1446 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. stätten-Hypothekenbank A.-G., abgezweigt. Das A.-K., das durch Beschluss der G.V. v. 18./2. 1930 auf RM. 7 000 000 erhöht worden ist, befindet sich im Betrage von RM. 4 000 000 in den Händen der Deutschen Bau- u. Bodenbank A.-G. Die Deutsche Wohnstätten-Hyp.- Bank ist auf gemeinnütziger Grundlage errichtet. Die zur Durchführ. der Beleihungen er- forderlichen Mittel beschafft sich die Bank durch die Ausgabe von Pfandbr. u. Kommunal- Schuldverschr. –— Für die besonderen Bedürfnisse der Bauwirtschaft gründete die Deutsche Bau- u. Bodenbank A.-G. im August 1928 die Deutsche Baurevision Revisions- u. Treuhand- gesellschaft für die Bauwirtschaft G. m. b. H., deren Stammanteile sich sämtlich in den Händen der Bank befinden. Ende 1930 wurde die Ges unter Anderung ihrer Firma in Deutsche Baurevision Revisions- u. Treuhand-Aktiengesellschaft für die Bauwirtschaft in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Ihr A.-K. beläuft sich auf RM. 250 000,. Ebenso wurde als Hilfsinstitut im Jahre 1929 die Allgemeine Bau- u. Grundstücks G. m. b. H. ins Leben gerufen, die sich mit der Vermittlung von Dauerbeleihungen für den Wohnungsbau u. mit Haus- u. Grundstücksverwaltungen befasst. Die Allgemeine Bau- u. Grundstücks-Ges. m. b. H. trat im Geschäftsjahr 1930 in Liquidation. Zur Fort- führung ihrer Geschäfte wurde die Deutsche Bau- u. Grundstücks-A.-G. mit einem A.-K. von RM. 500 000 errichtet. Diese Ges. erwarb vom Reich die reichseigenen Wohnungsbauten in den ehemals besetzten Gebieten in Westdeutschland zur treu- händerischen Verwaltung und Verwertung. – Im Jahre 1930 erwarb die Bank die Aktienmehrheit der Wiener Baukredit-Bank, deren A.-K. sich auf S 800 000 beläuft. Die Wiener Baukredit-Bank ist im Einvernehmen mit der österreichischen Bundesregierung beauftragt worden, die finanzielle u. technische Durchführung der österreichischen Wohn- bauförderungsaktion zu überwachen. Sie hat dabei die Bundeszuschussdarlehen treuhände- risch zu verwalten u. an die Bauherren gemäss Baufortschritt weiterzuleiten. Kapital: RM. 34 300 000 in 33 800 Nam.-St.-Akt. zu RM. 1000 u. 250 Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 2000. Urspr. A.-K.: Das A.-K. von anfänglich M. 100 000 000 wurde lt. G.-V. v. 18./6. 1924 auf RM. 400 000 zusammengelegt u. gleichzeitig um RM. 900 000 erhöht. Es zerfiel in 800 St.-Akt. zu RM. 1000 u. 250 Vorz.-Akt. zu RM. 2000. Letztere sind vom Deutschen Reich übernommen worden. Danach wurden folgende Erhöhungen des A.-K. beschlossen: G.-V. v. 12./3. 1925 um RM. 200 000, G.-V. v. 17./11. 1925 um RM. 1 500 000, G.-V. v. 27./10. 1926 unter Aufhebung des noch nicht durchgeführten G.-V.-B. v. 17./11. 1925 um RM. 11 300 000, G.-V. v. 15./5. 1928 um RM. 11 500 000, G.-V. v. 25./3. 1931 um RM. 10 000 000. Hauptaktionär ist das Deutsche Reich, vertreten durch das Reichsarbeitsministerium. Ferner sind mehrere deutsche Länder, Banken, Wohnungsfürsorgegesellschaften, Deutsche Reichsbahngesellschaft, Deutsche Reichspost usw. beteiligt. Reichsbürgschaft: Durch das Baukreditgesetz v. 7./3. 1928 wurde der Reichsarbeits- minister ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen für Ver- bindlichkeiten der Bank die Bürgschaft bis zum Betrage von RM. 200 000 000 zu über- nehmen. Die Bank wurde ihrerseits verpflichtet, diese Mittel zur Gewährung von Zwischen- krediten für den Kleinwohnungsbau zu verwenden. Dieses Gesetz wurde durch das Bau- kreditgesetz v. 26./3. 1929 u. sodann durch das weitere Baukreditgesetz v. 26./7. 1930 ver- längert u. dahin erweitert, dass der Bürgschaftsbetrag auf RM. 300 000 000 erhöht u. die Wirkungsdauer des Gesetzes bis zum 26./7. 1936 ausgedehnt wurde. Durch das Baukredit- gesetz v. 26./7. 1930 wurde ferner die Reichsregierung ermächtigt, für die Zeit v. 1./7. 1930 bis 31./3. 1936 für Darlehen an die Deutsche Bau- u. Bodenbank A.-G. u. die Reichskredit- gesellschaft A.-G., die als Strassenbaukredite weiter zu verwenden sind, Bürgschaften bis zur Höhe von jeweils RM. 100 000 000 zu übernehmen. 6 % Feingoldrentenbriefe Reihe I. 200 000 g Feingold, genehmigt durch Privileg des Preuss. Staatsministeriums v. 13./12. 1923 bzw. 22./1. 1924. Stücke zu 10, 20, 50, 100 u. 500 9, Zs. 1./1. u. 1./7. Geldwert nach dem amtlichen Londoner Goldpreis, Umrechn. nach dem amtlichen Berliner Mittelkurs für Auszahl. London u. zwar sind für 1./1. die letzten Nov.- Notier. u. für 1./7. die letzten Mainotier. massgebend. Tilg. ab 1924 mit jährl. 1 % u. Zinsenzuwachs durch Auslosung, Kündigung oder freihändigen Ankauf bis spät. 1958. Kurs Ende 1924–1930: RM. 1.85, 1.90, 2.50, 2.40, 2.35, 2.35, 2.37 für 1 g. (Im Berliner Kurszettel noch unter der alten Firma Deutsche Wohnstätten-Bank eingeordnet.) Zulass. in Berlin erfolgte im Mai 1924. 6½ % 20 jähr. Mortgage Secured Collateral Gold Bonds vom 1./1. 1928. Vom Erlös der Anleihe wurden RM. 12 000 000 der Preuss. Landespfandbriefanstalt, Berlin, u. RM. 10 000 000 der Deutschen Wohnstätten-Hyp.-Bank Akt.-Ges. zugeführt, wogegen diese beiden Hyp- Institute entsprechende Beträge von Pfandbriefen, die von der deutschen Kapitalertrags- steuer befreit sind, der Deutschen Bau- u. Bodenbank überliessen. $ 5 250 000 in Beteiligungszertifikaten der International Acceptance Trust Company zu $ 1000 u. 500. Zs. 1./1. u. 1./7. – Tilg.: Vom 1./7. 1928 ab durch halbjährl. Auslos. zu parl oder durch Einlieferung von Beteiligungszertifikaten aus einem kumulativen Tilgungs-F, der ausreicht, um 40 % der Bonds bis zum Fälligkeitstage (1./1. 1948) zu amortisieren. Vom 1./1. 1933 ab ist vorzeitige Rückzahl. zu jedem Zinstermin ganz oder teilweise zulässig, zwar vom 1./1. 1933 bis 1./7. 1937 einschl. zu 102 %, vom 1./1. 1938 bis 1./7. 1942 einschl. ――― ―