1504 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. Zwecks Durchführ. der Fusion hat die Deutsche Hypothekenbank ihr A.-K. von bisher nom. RM. 12 300 000 um nom. RM. 1 700 000 ab 1./1. 1930 div.-ber. auf den Inhaber lautende Aktien erhöht. Die restl. für den Umtausch des Grundkapitals der Norddeutschen Grund- Credit-Bank von nom. RM. 7 000 000 erforderlichen nom. RM. 5 300 000 Aktien sind von Grossaktionären zur Verfüg. gestellt worden. Kapital: (Bis 23./4. 1931) RM. 14 000 000 in 2080 Akt. zu RM. 20, 24 650 Akt. zu RM. 100, 2374 Akt. zu RM. 600 u. 10 069 Akt. zu RM. 1000. – Vorkriegskapital: M. 31 500 000. Urspr. A.-K. M. 9 000 000, erhöht bis 1911 auf M. 31 500 000, dann erhöht von 1921 bis 1923 auf M. 162 000 000, davon M. 153 900 000 St.-Akt. u. M. 8100 000 Vorz.-Akt. (über Kapitals-Bewegung s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Die Kapitals-Umstellung erfolgte lt. G.-V. v. 16./2. 1925 unter Einziehung der M. 8 100 000 Vorz.-Akt. und von M. 33 900 000 St.-(Vorrats-)Akt., mithin von M. 120 Mill. auf RM. 12 000 000 (10: 1), wobei die Aktien zu bisher M. 300, M. 1200 u. M. 6000 in solche zu RM. 20, RM. 100, RM. 120 u. RM. 600 u. Anteilsch. zu RM. 10 umgewertet wurden. Die Vorrats-Akt. (Nennwert RM. 3 515 610, Buch- wert RM. 1 757 805) wurden im Laufe des Jahres 1926 verkauft u. zwar Nennwert RM. 500 610 freihändig. während der Rest von RM. 3 015 000 St.-Akt. den bisher. Aktionären zu 102 % (3: 1) zum Bezuge angeboten wurde. Der bei der Veräusser. der Vorrats-Akt. erzielte Buchgewinn von RM. 1 808 687.80 wurde der gesetzl. Res. zugeführt. Lt. G.-V. v. 15./3. 1927 Erhöh. des A.-K. um RM. 300 000 durch Ausgabe von 300 Vorz.-Akt. zu je RM. 1000. – Lt. Bek. v. April 1928 Umtausch der Aktien zu RM. 20, RM. 100 u. RM. 600 gegen grössere Stücke bis zu RM. 1000 in gleichem Gesamtnennbetrage. Aktien zu RM. 120 u. Anteilscheine zu RM. 10 kaduziert. – Lt. G.-V. v. 12./11. 1930 Kap. erhöht um RM. 1 700 000 durch Ausgabe von 1500 Akt. zu RM. 1000 u. 2000 Akt. zu RM. 100 zur Durchführung der Fusion mit der Norddeutschen Grund-Credit-Bank in Weimar. Lt. gleicher G.-V. Umwandl. der bisher. Vorz.-Akt. in St.-Akt. Die G.-V. v. 23./4. 1931 soll über Erhöh. um bis zu RM. 2 000 000 Beschluss fassen. Pfandbriefe: Die Bank ist berechtigt, gegen die von ihr gewährten hypotbekarischen Darlehen verzinsliche, auf den Inhaber lautende Pfandbr. auszugeben. Die Pfandbr. werden auf Antrag kostenfrei auch auf Namen umgeschrieben. Die Bank steht unter der Aufsicht der Staatsregierung. Diese Aufsicht wird durch einen, gleichzeitig mit den Obliegenheiten des Treuhänders betrauten, ständigen Staats- kommissar ausgeübt. Die Pfandbr. u. Kommunal- Obl. sind in Thüringen zur Anlage von Mündelgeldern zugelassen; sie sind bei der Reichsbank beleihbar. Pfandbrief- u. Komm.-Oblig.-Emissionen der Deutschen Hypotheken-Bank, Meiningen: Pfandbriefe alter Währung: Näheres über die Ablös. der Pfandbriefe s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1929. Kommunal-Oblig. alter Währung: 4 % Komm.-Obl. I. Em. von 1922. Kurs Ende 1925 bis 1929 in Berlin: – %. 8–16 % Komm-Obl. II. Em. von 1923, Kurs Ende 1925–1929 in Berlin: RM. –— (f. 1 Mill. PM.). Notiz 1930 eingestellt. Ablösung: Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde ist die Teilungsmasse der Komm-- Obligationen alter Währung zum 1./3. 1930 an die teilnahmeberechtigten Gläubiger zur Ausschüttung gebracht. Der Aktivbestand der Teilungsmasse besteht ausschliesslich aus Barguthaben u. beträgt einschliesslich des von der Aufsichtsbehörde festgesetzten Beitrags der Bank zur Teilungsmasse RM. 150 459. Der Goldmarkbetrag sämtlicher teil- nahmeberechtigten Komm.-Obl. alter Währung beträgt GM. 442 528. Somit ergibt sich eine Ausschüttungsquote von 34 %. Für die Umrechnung des Nennbetrags der Komm.-Schuld- verschreib. auf den Goldmarkbetrag sind folgende Umrechnungssätze festgesetzt worden: bei Em. I GM. 11.95 für je PM. 10 000 Nennwert, bei Em. II GM. 0.72 für je PM. 10 000 Nennwert. Bei einer Ausschüttungsquote von 34 % entfallen danach unter entsprechender Aufrundung nach oben auf je PM. 10 000 der Em. I RM. 4.10, der Em. II RM. 0.25. Die Liqu. der Komm.-Obl.-Teilungsmasse ist mit dieser Barausschüttuag beendet. Denjenigen Inhabern der Komm.-Schuldverschreib. alter Währung, die ihre Obl. bei der Em. I vor dem 1./10. 1922, bei der Em. II vor dem 1./5. 1923 im Wege der Zeichnung von der Bank erworben u. ihren Besitz vom Tage des Erwerbs bis zum Tage der Anmeldung ununter- brochen festgehalten haben, gewährt die Bank freiwillig aus ihrem Vermögen zu der sich ergebenden Ausschüttungsquote eine zusätzliche Aufwertung in Höhe von 10 % des Gold- markbetrags ihres Erwerbspreises nach dem für den Tag des Eingangs ihrer Zeichnung geltenden Umrechnungssatze des Aufwertungsgesetzes. Wertbeständige Gold-Pfandbriefe u. Schuldverschreibungen (1 GM. = ½%9kg Feingold). Die Gold-Pfandbriefe werden auf Grund von Goldmark-Hyp. die nur auf inländische Grundst. u. der Regel nach nur zur I. Stelle gegeben werden, die Goldschuldverschr. (Kommunal-Oblig.) werden auf Grund von Goldmark-Darlehen, die an inländische Körper- schaften des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleist. durch eine solche Körperschaft gewährt werden, begeben. 5 % Goldschuldverschreib. (Komm.-Obl.) Em. I (lt. Verf. des preuss. Ministers für Handel u. Gewerbe v. 29./10. 1923 u. v. 15./12. 1923 Befreiung vom Prospektzwang). Ausgabe 1 u. IL im Gesamtwert von 5600 kg Feingold. Stücke zu 2, 5, 10, 50, 100 u. 500 g. Die ―