Plantagen- und Kolonial-Gesellschaften. 945 sich im wesentlichen mit den im Geschäftsbericht gemachten Ausführungen deckten. Er machte dann Mitteilung gemäss § 240 des HGB. Die Versammlung genehmigte den Geschäfts- bericht für 1930, wobei von einer Opposition Protest zu Protokoll gegeben wurde. Die Entlastung des Vorst. u. A.-R. wurde einstimmig erteilt. Die Sanierungsvorschläge der Verwaltung wurden ebenfalls genehmigt, wobei gleichfalls Protest zu Protokoll gegeben wurde. Nach Durchführ. dieser Sanierungsbeschlüsse beträgt das A.-K. der Ges. RM. 175 000. Nach den Mitteil. des Vors. ist nicht an die Beschaffung neuer Mittel gedacht. Man wolle mit möglichst geringen Unkosten die weitere Entwicklung der Beteiligungen bzw. deren Verwertung abwarten. Deutsche Handels- u. Plantagen-Gesellschaft der Südsee- Inseln zu Hamburg, Ferdinandstr. 5 II. Die G.-V. der Ges. u. der Jaluit-Ges. v. 6./6. 1930 ermächtigten die Verwalt., die enge Interessengemeinschaft, die bisher zwischen beiden Unternehm. durch gemeinsame Beteilig. an den Firmen J. Mohrmann & Co., Makassar, Witt & Büsch, Hamburg, Hansing & Co., Hamburg, u. der Handels- u. Eandbau-Aktiengesellschaft, Hamburg bestand, durch Ver- schmelzung zu einer vollständigen und endgültigen zu gestalten. Dieses wird dadurch erreicht werden, dass beide Ges. ihre Aktiven auf eine holländische Ges. die Indisch- Afrikaansche Compagnie N. V. in Amsterdam übertragen. Dadurch sollen die wesentlich billigeren Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten in Holland erschlossen und für die Verfolgung der in der Mohrmann-Gesellschaft liegenden grossen Interessen in Holländisch-Indien die Mitarbeit und die Unterstützung holländischer und holländisch-indischer Kreise gesichert werden. Für die Aktionäre stellt sich die Transaktion so dar, dass lt. Bekanntm. v. Okt. 1930 umgetauscht werden: Je RM. 500 Aktien der Deutschen Handels- und Plantagen- Gesellschaft der Südsee-Inseln zu Hamburg in je nom. hfl. 300 und 6 Stück Genussscheine in je nom. hfl. 300 Aktien der holländischen Ges. Von dem Umtauschangebot haben bis Ende März 1931 über 93 % sämtl. Aktionäre u. Genussscheininhaber Gebrauch gemacht. Die Indisch-Afrikaansche Compagnie ist bis auf weiteres bereit, den Umtausch fortzusetzen. Es ist beabsichtigt, die Aktien der holländ. Ges. in Hamburg u. Amsterdam zum Börsen- handel einzuführen. Der Umtausch ist freiwillig. Diejenigen Aktionäre u. Genussschein- inhaber, die keinen Gebrauch davon machen, bleiben an der Deutschen Handels- und Plantagen-Ges. der Südsee-Inseln zu Hamburg beteiligt. Lt. Geschäftsbericht 1930 haben beide Ges. ihre wesentlichen Aktiven auf die Indisch- Afrikaansche Comp. übertragen. Die Übertragungen sind zu den effektiven Werten vor- genommen. Entsprechend dem Sinn u. Zweck der Transaktion sind die aus der UÜbertrag. der Aktiven entstandenen Kaufpreisforder. gegen die I. A. C. bei den beiden Schwester- Ges. dadurch abgebaut worden, dass jede Ges. Aktien ihrer Schwester-Ges. u. eig. Genuss- scheine von der I. A. C. übernahm. Dieser Aktien- u. Genussscheinübernahme sind Ver- rechnungskurse zugrunde gelegt, die bei jeder Ges. errechnet wurden auf Grund des Rein- vermögens u. des Wertverhältnisses der Aktien u. Geuussscheine, wie es in dem Umtausch- verhältnis bei der I. A. C. Ausdruck findet. Gegründet: 16./3. 1878; eingetr. 23./3. 1878. Zweck: Erwerb u. Betrieb von Plantagen u. Faktoreien, von Handel u. Schiffahrt jeder Art. Das Eigentum auf allen Stationen in der Südsee wurde während des Krieges von der neuseeländischen Regierung eingezogen. Nachdem die Deutsche Handels- u. Plantagen- Ges. u. die Jaluit-Ges. Teilentschädigungen für die ihnen entzogenen Gegenstände erhalten haben, haben beide schon seither einander nahestehenden Ges. gemeinsam mit dem Wieder- aufbau ihrer Unternehmungen im Auslande begonnen. Zur Erleichterung der gemeinsamen Geschäftsführung haben die beiden Ges. die Handels- u. Landbau-Akt.-Ges. in Hamburg mit einem Kapital von RM. 500 000 gegründet. Der Wiederaufbau im Ausland wird durch die Handelsvereeniging voorheen J. Mohrmann & Co. in Makassar betrieben, deren sämtl. Aktien zu gleichen Teilen im Besitz der Ges. u. der Jaluit-Ges. sind. Ein Unternehmen in Lagos (Nigerien) wurde 1926 durch die Handels- u. Landbau A.-G. übernommen u. unter der Firma Witt & Büsch fortgeführt. Seit 1928 ist diese Ges. auch in Duala (Kamerun) tätig. Mit Wirkung ab 1./1. 1930 wurde die über 100 Jahre bestehende Firma Hansing & Co., Hamburg/Ost-Afrika übernommen. Die Entschädigungsaktion der Reichsregierung für die erlittenen Liquidationsschäden ist Ende März 1928 durch Verabschiedung des Kriegsschädenschlussgesetzes beendet. Die Ges. ist mit 5 % Stammentschädigung u. einem Zuschlag für Entwurzelung u. Wiederaufbau von 8 %, also im ganzen mit 13 bedacht. Nach Abzug der Vorentschädigung u. der vom Reichsentschädigungsamt erhaltenen Darlehen, deren Rückzahlung nicht mehr in Frage kommt, wurde der Rest des Anspruches als Forderung in das Reichsschuldbuch eingetragen; die Verzinsung dieser Forderung beträgt 6 %, der Zinslauf begann am 1. April 1929. Die Tilgung erfolgt bis zum Jahre 1948. Ferner erhielt die Ges. einen Sonderwiederaufbauzu- schlag von 2 %, der aber erst vom Jahre 1943 ab verzinslich u. tilgbar ist. Die Bemühungen, in Amerika u. England Freigabe gewisser liquidierter Werte zu erlangen, wurden nachdrücklich betrieben, bislang ohne erheblichen Erfolg. Die Dominions Australien u. Neuseeland sind Verhandlungen, die ihre sich aus dem Friedensvertrage ergebenden Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften. 1931. 60