―――― Banken und andere Geld-Institute. 113 Zweck: Förderung des Bodenkredits in der Rheinprovinz, in Westfalen, sowie in den übrigen preuss. u. deutschen Gebieten. Zu diesem Zwecke betreibt die Bank die nach- stehenden Geschäfte: 1. Die Gewährung hypothek. Darlehen sowie den Erwerb, die Ver- äusserung u. die Beleihung von Hypoth. u. Grundschulden. 2. Die Ausgabe verzinslicher Hypothekenpfandbr. 3. Die Gewährung mnichthypothekar. Darlehen an preussische Körper- schaften des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleist. durch eine solche Körperschaft u. die Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der so erworb. Forder. 4. Die Gewährung von Darlehen an inländische Kleinbahnunternehm. gegen Ver- pfändung der Bahn u. die Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der so erworb. Forder. 5. Die Nutzbarmachung verfügbaren Geldes durch Hinterleg. bei geeigneten Bank- häusern, durch Ankauf ihrer Hypothekenpfandbriefe und ihrer gemäss Nr. 3 und 4 aus- gegebenen Schuldverschreib., durch Ankauf solcher Wechsel u. Wertp., welche nach den Vorschriften des Bankgesetzes von der Reichsbank angekauft werden dürfen, sowie durch Beleih. von Wertp. nach einer von der Bank aufzustellenden Anweisung. 6. Die Annahme von Geld oder anderen Sachen zum Zwecke der Hinterlegung. 7. Die Besorgung der Ein- ziehung von Wechseln, Anweisungen u. ähnl. Papieren. 8. Den kommissionsweisen An- u. Verkauf von Wertp., jedoch unter Ausschluss von Zeitgeschäften. Der Erwerb von Grundst. ist der Bank nur zur Verhütung von Verlusten an Hypotheken oder zur Beschaffung von Geschäftsräumen gestattet. Kapital: RM. 9 000 000 in 52 000 Aktien zu RM. 100, 1000 Aktien zu RM. 300 u. 7000 Aktien zu RM. 500. – Vorkriegskapital: M. 20 000 000. Urspr. M. 20 000 000, erhöht lt. G.-V. v. 10./1. 1923 um M. 12 000 000 auf M. 32 000 000 in 1000 St.-Akt. zu M. 5000, 1000 St.-Akt. zu M. 3000, 22 000 St.-Akt. zu M. 1000, 2000 Nam. Vorz.-Akt. zu M. 1000. Kapital-Umstell. lt. G.-V. v. 28./2. 1925 von M. 32 000 000 auf RM. 3 006 000 (St.-Akt. 10: 1; Vorz.-Akt. 1000: 3), in 22 000 St.-Akt. zu RM. 100, 1000 St.-Akt. zu RM. 300, 1000 St.-Akt. zu RM. 500 u. 2000 Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 3. It. G.-V. v. 30./9. 1926 Erhöh. um RM. 3 Mill. in 30 000 St.-Akt. zu RM. 100, div.-ber. ab 1./1. 1926 im Verh. ihrer Einzahlung. Die jungen Aktien wurden zu 107 % von einem Banken- konsortium unter Führung des Bankhauses A. Levy in Köln u. des A. Schaaffhausen'schen Bankvereins übernommen mit der Verpflichtung, sie den alten Aktionären im Verh. von 1: 1 zu 110 % plus Börsenumsatzsteuer zum Bezuge anzubieten. Die Kosten der Kapital- erhöhung trägt die Ges. Lt. G.-V. v. 8./2. 1928 Erhöh. um RM. 3 000 000 in 6000 St.-Akt. zu RM. 500, div.-ber. ab 1./1. 1928. Die jungen Aktien wurden zu 117 % von einem Banken- konsortium unter Führung des A. Schaaffhausen'schen Bankvereins A.