558 Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. Beteiligung: Die Ges. erwarb 1924 sämtl. Aktien der Berliner Lagerplatz A.-G., um in den Besitz des Grundstückes Berlin-Wilmersdorf, Prinzregentenstr. 29–31, zu gelangen. Konzession: Mit den Stadtgemeinden B.-Schöneberg, B.-Wilmersdorf u. der Landgemeinde B.-Schmargendorf hat die Ges. bis 31./12. 1960 laufende Verträge abgeschlossen, denen zufolge sie das Recht hat, die Strassen dieser Gemeinden zur Anlage elektr. Leitungen zu be. nutzen, wogegen ihr die Verpflichtung obliegt, innerhalb der Gemeindegebiete unter bestimmten Voraussetzungen und auf Grundlage der getroffenen Preisvereinbarungen auf Verlangen elektr. Leitungen zu legen und elektr. Strom abzugeben, die öffentliche Beleuchtung der Gemeindestrassen zu übernehmen, die städtischen bzw. Gemeindegebäude mit elektr. Beleuchtung zu versehen, und innerhalb der Gemeindegebiete auch zu anderen als Beleuchtungszwecken Elektrizität abzugeben. Die Ges. ist nach diesen Verträgen ver- pflichtet, zur Erneuerung ihrer in den beiden Gemeinden gelegenen Anlagen Ern.-F. zu bilden, in welche jährlich 2 % der aus Abgabe von Elektrizitäf in der betreffenden Gemeinde erzielten Bruttoeinnahmen einzulegen sind, bis die Ern.-F. 20 % des in der betreffenden Gemeinde verwandten Anlagekapitals erreicht haben. = Die Ges. hat an die Stadt Schöneberg eine Abgabe in Höhe v. 10 %, an die Stadt Wilmersdorf u. an d. Gemeinde Schmargendorf eine solche v. 5 % der durch Lieferung v. Elektrizität innerhalb der betreffenden Gemeinde erzielten jährlichen Bruttoeinnahmen — ausschliesslich der Ein- nahmen aus Stromlieferung für öffentliche Beleuchtung und an die Westliche und Süd- liche Berliner Vorortbahn (s. u.) – abzuführen; an die Stadt Schöneberg sind ferner 5 % derjenigen Bruttoeinnahme abzuführen, welche die Ges. für Elektrizität aus anderen Ge- meinden bezieht. Ausserdem an Wilmersdorf 0.22 Rpfg. für jede in der Zentralstation Wilmersdorf erzeugte Kwst. Die Gemeinden haben ausserdem Anspruch auf einen jährl. Anteil am Reingewinn, der sich auf 40 % vom Reingewinn des über 5 % des Anlagekapitals bis RM. 6 000 000 und auf 40 % vom Reingewinn über 4 % des diesen Betrag übersteigenden Anlagekapitals bemisst; bei der Berechnung des Reingewinnes darf die gesetzlich geforderte Einlage in den R.-F., sowie an Tant. für A.-R. und Vorstand und Grat. für Beamte ein Betrag von 15 % des Nettogewinnes in Abzug gebracht werden; weitere Abzüge, insbe- sondere für Spez.-R.-F. und zur Schuldentilgung, sind nicht statthaft. Für die Jahre 1930 bis einschl. 1943 ist eine besondere Regelung bezügl. der Abgaben aus Brutto-Einnahmen, Krafterzeugung u. Reingewinn getroffen worden. Die Gemeinden sind verpflichtet, zum 31./12. 1960 das Elektrizitätswerk mit allen dazu- gehörigen Anlagen zum Eigentum und zur Verwaltung zu übernehmen, u. zwar zum Buchwerte oder zum Taxwerte. Erfolgt die Anzeige oder die Mitteilung, dass das Vertrags- verhältnis endigen soll, nicht mindestens ein Jahr vor dem Ablauf des Vertrages, so ver- lüängert sich derselbe stillschweigend um weitere 3 Jahre. Findet die Übergabe der An- lagen nach dem 31./12. 1960 statt, so ermässigt sich der von der Gemeinde zu zahlende Preis, mit Ausnahme der Grundstücke und Gebäude, um je 10 % für jeden dreijährigen Zeitraum nach dem 31./12. 1960. Kapital: RM. 50 000 000 in 50 000 Akt. zu RM. 1000. – Vorkriegskapital: M. 15 500 000 Urspr. A.-K. M. 2 000 000, erhöht 1902 um M. 2 000 000, 1903 um M. 1 000 000, 1905 um M. 1 000 000, 1909 um M. 1 500 000, 1912 um M. 5 000 000, 1913 um M. 3 000 000. Sodann erhöht 1919 um M. 3 000 000, 1921 um M. 21 500 000, 1922 um M. 40 000 000, 1923 um M. 120 000 000. Die Kap.-Umstellung erfolgte lt. G.-V. v. 26./11. 1924 von M. 200 000 000 auf ERM. 24 000 000 derart, dass gegen 25 der bisher. 80 000 Akt. zu M. 1000 drei neue Akt. über je RM. 1000 u. an Stelle der beiden Akt. zu M. 67 563 000 u. M. 52 437 000 noch 14 400 neue Aktien über je RM. 1000 zur Ausgabe gelangen. Lt. G.-V. v. 28./3. 1925 Erhöhung um RM. 6 000 000 in Akt. zu RM. 1000, zu 100 % begeben. Lt. G.-V. v. 20./6. 1927 Erhöhung um RM. 10 000 000 in 1 Akt. zu RM. 5 360 000 u. 1 Akt. zu RM. 4 640 000, div.-ber. ab 1./7. 1927. Die neuen Aktien übernahmen die Ges. für elektr. Unternehmungen u. die Stadt Berlin zum Kurse von 102 %. Die neuen Mittel dienen zum Ausbau u. zur Erweiterung der Kraftwerke der Ges. in Wilmersdorf u. zur Abdeckung von Krediten. Lt. G.-V. v. 31./3. 1930 Erhöh. um RM. 10 000 000 durch Ausgabe von 10 000 Akt. zu RM. 1000 zum Kurse von 100 %. Ferner sind die bisherigen beiden Aktien über RM. 5 360 000 und RM. 4 640 000 in 10 000 Akt. zu je RM. 1000 umgewandelt worden. Grossaktionäre: Die Mehrheit der Aktien befindet sich im Besitz der Ges. für elektr. Unternehmungen – Ludwig Loewe $ Co. A.-G., Berlin, den restl. Teil der Aktien besitzt ein Konsortium. Anleihen: I. M. 3 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib. v. 1906. II. M. 3 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. von 1906. III. M. 4 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. v. 1912. Die Stücke der 3 Anleihen wurden abgestemp. auf RM. 300, 150 u. 75 für je nom. M. 2000, 1000 u. 500. Den Altbesitzern wurden Genussrechtsurkunden über RM. 200 DPzw. 100 bzw. 50 ausgehändigt. Zahlstellen: Berlin: Berliner Handels-Ges., S. Bleichröder, Darmstädter u. Nationalbank. Deutsche Bank u. Disconto-Ges., Dresdner Bank; Köln: A. Schaaffhausen'scher Bankverein Fil. der Deutschen Bank u. Disconto-Ges. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., 4 % Div., vom verbleib. Betrage 7 % Tant. an A.-R., Rest zur Verf. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1930: Aktiva: Zentralstation Schöneberg 10 042 216, do. Wilmers- dorf 19 170 793, Unterstationen einschl. Verwalt.-Geb. 15 641 099, Leitungsnetz 20 310 148,