Banken und andere Geld-Institute. 129 Gewinn- d. Verlust-Konto: Debet: Unk. u. Steuern 493, Gewinn 700. – Kredit: Gewinnvortrag von 1929 933, Überschuss aus Zs. u. Provisionen 260. Sa. RM. 1193. Schlussrechnung: Das Vermögen, bestehend in Bankguthaben, beträgt RM. 6200. Sschulden sind nicht vorhanden. Das Vermögen ist der Deutschen Bank u. Disconto-Ges., Berlin, in deren Besitz sich sämtliche Aktien der Ges. befinden, überwiesen worden. (Bek. v. 24./2. 1931.) Dividenden: 1924–1929: 0 %. Aufsichtsrat: Bank-Dir. Dr. Karl Fuchs, Bank-Dir. Oscar Eppstein, Bank-Dir. Ludwig Janda. Pfälzische Hypothekenbank in Ludwigshafen a. Rh. Gegründet: 29./5. 1886; eingetr. 4./6. 1886. Filialen in München u. Köln; Zweigbüros in Berlin u. Nürnberg. Die Ges. gehört mit der Bayerischen Hyp.- u. Wechselbank, München, Rheinische Hyp.- Bank, Mannheim, Süddeutsche Bodencreditbank, München u. Württ. Hyp.-Bank, Stuttgart, seit 1923 der Arbeitsgemeinschaft süddeutscher Hyp.-Banken an. Die Bank hat der im April 1926 gegründ. „Pfälzische Wirtschaftsbank“', welche den Ilmmobilienkredit der pfälzischen mittleren u. kleineren Industrie u. des Gewerbes befriedigen soll, ihre geschäftlichen Erfahrungen u. technischen Apparat für die Leitung u. Führung ihrer Geschäfte in Personalunion zur Verfüg. gestellt. In finanzieller Beziehung wird der Geschäftsbetrieb des neuen Instituts in strenger Trennung von dem eigenen Betrieb der Bank geführt. Zweck: Hypoth. Beleihung von Grundstücken in Deutschland, zunächst in der Pfalz u. den übrigen bayer. Reg.-Bez., sowie Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der erworb. Hyp. u. Grundschulden; auch Gewährung nicht hypoth. Darlehen an deutsche Körperschaften des öffentl. Rechtes; ferner Betrieb aller Geschäfte entsprechend § 5 des Hyp.-Bank-Gesetzes. Als Deckung für Hyp.-Pfandbr. dürfen nur Hyp. benutzt werden, welche innerh. der ersten Hälfte (50 %) des Wertes der belasteten Grundstücke gegeben sind; eine höhere Belastung bis zu 60 % des Wertes ist nur ausnahmsweise u. nur mit Zustimm. des Staatskommissars statthaft. Kapital: RM. 10 005 000 in 13 400 St.-Akt. zu RM. 100, 3300 zu RM. 200, 8000 St.- Akt. zu RM. 1000 u. 50 6 % Vorz.-Akt. Nr. 1–50 zu RM. 100. Die Vorz.-Aktien, die auf Namen lauten, haben Anspruch auf eine Vorz.-Div. von 6 % u. 60faches Stimmrecht sowie bei Beschlussfass. über Besetzung des A.-R., Anderung des Gesellschaftsvertrages u. Auflos. der Ges. 900faches Stimmrecht. Die St.-Aktien können auf Verlangen in Nam.-Aktien u. diese wieder in Inh.-Aktien umgewandelt werden. – Vorkriegskapital: M. 19 000 000. Urspr. A.-K. M. 6 000 000, erhöht bis 1910 auf M. 19 000 000, dann erhöht bis 1923 auf M. 54 000 000 in 33 000 St.-Akt. zu M. 1000, 9000 St.-Akt. zu M. 2000 u. 50 Vorz.-Akt. zu M. 60 000. (Über Kapitalsbeweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 15./1. 1925 von M. 54 000 000 auf RM. 5 105 000 derart. dass der Nennwert der St.-Akt. von bisher M. 1000 u. M. 2000 auf RM. 100 bzw. RM. 200 umgewertet wurde. Der Nennwert der Vorz.-Akt. von bisher M. 60 000 ist entsprechend ihres Einzahl.-Wertes auf RM. 100 herabgesetzt. Lt. G.-V. v. 12./12, 1927 Erhöh. um RM. 4 900 000 auf RM. 10 005 000 durch Ausgabe von 9000 St.-Akt. zu RM. 100, 10 000 St.-Akt. zu RM. 200 u. 2000 St.-Akt. zu MM. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1928. Die neuen Aktien sind von einem unter Führung der Uheinischen Creditbank Mannheim stehenden Konsortium mit der Verpflichtung über- nommen worden, sie den alten St.-Aktionären im Verh. von 1:1 zum Kurse von 115 % zum Bezug anzubieten. Anfang 1930 Einteilung des St.-K. in 13 400 Stück zu RM. 100, 3300 Stück zu RM. 200 u. 8000 Stück zu RM. 1000. Pfandbriefe: Die Bank darf Hyp.-Pfandbr. nur bis zum 20fach. Betrage des eingezahlten Grundkapitals u. des ausschliessl. zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbriefgläubiger bestimmten R.-F. ausgeben. Die wertbeständigen Darlehen werden in vorsichtigster Weise unter Berücksichtig. der gegenüber den Friedenswerten eingetretenen Wertveränder. gewährt. Der Wert wird auf Grund des Reglements durch die von der Bank aufgestellten Sachverständigen oder durch behördl. Abschätzung ermittelt. Die Hyp.-Pfandbriefe u. Kommunal-Obl. der Pfälz. Hyp.-Bank sind in Bayern zur Anlage von Gemeinde- u. Stiftungsgeldern zugelassen u. zur Anleg. von Mündelgeldern für geeignet erklärt. Die Pfandbr. u. Komm.-Öbl. sind von der Reichsbank u. der Bayer. Staatsbank zur Beleihung im Lombardverkehre zugelassen. Pfandbriefe alter Währung: 3½ % u. 4 % Ser. 1–81. Notiz an sämtl. Börsen 1927 eingestellt. Ablös. durch 4½ % Goldpfandbriefe (Liquidat.-Goldpfandbriefe) s. a. unten. Kommunal-Obligationen alter Währung: 4 % Ser. 1–22; 10 % Ser. 23; unkündb. 1928. Kurs Ende 1925–1930: In Frankf. a. M. (Ser. 1 u. 2): 3.25, – (7.50), 8.25, 9.10, 9.50, 10 % in München (Ser. 1–3): –, 8, 8.60, 10.25, 10, 11 %. Ablösung: Lt. Abfindungsangebot vom Aug. 1930 erhalten: 1. Die Inh. der Kommunal- Obl. Serien 1, 2 u. 3, deren Goldmarkwert gleich dem Nennbetrag ist, u. diejenigen der Serie 4, für die der Umrechnungssatz des Nennbetrags in den Goldmarkbetrag 54.827 vom Hundert beträgt, 12½ % des Goldmarkwerts in 4½ % Liqu.-Goldpfandbr. bzw. Zertifikaten (letztere über GM. 25 oder 12.50 lautend) mit Zinsenlauf ab 1./1. 1931; die sich für die Serie 4 ergebenden Barspitzen werden in bar abgegolten. 2. Die Inh. der Kommunalobl. Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften. 1931. 9 ―