Banken und andere Geld-Institute. 189 Nicolas Schlumberger, Guebwiller; Gen.-Dir. a. D. Joseph Schwartz, Strassburg; Pierre Schweisguth, Paris; Baron Bernard de Türckheim, Niederbronn. Zahlstellen: Strassburg, Luxemburg, Saarbrücken, Frankf. a. M., Zürich u. sonstige Niederlass.: Eigene Kassen, Paris: Société Genérale p. f. u. deren Niederlass.; Brüssel u. Antwerpen: Société Francaise de Banque et de Dépots. Süddeutsche Festwertbank Akt.-Ges., Stuttgart, Büchsenstrasse 28. Gegründet: 14./6. 1923; eingetr. 19./6. 1923. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1928. Zweck: Betrieb einer Hypothekenbank im Sinne des Hyp.-Bank-Gesetzes v. 13./7. 1899 in seiner jeweiligen Fassung u. der Verordn. über die Umwandl. von Kreditanstalten in Hyp.-Banken v. 14./12. 1923. Kapital: RM. 240 000 in 120 Nam.-Akt zu RM. 100 u. 228 Nam.-Akt. zu RM. 1000. Urspr. M. 120 Mill. in Aktien zu M. 1 Mill., übern. von den Gründern zu 100 %. Kap.-Umstell lt. G.-V. v. 18./9. 1924 von M. 120 000 000 auf RM. 12 000 (10 000: 1) in 120 Nam.-Akt. zu RM. 100. Lt. gleicher G.-V. Erhöhung um RM. 228 000 in 228 Nam.-Akt. zu RM. 1000. Grossaktionäre: Das A.-K. der Ges. ist im Besitz der zu der Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Hypoth.-Banken gehörigen Banken: Bayer. Hypoth.- u. Wechselbank A.-G., München; Frankfurter Hypothekenbank A.-G., Frankfurt a. M.; Pfälzische Hypotheken- bank A.-G., Ludwigshafen a. Rh.; Rhein. Hypothekenbank A.-G., Mannheim; Süddeutsche Bodenkreditbank A.-G., München; Württembergische Hypothekenbank A.-G., Stuttgart. 5 % wertbestand. Gold-Obl.: 2105 kg Feingold, Stücke über 20 000 * 2 g (A No. 1–20 000), 25 000 5 g (B No. 1–25 000), 23 000 10 g (0 No. 1–23 000), 18 000 20 g (D No. 1–18 000), 27 000 & 50 g Feingold (E No. 1–27 000). – Zs. 1./1. u. 1./7. – Tilg.: Die Obligat. sind seitens des Inhabers unkündbar; von der Südd. Festwertbank können sie mit 1 monat. Frist auf den 1./1. u. 1.7., frühestens auf den 1./1. 1926 gekündigt oder durch Verlos. getilgt werden; in längstens 50 Jahren vom 1./1. 1926 ab muss in jedem Falle die Einlösung bewirkt sein. Der Geldwert von Kap. u. Zs. berechnet sich nach dem amtl. Geldkurs für Kabelauszahl. New York an der Berliner Börse u. zwar für die am 1./1 fällig werdenden Beträge vom vorhergehenden 1./12. u. für die am 1./7. fällig werdenden Beträge vom vorhergehenden 1./6. Findet an einem dieser Stichtage eine amtl. Notierung nicht statt, so gilt die vorhergehende amtl. Notierung. Zahl. erfolgen in deutscher Reichswähr. – Die Schuldverschr. lauten auf den Inhaber oder auf den Namen oder an Order oder auf Namen u. an Order. Der Gesamt- betrag der im Umlauf befindl. Schuldverschr. muss jederzeit durch Darlehen gedeckt sein. Von der Bank ausgegebene Schuld verschr., deren Nennwert durch den Preis des Feingoldes oder durch den Preis anderer Werte bestimmt ist, müssen durch Darlehen der gleichen Gattung in mindestens gleicher Höhe gedeckt sein. Ist infolge von Rückzahl. oder aus einem anderen Grunde die vorgeschriebene Deckung nicht vollständig vorhanden, so hat die Bank die fehlende Deckung einstweilen durch Ersatzdeckung zu ergänzen. Als Ersatz- deckung können nur Feingold u. wertbeständige Schuldverschr. des Reichs oder eines Landes oder von diesen garantierte wertbeständige Schuldverschr. u. wertbeständige Schuldverschr. von unter staatl. Aufsicht stehenden deutschen Hyp.-Banken verwendet werden. Die als Sicherheit für die Schuldverschr. dienenden Darlehen werden von der Bank einzeln im Register eingetragen, ebenso die als Ersatzdeckung dienenden Schuldverschr. Die Darlehens- urkunden u. die Ersatzdeckung stehen unter dem gemeinschaftl. Verschluss der Bank u. eines Treuhänders, der vom Vorst. u. vom A.-R. gemeinschaftlich bestellt wird. Der Treuhänder gibt die Schuldverschr. erst nach erfolgter Prüfung auf das Vorhandensein der satzungsmässigen Deckung heraus u. versieht sie mit Bescheinigung, dass die satzungsm. Deckung vorhanden ist. Die pünktl. Zahl. von Kap. u. Zs. wird gesichert 1. durch die als Deckung dienenden Darlehensforder. sowie durch die in den Registern sonst eingetr. Werte, 2. durch die unbedingte Haftung der Bank mit ihrem gesamten Vermögen, insbes. mit ihrem Grundkap. u. ihren Reserven. – Zahlst: Stuttgart: Kasse der Süddeutschen Fest- wertbank, Württemb. Hypothekenbank; Frankf. a. M.: Frankf. Hypothekenbank; Ludwigs- hafen a. Rh.: Pfälz. Hypothekenbank; Mannheim: Rhein. Hypothekenbank; München: Bayer. Hypotheken- u. Wechselbank, Süddeutsche Bodenkreditbank u. deren Zweigniederlass. – Aufgelegt v. 2./7.–7./7. 1923 400 kg Feingold; der Zeichnungspreis richtete sich nach dem letzten vor dem Zeichnungstage notierten amtl. Berliner Geldkurs für Kabelauszahl. New York; der ausmachende Betrag wurde nach unten auf M. 100 abgerundet. – Kurs in Frankf. a. M.: Ende 1923–1930: GM. 1.7, 1.6, 1.50, 2.35, 2.24, 2.10, 2.05, 2.08 für 1 g; in München: Ende „ GM. 1.65. 1.48, 2.29, 2.20, 2.11, 2.04, 2.05; in Stuttgart: GM. 1.58, 1.51, 2.33, 2.26, 12, 2.07, 2.08. Ende 1930 in Umlauf: Feingold-Obl. RM. 3 190 920; ins Register eingetr. wertbeständ. Kommunal Darlehen RM. 3 521 615. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: Je RM. 100 A.-K. = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F. (Grenze o des A.-K.), eventl. Abschr. u. Rückl., dann 4 % Div., Rest zur Verf. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1930: Aktiva: Wertbeständ. Kommunaldarlehen: in das Kommunal- darlehensregister eingetr. 3 521 615, wertbeständ. Darlehen gegen Bestellung einer Reallast 3331,