-G. Köln u. des Bank- hauses A. Levy, Köln, übernommen mit der Verpflichtung, sie den alten Aktionären im Verh. 2:1 zu 120 % plus Börsenumsatzsteuer zum Bezuge anzubieten. Die Vollzahlung hat zum 2./4. 1928 zu erfolgen. Die Kosten der Kap.-Erhöh. trägt die Ges. Lt. G.-V.-B. v. 8/2. 1928 Einziehung der Vorz.-Akt. zum 31./12. 1928. Hypotheken-Pfandbriefe: Die Bank gibt bis zur Höhe der von ihr erworbenen hypothek. oder Grundschuldforder., insoweit sie den im Statut angegebenen Vorschriften entsprechen, verzinsl. Hypoth.-Pfandbr. aus. Der Gesamtbetrag der im Umlaufe befindl. Hypoth.-Pfandbr. muss in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Hypoth. von mind. gleicher Höhe u. mind. gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Den Hypoth. stehen im Sinne dieser Satzungen die Grundschulden gleich. Die Deckung muss, soweit Hypoth. an landwirtschaftl. Grundstücken dazu verwendet werden, mind. zur Hälfte aus Amort.-Hypoth. bestehen, bei denen der jährl. Tilg.-Beitrag des Schuldners nicht weniger als ein Viertel vom Hundert des Hypoth.-Kapitals beträgt. Die Bank darf jedoch, falls solche Hypoth. vor der Zeit zurückbez. werden, an ihrer Stelle bis zum Ablaufe der planmässigen Tilg.-Zeit Hypoth. anderer Art zur Deckung benutzen. Die Hypoth.-Pfandbr. lauten auf den Inhaber; auf Antrag sind sie jederzeit auf Namen u. die auf Namen lautenden auf Inh. umzuschreiben. Die Pfandbr. werden seitens der Reichsbank, der Preussischen Staatsbank, der Preuss. Central-Genoss.-Kasse, der Bayer. Notenbank, der Württ. Notenbank, der Badischen Bank, der Sächs. Bank, der Braunschweigischen Landesbank und der Bayer. Staatsbank und deren Fil. in I. Klasse beliehen. Pfandbriefe u. Kommunal-Oblig. alter Währung: Näheres über die Ablösung der Pfandbriefe u Kommunal-Oblig. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1929. 5 % Roggen-Kommunal-Schuldverschreib. von 1923 im Gesamtgewicht von 30 000 Ztr. Stücke zu Ztr. 1, 2, 5 u. 10. Kündig. nicht vor 30./6. 1928. Zs. 30./6. u. 31./12. Notiert in Berlin. Kurs Ende 1925–1930: –—, 8.60, 8.60, 8.95, 8.75, 7.50 RM. p. Ztr. 5 % Gold-Pfandbr. von 1923: Serie 1 GM. 7 200 000, Stücke zu GM. 10, 20, 40, 100, 200 u. 500. Kündig. nicht vor 31./12. 1928. Zs. 30./6. u. 31./12. Kurs Ende 1924–1930: In Berlin: 66, 66, 90.50, 82.25, 84, 89.50, 87 %; in Köln: 65, 66.25, 90, 80, 84, 91, 88 %. – Auch notiert un Düsseldorf u. Essen. 10 % Gold-Ffandbr. von 1924: Serie II GM. 10 000 000. Stucke zu GM. 100, 500, 1000 u. 3000. Urspr. GM. 2 000 000, erweitert um GM. 3 000 000 u. Ende Dez. 1924 nochmals erweitert um GM. 5 000 000. Kündig. bis Nov. 1930 ausgeschlossen. Zs. 30./6. u. 31./12. Kurs Ende 1924–1930: In Berlin: 94.50, 94.75, 106.75, 105.50, 103.50, 100.80, 100.60 %; in Köln: 94, 95, 106, 104.50, 103.50, 100.50, 100 %. – Auch notiert in Düsseldorf u. Essen. – Gekündigt zum 31./3. 1931. Die Stücke konnten auch in 8 % oder 7 % Goldpfandbr. getauscht werden. Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften. 1931. 8