584 Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. Nach den Verträgen, die auf 90 Jahre abgeschlossen werden, übernimmt das Rheinisch- Westf. Elektrizitätswerk die Geschäftsführung u. Verwalt. sämtl. Anlagen der Stinnes- Zechen. 1922 fand ein Aktienaustausch mit der Roddergrube sowie mit den vorstehenden Gewerkschaften statt. Mit dem Hessischen Staat u. der Hessischen Eisenbahn-A.-G. wurden im Geschäftsjahr 1925/26 Verträge zur Durchführung einer 220 000 Voltleitung durch Hessen abgeschlossen; der Hessische Staat beteiligte sich an der Ges. Ferner wurde ein Vertrag mit dem Baden- werk abgeschlossen zum Zus. schluss der 220 000 Voltleitung in einer Station in Rheinau bei Mannheim mit dem 100 000 Voltnetz des Badenwerks, wodurch ein Austausch von Kohlen- strom u. Wasserstrom erreicht wird. Verträge mit Gemeinden usw.: Die Verträge sind in den Jahren 1903–1930 geschlossen u. laufen von 25 bis zu 50 Jahren. Für die Gemeinden ist gegen die Ein- räumung des ausschliessl. Rechts der Strassenbenutzung zwecks Stromlieferung eine jede nach der Art des Strombezuges von 1–8 % schwankende Abgabe von den Bruttoeinnahmen ausbedungen. Die Ges. liefert den Gemeinden und Privaten elektr. Strom für Licht- und Kraftzwecke zu vereinbarten Preisen u. eine grosse Anzahl von Zechen u. sonst. Werken der Grossindustrie auf Grund von festen Verträgen. Der Verwaltungsausschuss der Westfälischen Elektrizitätswirtschaft G. m. b. H., die sämtliche Aktien der Vereinigte Elektrizitätswerke Westfalen A.-G. besitzt, genehmigte Anfang Dez. 1930 eine Betriebsgemeinschaft mit der Rheinisch-Westfälisches Elektrizitäts. werk A.-G., die mit dem 1. Januar 1931 beginnen soll. Diese Neuregelung erhielt die Zu- stimmung des Aufsichtsrats der VEW u. des RWE. Die Betriebsgemeinschaft sichert'den VEW eine vom RWfrE garantierte Dividende, die in einem vertraglich festgelegten Verhältnis zur jeweiligen RWE-Dividende (zunächst 35: 60, nach 5 Jahren 40: 60) steht. Daneben ist ein späterer Austausch der nom. RM. 60 Mill. VEW-St.-Akt. gegen nom. RM. 40 Mill. RWE-Inh.-Akt. in Aussicht genommen. Kapital: RM. 243 000 000 in 589 000 Inh.-Akt. zu RM. 400 u. 370 000 Nam.-Akt. zu RM. 20. – Vorkriegskapital: M. 50 000 000. Urspr. A.-K. M. 2 500 000, erhöht bis 1913 auf M. 50 000 000, dann erhöht von 1918 bis 1922 auf M. 550 000 000 in 305 000 Inh.-Akt. u. 245 000 Nam.-Akt. zu M. 1000 (über Kapital- beweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 16./12. 1924 unter Einziehung von M. 25 000 000 Nam.-Akt. mithin von M. 525 000 000 auf RM. 126 400 000 in der Weise, das der Nennwert der Aktien von bisher M. 1000 auf RM. 400 u. der der Nam.-Akt. auf RM. 20 umgewertet wurde. Dann lt. gleicher G.-V. erhöht um RM. 13 600 000 in 34 000 Aktien zu RM. 400 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1925 zu pari begeben. Lt. G.-V. v. 30./11. 1927 Erhöh. des Kap. um RM. 15 000 000 auf RM. 155 000 000 durch Ausgabe von 37 500 St.-Akt. zu RM. 400. Die neuen Aktien werden von der Rheinisch-Westfälischen Treuhand G. m. b. H. zu pari übernommen u. zu Angliederungen weiter begeben. Sie sind ab 1./7. 1927 div.-ber. Ein Viertel des Nennbetrages ist sofort einzuzahlen, während der Rest nach Anforderung der Ges. abgerufen werden kann. Die Kap.-Erhöh. wurde deshalb notwendig, weil die Ges. die Erweiterung ihrer Absatzgebiete mit Aktien gezahlt hat, die von den Aktionären vorgelegt werden. Die neuen Aktien sollen nun diesen Aktionären zurückgegeben werden. Ferner wurde beschlossen, die Vorz.-Div. der Nam.-Akt. auf- zuheben unter gleichzeitiger Erschwerung der Einziehbarkeit dieser Aktien. Das volle Stimmrecht der Nam.-Akt. bleibt unverändert. Als Ablös. für die Vorz.-Div. erhalten die Inh. der Nam.-Akt. RM. 10 500 000 Genussscheine. Auf die Genussscheine werden jährlich 10 % ausgezahlt. Dabei dienen 7 % als Zinsen u. 3 % zur Tilg. des geschuldeten Kapitals. In der G.-V. v. 5./1 1. 1928 wurde zur Ermöglichung der Aufnahme der weiter unten erwähnten Auslandsanleihe in Höhe von $ 20 000 000 eine weitere Erhöhung des Grund- kapitals um a) RM. 25 000 000 neue, ab 1./7. 1928 dividendenberechtigte Inhaber-Aktien, 62 500 Stück zu RM. 400, u. b) RM. 1 000 000 neue, ab 1./7. 1928 dividendenberechtigte Nam.-Akt. zu RM. 20, auf insgesamt RM. 181 000 000 beschlossen. Die RM. 25 000 000 neuen Inhaber-Aktien wurden von der Rheinisch-Westfälischen Treuhandgesellschaft m. b. H. in Essen zum Kurse von 110 % unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre mit der Massgabe gezeichnet, über diese Aktien nur nach Anweisung des Vorstandes der Gesellschaft zu verfügen. Auf sämtliche Aktien ist der National City Company New YVork ein unwiderrufliches Optionsrecht auf 3 Jahre (31./12. 1931) zum Kurse von 175 % erteilt worden. Die National City Company in New York hat von den neuen Inhaber-Aktien RM. 8 000 000 als Optionsaktien für die Obligationäre der weiter unten erwähnten 6 % Anleihe der Gesellschaft von 1928 verwandt. Die Option wird fortlaufend ausgeübt, u. zwar insoweit als von den Obligationen der Anleihe Optionsscheine (Warrants) eingereicht werden. Von den restlichen RM. 17 000 000 Inhaher-Aktien sind bislang RM. 8 000 000 optiert, die National City Company hat diese Aktien zur Einführung der Inhaber-Aktien an der Börse in New York benutzt. Die RM. 1 000 000 neuen Namens-Aktien über je RM. 20 werden der Rheinisch-Westfälischen Treuhandgesellschaft m. b. H. zum Kurse von 110 % mit der Massgabe überlassen, sie nach Anweisung des Vorstandes der Gesellschaft den kommunalen Aktionären zum Kurse von 160 % anzubieten. Lt. G.-V. v. 14./12. 1929 Erhöh. um RM. 62 000 000 auf RM. 243 000 000 durch Ausgabe von 150 000 Inh.-Aktien zu RM. 400 u. 100 000 Nam.-Aktien zu RM. 20 mit Div.-Berecht. ab 1./7. 1929. Von den neuen Aktien wurden nom. RM. 29 266 800 von einem Bankenkonsort. übernommen u. den alten ―