Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. 563 Treuhand-A.-G. in Hamburg übergingen. – Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse von Berlin nach Siemensstadt ist in Gemeinschaft mit der Siemens-Schuckertwerke A.-G. im Einvernehmen mit der Deutschen Reichsbahn-Ges. eine Zweigbahn vom Bahnhof Jungfernheide nach Siemensstadt und Gartenfeld gebaut worden, die gegen eine Entschädi- gung in den Besitz der Reichsbahn übergegangen ist. Die elekerisch ausgerüstete Bahn ist Ende 1929 in Betrieb genommen worden. – Okt. 1929 wurde nach einer Bauzeit von 4 Jahren das Shannon-Kraftwerk, verbunden mit umfangreichem Hochspannungsnetz nebst Trans- formatorenanlagen, das den gesamten Freistaat Irland mit elektr. Strom versorgt, fertig- gestellt u. vom Freistaat übernommen. — 1929/30 Erwerb der Firma Gebr. Reuling in Mannheim (Wassermesser). Interessengemeinschaftsverträge: Die Ges. ist durch Interessengemeinschaftsvertrag vom 30./12. 1920 mit der Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G. in Gelsenkirchen u. der Elek- trizitäts-A.-G. vorm. Schuckert & Co. in Nürnberg verbunden. Zweck dieses Vertrages, an dem bei Abschluss die heute mit der Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G. vereinigte Deutsch- Luxemburgische Bergwerks- u. Hütten-A.-G. als selbständiger Partner beteiligt war, war der Zus.schluss der geschäftl. Belange u. Beziehungen der Vertragschliessenden (Gelsen- kirchener Bergwerks-A.-G., Deutsch-Luxemburgische Bergwerks- u. Hütten-A.-G., Siemens & Halske A.-G. u. Elektrizitäts-A.-G. vorm. Schuckert & Co.) derart, dass die Ges. unter Wahrung ihrer rechtl. u. verwaltungsmäss. Selbständigkeit eine wirtschaftl. Einheit bilden sollten. Ziel des Vertrages war nicht nur der gegenseit. Austausch der Erzeugnisse u. die Bildung einer durch Gewinnausgleich hergestellten Fabrikationseinheit vom Rohstoff bis zur Fertigware, sondern auch vornehml. die Gewährleist. einer Gleichmässigkeit in der Geschäftsführ. der befreundeten Ges., um dadurch die Durchführ. von Plänen auf längere Sicht hinaus zu ermöglichen. Zu diesem Zwecke wurde das A.-K. der vier Ges. bei Vertrags- abschluss Ende 1920 um den Betrag der im Umlauf befindl. St.-Akt. erhöht, so dass bei Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G., Deutsch-Luxemburgische Bergwerks- u. Hütten-A.-G. u. Siemens & Halske A.-G. je M. 130 000 000 (bzw. RM. 6 500 000 nach Umstell.), bei Elektrizitäts- A.-G. vorm. Schuckert & Co. M. 70 000 000 (bzw. RM. 3 500 000) Vorz.-Akt.) seschaffen wurden. Obschon der Interessengemeinschaftsvertrag durch den Beitritt der Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G. u. der Deutsch-Luxemburgischen Bergwerks u. Hütten-A.-G. zu den Ver- einigten Stahlwerken in wesentlichen Punkten undurchführbar wurde, wurde in der G.-V. der Siemens & Halske A.-G. vom 26./3. 1926 u. den gleichzeitig stattfindenden G.