1448 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. Deutsche Centralbodenkredit-Aktiengesellschaft in Berlin NW7, Unter den Linden 48/49. (Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypothekenbanken.) Gegründet: Die Gesellschaft wurde am 21. Juni 1862 unter der Firma „Preussische Hypotheken- Versicherungs-Aktien- Gesellschaft“ begründet, ist somit das älteste Preuss. Hypotheken-Institut auf Aktien. 1894 Anderung der Firma in „Preussische Pfandbrief- Bank', durch Erlass v. 16./3. 1895 genehmigt. Gleichzeitig erhielt die Bank das Privilegium zur Ausgabe von Hypoth.-Pfandbriefen, Komm.- u. Kleinbahnen-Oblig. Statutenänd. nach dem Hyp.-Bank-Ges. Lt. G.-V. v. 28./3. 1930 Anderung der Firma in „Preussische Central- Bodenkredit- u. Pfandbrief-Bank Akt.-Ges.“ u. lt. G.-V. v. 12./1 1. 1930 in „Deutsche Central- bodenkredit-Aktiengesellschaft'. – Zweigniederlass. in Breslau. Entwicklung: In der G.-V. v. 1./3. 1927 wurde der Fusionsvertrag mit der Landwirtschaft- lichen Pfandbriefbank (Roggenrentenbank) A.-G., Berlin, genehmigt, wonach diese von der Preussischen Pfandbrief-Bank übernommen wird (s. unter Kapital). Letztere erhöhte ihr A.-K. um RM. 14 000 000, wovon RM. 7 Mill. zum Umtausch der Aktien der Roggenrenten- bank im Verh. 1:1 dienten u. RM. 7 Mill. den bisherigen u. den durch den Aktienumtausch neu hinzutretenden Aktionären zum Bezuge im Verh. 2:1 angeboten wurden. ÜUber den früh. Interessen-Gemeinschaftsvertrag mit der Roggenrentenbank s. Hdb, d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927. Die G.-V. v. 12./7. 1929 genehmigte in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der G.-V. der Preussischen Hypotheken-Actien-Bank, Berlin, vom gleichen Tage die Fusion mit diesem Institut, wonach das Vermögen der Preussischen Hypotheken-Actien-Bank unter Ausschluss der Liquidation mit Wirkung v. 1./1. 1929 ab als Ganzes auf die Preussische Pfandbrief-Bank überging. Als Gegenwert wurden den Aktionären der aufgenommenen Bank Aktien der Preussischen Pfandbrief-Bank im Verhältnis von 4:3 gewährt. Die G.-V. v. 28./3. 1930 genehmigte die Fusion mit der Preussischen Central-Boden- kredit-Aktienges., Berlin, wonach deren Vermögen unter Ausschluss der Liqu. mit Wirk. ab 1./1. 1930 ab als Ganzes auf die Preussische Pfandbrief-Bank unter gleichzeit. Umbenennung der Firma in „Preussische Central-Bodenkredit- und Pfandbrief-Bank Akt.-Ges.“ überging. Als Gegenwert wurden den Aktionären der aufgenommenen Bank Aktien der Preussischen Central-Bodenkredit- u. Pfandbrief-Bank A.-G. im Verh. 1:1 gewährt. Da das A.-K. der Preussischen Central-Bodenkredit-A.-G. zur Zeit der Fusion insgesamt RM. 18 200 000 betrug u. RM. 7 200 000 von Grossaktionären zur Verfüg. gestellt wurden, waren für den Umtausch nur RM. 11 000 000 Aktien der aufnehmenden Bank erforderlich, die durch eine gleichzeit. mit der Fusion beschlossene Kapitalserhöhung beschafft wurden. Die a. o. G.-V. der Grundceredit-Bank Gotha v. 10./6. 1930 beschloss ihr Vermögen als Ganzes mit Wirk. ab 1./1. 1929 unter Ausschluss der Liqu. an die Preussische Central- Bodenkredit- u. Pfandbrief-Bank A.-G. gegen Gewähr. von Aktien im Verh. 3:2 zu über- tragen. Die zum Umtausch erforderlichen Aktien sind von Grossaktionären zur Verfügung gestellt worden. Die G.-V. v. 12./11. 1930 genehmigte die Fusion mit der Preussischen Boden-Credit- Actien-Bank in Berlin u. der Schlesischen Boden-Credit-Actien-Bank in Breslau, wonach deren Vermögen unter Ausschluss der Liqu. als Ganzes auf die Preuss. Central-Bodenkredit- u. Pfandbrief-Bank unter gleichzeit. Anderung der Firma in Deutsche Centralbodenkredit- Aktiengesellschaft übergingen. Gegen nom. RM. 1200 Aktien der zu übernehmenden Institute wurden nom. RM. 1000 neue Akt. der Deutschen Centralbodenkredit-Akt.-Ges gewährt. Zur Durchführ. der Fusionen wurde weiter beschlossen, das A.-K. um RM. 7 000 000 zu erhöhen. Die zur Übernahme der beiden Institute über diesen Betrag hinausgehenden Aktien wurden von befreundeter Seite zur Verfüg. gestellt. /Die G.-V. v. 12./11. 1930 beschloss den Beitritt der Ges. zu der Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypothekenbanken. Der Gemeinschaftsgruppe gehören ferner an die Deutsche Hypothekenbank in Meiningen, die Frankfurter Hypothekenbank in Frankfurt a. M., die Sächsische Bodenkreditanstalt in Dresden, die Mecklenburgische Hypotheken- u. Wechsel- bank in Schwerin i. M. u. die Westdeutsche Bodenkreditanstalt in Köln. (Näheres über die Gemeinschaftsgruppe siehe unter „Deutsche Hypothekenbank in Meiningen“.) Zweck: Gewährung hypoth. Darlehen auf Grundstücke innerh. des Deutschen Reiches nach Massgabe des Hyp.-Bank-Ges. Die Beleih. erfolgt ausschliesslich zur I. Stelle. Die Bank gewährt ferner Amort.-Darlehen an Preuss. Kommunen u. sonst. Körperschaften des öffentl. Rechtes sowie Darlehen an Kleinbahn-Unternehm. u. betreibt diejenigen Geschäfte, die nach § 5 des Hyp.-Bank-Ges. gestattet sind. V. Kapital: RM. 43 000 000 in 70 000 Aktien zu RM. 100 u. 36 000 Aktien zu RM. 1000. – Vorkriegskapital: M. 24 000 000. Ursprüngl. A.-K. M. 7 500 000, erhöht 1867 auf M. 15 000 000, 1897 Erhöhung um M. 15 000 000. Die G.-V. v. 19./4. 1922 beschloss die Restausgabe von M. 6 000 000 der 1897 genehm. Erhöh. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 28./12. 1922 um M. 3 000 000 in 2000 Vorz.- Akt. zu M. 1500 u. lt. G.-V. v. 22./11. 1923 um M. 87 000 000 in 58 000 Aktien zu M. 1500. Die Aktien wurden von einem Konsort. übern. (Dresdner Bank Berlin), davon M. 30 000 000 angeb. den bisher. Aktion im Verh. 1: 1 zum Preise von GM. 0.75 je Aktie zuzügl. 7½ % Gesellsch. Steuer sowie Bezugsrecht- u. Börsenumsatzsteuer. Die Vorz.-Akt. sind lt. gleicher G.-V. in St.-Akt. umgewandelt worden. Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 5./3. 1925 von M. 120 000 000 auf ―――