6――― Banken und andere Geld-Institute. 147 Hypotheken-Pfandbriefe alter Währung: 4 % bzw. 3½ % Papiermark-Pfandbr. Nähere Ausführungen hierüber s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1923/24. Die Aufwertungsmasse für Hyp.-Pfandbr. ist in der Bilanz am 31./12. 1930 mit RM. 15 633 195 eingesetzt. Die Pfand- briefe wurden notiert in München u. Augsburg. Kurs der 3½ % Pfandbr. in Berlin Ende 1930: – %. – Im Pfandbriefaufwertungsgeschäft sind bis Anfang 1930 insges. 24 % des Gold- gehaltes der alten Papiermarkpfandbr. an die Besitzer der letzteren zur Ausschütt. gelangt, davon 22½ % in 4½ % Liquidationspfandbr. (s. unten), 1½ % in bar. Das Schluss-Abfindungsangebot v. Febr. 1930 (s. auch Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1930) bot den Gläubigern eine Abfindung von 1.5 % des Goldmarkbetrages an, u. zwar von 1 % nn Liqu.-Pfandbr. u. ½ % in bar oder an Stelle letzterer Barabfindung einen Beteil.-Schein. Gegen dieses Abfindungsangebot hatten Gläubiger mit mehr als 15 % der teilnahme- berechtigten Goldmarkansprüche Widerspruch bei der Aufsichtsbehörde eingelegt. Das Abfindungsangebot der Bank gilt somit, wie das Bayer. Staatsministerium des Aussern als Auständige Stelle erklärt hat, nach Art. 85 Ausführungsverordnung zum Aufwert.-Gesetz als abgelehnt. Kommunalschuldverschreibungen alter Währung: 4 % von 1919 einschl. 1923, unkünd- bar bis 1929 bzw. 1933 (verlosbar). Näheres s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1923/24. Barabfind. erfolgt ab 30./9. 1930 durch Barzahl. von RM. 20 für je nom. M. 100 Goldwert'). ) Goldwert für nom. M. 100 der Schuldverschr. Serie 1: GM. 14.80, Serie 2: GM. 8.84, Serie 3: GM. 4.82, Serie 4: GM. 0.16, Serie 5: GM. 0.01. Bank-Obligationen: Schuldscheine zu 3½ % mit 12 monat. Kündig.-Frist seitens des Inhabers. Zs. 1./1. u. 1./7. Pfandbriefteilungsmasse am 31. Dez. 1930 (nachdem auf die teilnahmeberechtigten PM.-Pfandbr. bereits 24 % zur Ausschüttung gelangt sind): Aktiva: I. Feststehende Auf- wertungsansprüche: 1. Hyp. zur Deckung von Pfandbr. verwendbar 4 475 723, 2. Hyp. mit zweifelhafter oder nicht gegebener Deckungsfähigkeit, zum Teil wirtschaftl. wertlos 3 554 841, 3. Forder. an Gemeinden 141 551, 4. persönliche, grösstenteils völlig wertlose Forder. ohne jede dingliche Sicherung 728 933, II. im Saargebiet geltend zu machende Aufwert.-Ansprüche 91 966, III. bestrittene Aufwert.-Ansprüche 19 889, IV. fäll. Zinsforder. (ohne rd. RM. 123 500 rückständige Zs. aus hypothekarisch nicht gesicherten, also nur noch rein persönl. Forder.) 227 820, V. Anlagen der Teilungsmasse aus eingegangenen Rückzahl. u. Zs., dann aus der erfolgten Beitragsleistung aus eigenem Vermögen der Bank 6 392 467. Sa. RM. 15 633 195. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberechtigten Pfandbr. GM. 845 041 542. Roggenpfandbriefe: 5 %. Stücke zu 1, 2, 5, 10 u. 20 Ztr, Umlauf ult. Dez. 1930: 59 352 Ztr. Roggen (einschl. 282 Ztr. gekündigte Roggenpfandbriefe. Die sämtl. Stücke zu 2 u. 1 Ztr. wurden zum 15./7. 