136 Banken und andere Geld-Institute. 1923 im Verein mit den der Arbeitsgemeinschaft angehörenden Firmen die Süddeutsche Festwertbank A.-G. in Stuttgart, welche spez. dem Kommunalkredit dient. Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Hypothekenbanken. Im Jahre 1923 vereinigten sich die Firmen: Rheinische Hypothekenbank, Mannheim, Bayerische Hypotheken- u. Wechsel- bank, München, Pfälzische Hypothekenbank, Ludwigshafen a. Rh., Süddeutsche Bodencredit- bank, München u. die Württemberg. Hypothekenbank zu obiger Arbeitsgemeinschaft. Die rechtliche u. wirtschaftliche Selbständigkeit der einzelnen Institute bleibt vollständig gewahrt, insbes. findet eine Zus. werfung der Gewinne nicht statt. Die Arbeitsgemeinschaft gründete 1923 die Süddeutsche Festwertbank A.-G. in Stuttgart. Darlehen: Gebäulichkeiten in Städten werden bis zu " des Taxwertes beliehen. Bauplätze sind in der Regel von der Beleihung ausgeschlossen. Die in Baden u. anderwärts (Württem- berg, Hessen usw.) bestehende amtl. Schätzung bildet die Höchstgrenze des Beleihungswertes. Durch Abkommen zwischen der badischen Regierung und der Bank vom 14./11. 1892 errichtete diese am 1./1. 1893 für das ländliche Darlehensgeschäft in Baden eine besondere Abteilung unter der Bezeichnung „Landeskreditkassen-Abteilung der Rheinischen Hypothekenbank. Kapital: RM. 12 005 000 in 20 000 St.-Akt. Lit. B zu RM. 100, 10 000 St.-Akt. Lit. A zu zu RM. 1000 u. 50 6 % Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 100. – Vorkriegskapital: M. 28 500 000. Urspr. A.-K. M. 6 000 000, erhöht bis 1912 auf M. 28 500 000, dann erhöht 1922 u. 1923 auf M. 63 000 000 in 15 000 Akt. zu M. 600, 26 250 Akt. zu M. 1200, 8125 Akt. zu M. 2400 u. 50 Vorz.-Akt. zu M. 60 000 (über Kapitalsbeweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Kap.- Umstell. lt. G.-V. v. 15./1. 1925 von M. 63 000 000 auf RM. 6 005 000 derart, dass der Nennwert der St.-Akt. von bisher M. 600 bzw. M. 1200 bzw. M. 2400 auf RM. 60 bzw. RM. 120, bzw. RM. 240 umgew. wurde. Der Nennwert der Vorz.-Akt. wurde von bisher M. 60 000 auf RM. 100 umgestellt. Lt. Bek. v. Nov. 1928 Umtausch der Aktien zu RM. 60, 120 u. 240 in Aktien zu RM. 100 u. 1000. Die G.-V. v. 7./12. 1928 beschloss Erhöh. um RM. 6 000 000 St.-Akt. Die neuen Aktien sollen den alten Aktion. im Verh. 1: 1 zu 115 % angeboten werden; sie sind mit halber Div.-Ber. für das Geschäftsjahr 1929 ausgestattet. Das Bezugsrecht ist bis zum 22./4. 1929 (einschl.) auszuüben. Auf die jungen Aktien sind einzuzahlen: bei Ausübung des Bezugsrechts, spät. am 22./4. 1929 30 % des Nennwerts u. das Aufgeld von 15 % = 45 %, am 1./7. 1929 = 35 %, am 30./9. 1929 = 35 % des Nennwerts. Pfandbriefe u. Kommunal-Obligationen: Die Bank darf Hypoth.-Pfandbriefe auf Grund von hypoth. Darlehen u. Kleinbahn-Oblig. auf Grund von Darlehen an Kleinbahnunter- nehmungen ausgeben, ferner Schuldverschreib. auf Grund nichthypothekarischer Darl. an deutsche Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewähr- leistung durch eine solche Körperschaft. Hyp.-Pfandbr. dürfen nur bis zum 20fach. Betrage des eingezahlten Grundkap. u. des ausschliessl. zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbriefgläubiger bestimmten Res.-F. ausgegeben werden. Komm.-Obl. u. Kleinbahn-Obl. dürfen – unter Hinzurechn. der im Umlauf befindl. Hyp.-Pfandbr. –— die für diese bestimmte Umlaufsgrenze nicht um mehr als zwei Fünfteile übersteigen. In den Freistaaten Baden u. Hessen sind die Pfandbr. zur Anlegung von Mündel- geldern u. Stiftungskapitalien zugelassen, in Baden auch die Komm.-Oblig. Die Reichsbank beleiht Pfandbr. u. Komm.-Oblig. in Klasse I. Pfandbr. alter Währung: Ablös. durch 4½ % Liqu.-Gold-Pfendbriefe (s. a. unten). Spitzen- beträge unter GM. 10 wurden in bar abgefunden. Die 1. Teilausschüttung in Höhe von 10 % des Goldmarkbetrages erfolgte auf den 1./1. 1927. Den Goldpfandbriefen sind Anteilscheine für die künftigen Ausschüttungen beigefügt. Eine 2. Ausschüttung erfolgte lt. Bek. v. Mai.1928 in Höhe von 5 % in der Weise, dass auf jeden eingelieferten Ratenschein Nr. 1 die Hälfte des auf demselben angegebenen Goldmarkbetrages in Liquid.-Pfandbr. bzw. Zertifikaten mit Zs. ab 1./1. 1928 ausgefolgt wurde. Die 3. Ausschüttung erfolgte lt. Bek. v. April 1930 in Höhe von 2 % des Goldmarkbetrages durch Barauszahlung gegen Ratenschein Nr. 2. Lt. Bek. v. Nov. 1930 erfolgte die Restabfindung der Pfandbriefe in Höhe von 3 % (insges. also 20 %) in 4½ % Liquidationspfandbriefen mit Zs. ab 1./1. 1930 gegen Rückgabe der Anteilscheine einschl. Ratenscheine Nr. 3 u. 4. Kommunal-Obl. alter Währung: Lt. Bek. v. Nov. 1930 erfolgt die Abfindung der Komm.-Obl. mit 8 % des Goldmarkbetrages der Komm.-Obl. in 4½ % Liqu.-Gold-Pfandbr. mit Zs. ab 1./1. 1930. Gold-Hypotheken-Pfandbriefe: 4½ % Gold-Pfandbriefe (Liquidations-Gold- Pfandbriefe): GM. 65 900 000, ausgegeben mit Genehmig. der staatl. Aufsichtsbehörde auf den 1./1. 1927 als 1. Teilausschüttung an die Pfandbriefbes. alter Währung in Höhe von 10 % des Goldmarkbetrages der teilnahme- berechtigten Pfandbriefe. Stücke zu GM. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100 u. 50. Zs. 2./1. u. 1./7. Für Beträge von GM. 10, 20, 30 u. 40 wurden 4 % Zertifikate ausgegeben. Den Gold- pfandbr. u. Zertifikaten sind Anteilscheine für die künft. Ausschütt. beigefügt (s. a. unten). GM. 29 500 000, ausgegeben zum Jan. 1928 als 2. Teilausschüttung an die Pfandbrief- gläubiger alter Währung gegen den Ratenschein Nr. 1 der Anteilscheine. Die Restausschüttung an die Pfandbriefgläubiger alter Währung befindet sich noch in der Durchführung. Kurs Ende 1927– 1930: 81.25, 80.50, 79.70, 89 %. Juni 1927 Zulass. zur Frankf. Börse. — Auch in Mannheim notiert.