Gas-, Wasser- und Eiswerke. 899 Laufe der Jahre dehnte sich das Versorgungsgebiet auf etwa den vierten Teil des jetzigen Gross-Berlins, im Westen, Süden u. Osten u. auf grosse Gebiete im Norden des Kreises Teltow mit einer Gesamteinwohnerzahl von mehr als 1 000 000 Einwohnern aus. Demzufolge sind die Werke, die Wassergewinnungs- u. Verteilungsanlagen bedeutend erweitert worden. Um der künftigen Entwickl. des Versorgungsgebiets u. dem damit verbundenen Anwachsen des Wasserverbrauchs Rechnung zu tragen, hat die Ges. zur Wasserförderung geeignete Grundst. u. a. bei Johannisthal, Nikolassee, Dabendorf u. im Bezirk der Oberförsterei Friedersdorf gekauft u. sich ferner ausschliessl. Wasserförderungsrechte im Grunewald u. im Forst Friedersdorf einräumen lassen. 1929 Erwerb des Wasserwerks Eichwalde, das 1930 vergrössert werden musste. Verträge: Die Ges. hat Wasserlieferungsverträge mit folg. Gemeinden geschlossen: Friedenau bis 1930 (die Versorgung dieses Ortes ist auch nach Vertragsende bei der Ges. verblieben), Wilmersdorf bis 1941, Lichterfelde bis 1939, Tempelhof bis 1997, Zehlendorf bis 1950, Wannsee bis 1950, Mariendorf bis 1945, Neukölln bis 1997, Forst Grunewald bis 2000, Lankwitz bis 1939, Nowawes bis 1950, Teltow bis 1949, Johannisthal bis 1950, Marienfelde bis 1951, Dahlem bis 1961, Britz bis 1937, Rudow bis 1964, Stahnsdorf bis 1964, Buckow bis 1966, Kleinmachnow bis 1966, Ruhlsdorf bis 1966, Nicolassee u. Drewitz bis 2000, Lichtenrade bis 1968, Schmargendorf bis 1997, Neubabelsberg bis 1998, Miersdorf bis 1981, Zeuthen bis 1981, Schulzen- dorf, Waltersdorf, Bohnsdorf, Schönefeld, Schmöckwitz, Mahlow, Glasow, Gross-Ziethen, Wildau, Eichwalde, Rangsdorf, Blankenfelde u. Schwanenwerder bis zum Jahre 2000, Dahlewitz, Güter- gotz. Fast in allen Verträgen ist vorgesehen, dass sich der Vertrag um weitere 10 Jahre verlängert, wenn nicht eine bestimmte Anzahl von Jahren (2 resp. 3 resp. 5 Jahre) vor Ablauf eine Kündig. stattgefunden hat. Viele Verträge enthalten die „Meistbegünstigung“, d. h. sofern die Ges. künftig einer Gemeinde günstigere Bedingungen hinsichtlich des Wassertarifs nebst zugehörigen Lieferungsbedingungen stellt, dass auch die anderen betr. Gemeinden darauf Anspruch haben. Am 1./10. 1928 ging das Rohrnetz der beiden Ortschaften Schöneberg u. Steglitz unter Ausschluss der Durchgangsleitungen für RM. 2 500 000 an die Stadt Berlin über. Die Wassergewinn. erfolgt ausser vom eigenen Grundeigentum aus auf Grund einer Schöpfgerechtigkeit, welche sich entlang dem Havelufer von Beelitzhof bis zum Stössensee erstreckt. Die Schöpfgerechtigkeit ist im Grundbuch der belasteten Grundstücke vermerkt u. von Beelitzhof bis Schildhorn dauernd, von da bis zum Stössensee bis zum Jahre 2000 gestattet. 1926/27 wurde der Ges. im Forst Friedersdorf eine Grunddienstbarkeit zur Entnahme von Grundwasser eingeräumt. u. zwar in einer Länge von etwa 12 km. Für diese Wasser- entnahme ist durch eine weitere Grunddienstbarkeit ein Schutzbezirk von 65 akm gebildet. In diesem Schutzbezirk dürfen andere Wasserwerke oder sonstige die Wasserentnahme wesentlich beeinträchtigende Anlagen nicht errichtet werden. Besitztum: Die Ges. versorgt Teile des Stadtbezirks Berlin mit einer Bevölkerung von 800 000 Einwohnern u. ausserdem durch die Tochterges. „Teltower Kreiswasserwerke zus. mit dem Wasserwerk in der Jungfernheide an die Stadt Charlottenburg verkauft. Im G. m. b. H. Gebietsteile ausserhalb Berlins mit Wasser. Diesem Zweck dienen die Werke Iiefwerder (bei Spandau) im Nordwesten des Versorgungsgebietes, Beelitzhof im Westen, Johannisthal u. das im Jahre 1929 erworbene Eichwalde im OÖsten. Die geförderten Wasser- mengen werden ausschliesslich Tiefbrunnengalerien entnommen, die der Förderung von rundwasser dienen. Die Ges. besitzt: 1. an ausgebauten Wasserfassungsstrecken a) auf emem Eigentumsgelände von 108.77 ha 7615 m, b) auf Grund von Gerechtsamen (Grund- dienstbarkeiten) 5155 m, zus. 12 770 m; 2. ausserdem sind noch folgende Wasserfassungs- strecken ausbaufähig a) auf einem Eigentumsgelände von 194.66 ha 15 250 m, b) auf Grund von Gerechtsamen (Grunddienstbarkeiten) 18 750 m, zus. 34 000 m; 3. durch Grunddienst- barkeiten gesicherte Schutzgebiete, in denen andere Wasserwerke nicht errichtet werden dürfen, sind vorhanden im Grunewald (Westen) 3547 ha, im Forst Friedersdorf (Osten) 6489 ha, zus. 10 036 ha. Die Ges. ist imstande, mit den augenblicklichen Anlagen 340 000 cbm äglich zu fördern. Sie hat ausserdem die Möglichkeit, durch den Ausbau der vorbezeichneten Wasserfassungen die Fördermenge auf über 1 000 000 cbm täglich zu steigern. Zur Ver- teilung des in den Werken geförderten Wassers dient ein Rohrnetz von 1778.8 km Länge einschl. Teltower Kreiswasserwerke G. m. b. H. Beteiligungen: Die Ges. erwarb eine grössere Anzahl Aktien der 1921 gegründeten skania A.-G., die sich mit der Herstellung von Bedarfsgegenständen für die Gas., lektrizitäts- u. Wasser-Industrie befasst. Im Sommer 1923 ist unter Führung der Ges. u. Rr Beteiligung namhafter Firmen die „Deutsche Hume Röhren A.-G.' gegründet worden. erner hat sie an der „Continentalen Baugesellschaft A.-G.“ Interesse genommen. 1929 wurde gemeinsam mit dem Kreise Teltow die Teltower Kreiswasserwerke G. m. b. H. segründet, an deren Ges.-Kapital von RM. 1 000 000 die Ges. zur Hälfte beteiligt ist. Die für die Ges. im Kreise Teltow bestehenden Wasserlieferungsverträge u. das örtliche Rohr- netz in den angeschlossenen Ortschaften wurden in die G. m. b. H. eingebracht. Die eltower Kreiswasserwerke G. m. b. H. übernahmen satzungsgemäss unter Ausschluss der bricht. eigener Wasserwerke die Wasserlieferung im einzelnen, während die Charlotten- urger Wasserwerke die hierfür erforderliche Wassermenge der Teltower Kreiswasserwerke 57*