― 420 Metallindustrie, Maschinen-, Apparate- u. Fahrzeugbau. August Classen, Maschinenfabrik, Akt.-Ges., Düsseldorf-Oberkassel. Die Ges. sollte lt. Bekanntm. des Amtsgerichts Düsseldorf v. 30./9. 1930 gelöscht werden, wenn nicht binnen 3 Monaten Widerspruch gegen die Löschung zu Protokoll gegeben wird. In Nichtachtung dieser Aufforderung wurde die Firma am 26./2. 1931 von Amts wegen gelöscht. Letzte ausführliche Aufnahme der Ges. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1930. Fahrzeugfabrik Düsseldorf, Akt.-Ges. in Düsseldorf, (In Konkurs.) Unter Aufhebung der im Nov. 1925 angeordn. Geschäftsaufsicht wurde am 22./12. 1925 über das Vermögen der Ges. das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechts- anwalt Kalpers, Düsseldorf, Harkortstr. 2–4 (Hansahaus). Am 26./1. 1929 erfolgte Ein- stellung des Verfahrens. Die Ges. sollte lt. Bekanntm. des Amtsgerichts Düsseldorf v. 30./9. 1930 gelöscht werden, wenn nicht binnen 3 Mon. Widerspruch gegen die Löschung zu Pro- tokoll gegeben wird. In Nichtacht. dieser Aufforder. wurde die Firma am 26./2. 1931 von Amts wegen gelöscht. Letzte ausführl. Aufnahme der Ges. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1928. Funkenwerk, Akt.-Ges., Düsseldorf. Lt. Bekanntm. v. 10./4. 1926 wurde die Ges. auf Grund der Verordnung über Goldmark- bilanzen v. 28./12. 1923 für nichtig erklärt. Die Ges. sollte lt. Bekanntm. des Amtsgerichts Düsseldorf v. 30./9. 1930 gelöscht werden, wenn nicht binnen 3 Monaten Widerspruch gegen die Löschung zu Protokoll gegeben wird. In Nichtachtung dieser Aufforderung wurde die Firma am 26./2. 1931 von Amts wegen gelöscht. Letzte ausführliche Aufnahme der Ges. S. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1925. Internationale Automobil-Akt.-Ges., Düsseldorf. Die Ges. wurde lt. Bekanntm. des Amtsger. Düsseldorf vom 17./12. 1925 gemäss 5§5 15, 16 der Goldbilanzverordnung v. 28./12. 1923 für nichtig erklärt u. sollte lt. Bekanntm. des Amtsger. Düsseldorf v. 30./9. 1930 gelöscht werden, wenn nicht binuen 3 Monaten Wider- spruch gegen die Löschung zu Protokoll gegeben wird. In Nichtacht. dieser Aufforder. wurde die Firma am 26./2. 1931 von Amts wegen gelöscht. Letzte ausführliche Aufnahme der Ges. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1925. Jota-Werk Gebr. Funke Aktiengesellschaft in Düsseldorf, Oberbilker Allee 167. Gegründet: 12./8. 1919; eingetr. 27./10. 1919. Gründer u. Einbringungswerte s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1921/22. Firma bis 28./5. 1930: Gebr. Funke Akt.-Ges. Zweck: Übernahme und Fortbetrieb des zu Düsseldorf unter der Firma General-Dental Company Gebrüder Funke bestehenden Fabrikunternehmens sowie der Ankauf, der Verkauf u. Herstell. von Maschinen u. Werkzeugen aller Art. Entwicklung: Die Ges. erwarb Ende 1924 das gesamte A.-K. der Idag Industrie- u. Dentalschleifmittel A.-G. in Düsseldorf u. nahm Beteil. an der Camille Leuba A.-G. in Neuchatel (Schweiz). Im Geschäftsjahr 1924/25 beschloss die Verwaltung, die Werkzeug- fabrikations-Abteil. zu liquidieren u. auch die Masch.- u. Werkz.-Handels-Abteil. allmählich aufzulösen. Die Fabrikation beschränkt sich nunmehr auf die Zahnbohrer-Abteilung, die erheblich vergrössert wurde, u. die Maschinenfabrik. Im Oktober 1925 wurde die „Idag“, unter Abstossung des Aktienmantels, mit dem Betrieb der Ges. vereinigt; die „Idag' stellt hauptsächlich Schleifsteine für den Gebrauch der Zahnärzte her. Die Beziehungen zum Konzern de Trey, der die Dentalerzeugnisse der Ges. seit langen Jahren vertrieb, wurden 1929 gelöst. Die Ges. hat seitdem den Vertrieb ihrer Dentalerzeugnisse wieder selbst übernommen. Besitztum: Fabrikgrundstück u. Bureaugebäude befinden sich in Düsseldorf. Das Grund- stück ist Eigentum der Wicking'schen Industrie für Holz- u. Baubedarf A.-G., Düsseldorf. Die Gebäude sind zum Teil von der Ges. zwecks Vergrösserung der Betriebe aus eigenen Mitteln errichtet worden. Der Mietsvertrag läuft bis 30./6. 1933. Licht u. Kraft werden vom Städt. Elektrizitätswerk Düsseldorf bezogen. Das Werk zergliedert sich in folgende Abteil.: 1. Fabrik zahnärztlicher Instrumente. In dieser Abteil., die in der Hauptsache zahnärztliche Bohrer u. Fräser herstellt, laufen über 300 Masch., fast sämtllich Halb- oder Ganzautomaten. 2. Schleifsteinfabrik zur Herstell. von Schleifkörpern für a) zahnärztliche u. b) industriclie Zwecke. 3. Maschinenfabrik zur Herstell. sämtlicher für die eigene Zahnbohrerfabrikation benötigten Maschinen. Die Gesellschaft besitzt verschiedene Geheimverfahren für die Herstellung von zahnärztl. Instrumenten sowie eine Reihe von Patenten u. Gebrauchsmustern, die zum Teil bis zum Jahre 1938 gültig sind. – Zurzeit etwa 30 Angestellte u. ca. 150 Arb. Verbände: Die Ges. gehört dem Verband der Dental-Fabrikanten, Berlin, an.