1929 gekündigt). Zinstermine 15./1. u. 15./7. Nähere Aus- flührungen s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1924 ff. Die Reichsbank beleiht sie in erster Klasse. Kurs in München Ende 1923–1930: RM. 4.50, 6, 6.95, 11, 12.50, 12.20, 9.50, 8.25 für 1 Ztr. 4½ % Liquidations-Gold-Pfandbriefe von 1927: Stücke zu GM. 50, 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Rückzahl. nach Kündig. oder Auslos., die zum ersten Werktag eines Monats mit mindestens einmonatiger Frist zulässig ist. Zinstermine 1./1. u. 1./7. Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde erfolgte Ende 1926 eine Ausschüttung von 10 % des Aufwert.-Betrages aauf die Papiermark-Pfandbriefe u. Papiermark-Bankobligationen (ausschl. der Komm.-Schuld- verschr.) am 1./1. 1927 in Liquidations-Goldpfandbriefen. Die Ausschüttung der zweiten BRate mit wieder 10 % erfolgte Anfang 1928, ebenfalls mit Zinslauf v. 1./1. 1927 an. Die Ausschüttung der dritten Rate erfolgte ab 1./7. 1928 in Höhe von 4 %, davon 2½ % in Liquidationspfandbr. mit Zinslauf ab 1./7. 1928 u. 1½ % in bar. Ausschüttungsbeträge unter GM. 50 werden, soweit sie durch 10 teilbar sind, durch die Ausreichung von Zertifikaten über die Beträge von GM. 10, 20, 30 oder 40 abgegolten. Die Zertifkate sind verzinslich wie die Goldpfandbriefe u. soweit sie für die 1. Ausschüttung gegeben sind gleich den Goldpfandbriefen mit Anteil- u. Ratenscheinen ausgestattet. Zinsen werden zuzügl. der jeweils gesetzlich festgesetzten Zinseszinsen erst bei Einlös. mit dem Goldmarkbetrag des Zertifikats ausgezahlt. Zertifikate über zus. je GM. 50 oder ein Viel- faches davon können jederzeit in Goldpfandbriefe umgetauscht werden. — Im Umlauf Ende 1930: GM. 171 141 040, hiervon noch GM. 538 930 am 31./12. 1930 verloste u. noch nicht eingelöste Goldpfandbriefe u. Zertifikate. — Kurs der Pfandbriefe Ende 1927–1930: In München: 80, 79.50, 78.25, 88.25 %; in Augsburg: 79.25, –, –, – %. – Kurs der Anteil- scheine mit Ratenscheinen 3–4 (GM. 100 = 1000 Anteile) Ende 1928–1930: In München: RM. 1.40, 1.25, 1.32; in Augsburg: RM. –, –, – per 1000 Anteile. 4½ % Mobilisierungsgoldpfandbriefe: Zum Erwerb aufgewerteter Hypotheken bestimmt. Serie I: Stücke zu GM. 100, 200, 500, 1000 u. 2000. Rückzahl. durch Verlos. oder Kündig. zum ersten Werktag eines Monats bei mind. einmonat. Frist. Goldhypothekenpfandbriefe, auf Inh. lautend, können durch die Bank auf Namen eines bestimmten Berechtigten umgeschrieben werden. –— Beleihbar ist aller im Deutschen Reiche gelegener Grundbesitz –— mit Ausnahme von Bergwerken, Steinbrüchen u. Torf. stichen – u. äusserst bis zur Hälfte des von der Direktion ermittelten Wertes. Bei der Wertsermittlung findet sowohl der sichere Ertrag des Pfandobjekts als der dauernde Grund- u. Gebäudewert Berücksichtigung; naturgemäss muss bei den vor dem 1./7. 1918 bezugs- fertig gewordenen Bauten (neben den sonstigen Lasten) auch die schwere Belastung durch 10* —