-V. der Ver- tragspartner durch einstimmigen Beschluss als allseitig bestehender Wunsch festgestellt, die in dieser Interessengemeinschaft bewährte Zus. arbeit aufrechtzuerhalten. Es wurden Vereinbar. dahin getroffen, dass von dem im Vertrage vorgesehenen Gewinnausgleich Abstand zu nehmen ist. Ferner hat der Zus.schluss der Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G. u. der Deutsch-Luxemburgischen Bergwerks- u. Hütten-A.-G. eine Neuverteil. der Vorz.-Akt. wie folgt notwendig gemacht: Siemens & Halske A.-G. RM. 8 450 000 Gelsenkirchen-Vorz.-Akt., Elektrizitäts-A.-G. vorm. Schuckert & Co. RM. 4 550 000 Gelsenkirchen-Vorz.-Akt,, Gelsen- kirchener Bergwerks-A.-G. RM. 6 500 000 Siemens & Halske Vorz.-Akt. u. RM. 3 500 000 Schuckert & Co. Vorz.-Akt. Verbände: Die Ges. gehört u. a. an: den Verkaufsvereinigungen für elektr. Apparate, Messinstrumente, Leitungsmaterial u. Kabel innerhalb des Zentralverbandes der Deutschen Elektrotechnischen Industrie in Berlin, dessen Unterverbänden Preisstelle u. Preisver- einigungen wie dem Verbande der Schwachstrom-Industriellen in Berlin u. dem Deutschen Sch wachstromkabel-Verband in Berlin, die im wesentlichen einheitliche Preisfestsetzungen innerhalb der Deutschen Elektrotechnik bezwecken, die sämtlich nicht auf eine bestimmte Vertragsdauer abgeschlossen sind u. jederzeit mit kurzer Frist aufgehoben werden können. Kapital: (Erhöh. auf RM. 111 500 000 beschlossen). RM. 107 090 000 in 143 700 St.-Akt. zu RM. 700 (Nr. 1–130 000 u. 260 001–273 700) u. 130 000 Vorz.-Akt. zu RM. 50 (Nr. 130 001 bis 260 000). Nach dem G.-V.-B. v. 18./5. 1920 können die Inh.-Akt. Nr. 1–9500 auf Ver- langen in Nam.-Aktien umgewandelt werden, welche bei verschiedenen Abstimmungen an Stelle des einfachen Stimmrechts ein 30faches Stimmrecht ausüben können. (Von dem Recht der Umwandlung von Inh.-Aktien in Nam.-Aktien ist bisher kein Gebrauch gemacht worden.) Die Vorz.-Akt. sind seinerzeit an die übrigen der Interessengemeinschaft „Siemens-Rheinelbe-Schuckert-Union“ angehörenden Firmen wie vorerwähnt begeben worden. Sie sind mit 6 % Vorz-Div. (Max.) u. Nachzahl. anspruch ausgestattet, haben aber nur ein- faches Stimmrecht. Im Falle der Liquid. sind die Vorz.-Akt. vor den St.-Akt. mit 115 % vom Nennwert der Einzahl. rückzahlbar. Die Ges. hat das Recht, die Vorz.-Akt. jederzeit ganz oder teilweise nach mind. 3 monat. Kündig. auf den Schluss eines Kalenderviertel- jahres zu 115 % einzuziehen. – Vorkriegskapital: M. 63 000 000. Urspr. A.-K. M. 35 000 000, erhöht bis 1908 auf M. 63 000 000, dann erhöht 1920 auf M. 260 000 000 in 130 000 St.-Akt. u. 130 000 Vorz.-Akt. zu M. 1000 (über Kapitalsbeweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 26.)2. 1925 von M. 260 000 000 auf RM. 97 500 000 (St.-Akt. 10: 7 u. Vorz.-Akt. 20: 1) in 130 000 St.-Akt. zu RM. 700 u. 130 000 Vorz.-Akt. zu RM. 50. —– Die G.-V. v. 26./1. 1929 beschloss Erhöh. des A.-K. um bis au RM. 14 000 000 in St.-Akt. Die Erhöh. wurde zunächst um RM. 5 000 100 durchgeführt, die zum Austausch von nom. RM. 7 500 000 Akt. der Elektrischen Licht- u. Kraftanlagen A.-G. in Berlin dient. Lt. Bekanntm. v. Aug. 1929 wurde die Erhöh. um weitere RM. 4 589 900 auf RM. 107 090 000 durchgeführt. Diese dienten zum Erwerb von £ 450 000 Ordinary Shares 36*