946 Plantagen- und Kolonial-Gesellschaften. Rechte berühren, durchaus unzugänglich. Daher muss die Möglichkeit einer Betätigung in der Südsee einstweilen als ausgeschlossen gelten. – Nach dem Geschäftsbericht der Ges. für 1929 haben die Regierungen Englands, Australiens u. Neuseelands anlässlich der Beratung des „Neuen Planes“ die nachdrücklich Vertretene Forderung der Liquidationsgeschädigten auf Herausgabe der ihnen zukommenden Überschüsse aus den Liquidationen abgelehnt. Die deutsche Regierung hat geglaubt, aus politischen Gründen dem Standpunkt der genannten Regierungen Rechnung tragen zu sollen. Die durch diese Massnahme empfindlich getroffenen Geschädigten werden ihre Bemühungen fortsetzen, um zu ihrem Rechte zu kommen. Kapital: RM. 687 500 in 2750 Inh.-Akt. zu RM. 250. — Vorkriegskapital: M. 2 750 000. Urspr. A.-K. M. 5 000 000, herabgesetzt bis 1888 auf 2 750 000. Erhöht 1920 um auf M. 3 000 000 in 2750 St.-Akt. u. 250 Vorz.-Akt. zu M. 1000 (über Kapitalsbeweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Lt. G.-V. v. 12./12. 1925 Umstell. von M. 3 000 000 auf RM. 702 500 in 2750 Inh.-St.-Akt. zu RM. 250 u. 250 Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 60, durch Abstempel. der St.-Akt. auf RM. 250 u. der Vorz.-Akt. auf RM. 60. Die G.-V. v. 6./11. 1926 beschloss Ein- ziehung der nom. RM. 15 000 Vorz.-Akt. u. Rückzahlung derselben zum Nennwert. Genussscheine: In der a. o. G.-V. v. 15./10. 1910 ist die Ausgabe von 5500 auf den In- haber lautenden Genussscheinen beschlossen worden. Jeder Inhaber einer Aktie hatte das Recht, zwei Genussscheine zu erheben gegen Erstattung des Stempels von M. 30 für jeden Genussschein. Die Genussscheine nehmen an dem Gewinn-Ergebnis teil u. (s. Gewinn-Verteil)). Bei Auflösung der Ges. wird zunächst auf jede Aktie der Nennbetrag derselben ausbezahlt. Den weiteren Überschuss erhalten die Inhaber der Genussscheine gleichmässig bis zu M. 250 für jeden Genussschein. Das alsdann noch verbleibende Vermögen wird unter Aktionäre und Genussschein-Inhaber gleichmässig verteilt. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: 1931 am 28./3. Stimmrecht: 1 Aktie 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. (ist erfüllt), event. Sonderrücklagen, 4 % Div. an Akt., vom verbleib. Betrage 7½ % Tant. an A.-R., dann auf jeden Genussschein bis RM. 10, Rest zu gleichen Teilen an St.-Aktionäre u. Genussscheine bzw. nach G.-V.-B. auch zu weiteren Abschr. u. Rücklagen. Bilanz am 31. Dez. 1930: Aktiva: Kassa u. Bankguth. 16 345, Eff. 1 112 799, diverse Debit. 408 699. – Passiva: A.-K. 687 500 (ausserdem sind 5500 Genussscheine ausgegeben), R.-F. 68 750, Umstell.-Res. 150 000, Wiederaufbau-K. 425 000, diverse Kredit. 178 652, nicht erhob. Div. 486, Gewinn (Vortrag) 27 455. Sa. RM. 1 537 843. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verwalt.- u. Handl.-Unk. 74 284, Steuern u. Ab- gaben 10 421, Gewinn (Vortrag aus 1929 46 833 ab Betriebsverlust in 1930 19 377) 27 455. – Kredit: Gewinn-Vortrag aus 1929 46 833, Betriebseinnahmen 65 328. Sa. RM. 112 161. Kurs: Aktien: Ende 1913: 154 %; Ende 1926–1930: 225, 125, 121, 110, 60 % — Genuss- scheine: Ende 1913: M. 1345; Ende 1926–1930: RM. 405, 220, 160, 80, 40 pro Stück. Notiert in Hamburg. Dividenden: 1913: 12 %; 1924–1930: 0, 0, 0, 0, 4, 4, 0 %. Genussscheine 1913: M. 120; 1924–1930: RM. 0 pro Stück. Direktion: O. Riedel, K. Hanssen. Prokuristen: J. Stamm, A. Ohle. Aufsichtsrat: (Mind. 5) Vors. Rud. Freih. von Schröder, Hans von Ohlendorff, Arnold Amsinck, R. Samson, Hans Crasemann, Oscar Godeffroy, Carl Scharf, Komm.-Rat Thörl, Hamburg. Zahlstellen: Gesellschaftskasse; für Div.: Hamburg: Deutsche Bank u. Disconto-Ges. Jaluit-Gesellschaft in Hamburg, Ferdinandstr. 5. Die G.-V. der Ges. u. der Deutschen Handels- u. Plantagen-Gesellschaft der Südsee- Inseln zu Hamburg v. 6./6. 1930 ermächtigten die Verwaltung die enge Interessengemein- schaft, die bisher zwischen beiden Unternehmungen durch gemeinsame Beteiligungen an den Firmen J. Mohrmann & Co., Makassar; Witt & Büsch, Hamburg; Hansing & Co., Hamburg u. der Handels- u. Landbau-Akt.-Ges., Hamburg, bestand, durch Verschmelzung zu einer vollständigen u. endgültigen zu gestalten. Dieses wird dadurch erreicht werden, dass beide Ges. ihre Aktiven auf eine holländische Ges., die Indisch-Afrikansche Compagnie N. V., in Amsterdam (A.-K. hfl. 1500 000), übertragen. Dadurch sollen die wesentlich billieeren Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten in Holland erschlossen u. für die Verfolgung der in der M ohr- mann-Ges. liegenden grossen Interessen in Holländisch-Indien die Mitarbeit u. die Unter- stützung holländischer u. holländisch-indischer Kreise gesichert werden. Für die stellt sich die Transaktion so dar, dass lt. Bekanntm. v. Okt. 1930 umgetausch werden: je RM. 500 Jaluit-Aktien in je nom. hfl. 250 Aktien bzw. je 5 Stück scheine in je nom. hfl. 200 Aktien der holländ. Ges. Von dem Umtauschangebot haben Ende März 1931 über 91 % sämtl. Aktionäre u. Genussscheininhaber Gebrauch Die Indisch-Afrikansche Comp. ist bis auf weiteres bereit, den Umtausch fortzusetzen. ist beabsichtigt, die Aktien der holländ. Ges. in Hamburg u. Amsterdam zum „ handel einzuführen. Der Umtausch ist freiwillig. Diejenigen Aktionäre u. „ „inhaber, die keinen Gebrauch davon machen, bleiben an der Jaluit-Ges, beteiligt * 23 Geschäftsbericht 1930 haben beide Ges. ihre wesentl. Aktiven auf die Indisch-Afrikansc Comp. übertragen. Die Übertragungen sind zu den effektiven Werten „.. Entsprechend dem Sinn u. Zweck der Transaktion sind die aus der Übertragung ――