichsten Verwend. im Interesse der Ges. überlassen worden. Die Vorrechtsaktien sind im Besitz eines aus dem A.-R. u. dem Vorstand der Ges. gebildeten Konsortiums. Die Konsorten haben sich verpflichtet, über die ihnen zugeteilten Vorrechtsaktien bis 31./12. 1932 nicht zu verfügen. – Die G.-V. v. 7./2. 1931 beschloss Erhöh. um bis zu RM. 3 000 000 in St.-Akt. zu RM. 100. Die Aktien werden zu einem Kurse von mindestens 101 % ausgegeben. Der Übernehmer hat sich verpflichtet, die Aktien den alten Stammaktionären zum Kurse von mindestens 101 % zum Erwerb anzubieten. Die Kapitalerhöh. hat zu erfolgen, sobald die sich aus dem Hypothekenbankgesetz ergebende Umlaufgrenze eine Erhöhung des Grundkapitals erforderlich macht. Der Beschluss hat Gültigkeit bis zum 31./12. 1934. – Gegen den Kapital- erhöhungsbeschluss haben 2 Aktionäre Anfechtungsklage erhoben. Hypoth.-Pfandbriefe: Die Bank ist befugt, auf Grund der von ihr erworbenen Hypoth. auf den Inh. lautende Pfandbr. auszugeben, u. zwar bis zum 20 fachen Betrage des eingez. ―