&.fandbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften. 1931. Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. 1521 Kapital: RM. 600 000 in 600 Nam.-Akt. zu RM. 1000, übernommen von den Gründern zu 110 %, zunächst mit 25 % einbezahlt. – Die G.-V. vom März 1931 beschloss Einziehung von RM. 100 000 Akt. aus eigenen Mitteln. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Akt. 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1930: Aktiva: Noch nicht eingez. A.-K. 450 000, Kassa 4308, Bankguth. 155 586, Wertp. 268 362, Mobil. 1. – Passiva: A.-K. 600 000, R.-F. 60 000, Kredit. 217 859, Gewinn (Vortrag von 1929 101 £ Überschuss v. 1930 296) 398. Sa. RM. 878 258. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 103 835, Abschr. auf Mobil. 2069, Überschuss 398. –Kredit: Vortrag von 1929 101, Umlagen 44 487, Provis. 33 728, Zs. 27 886. Sa. RM. 106 303. Dividenden: 1926– 1930: 0, 4, 0, 0, 0 %. 3. Direktion: O. Schlack, M. Rosenthal. Aufsichtsrat: Bank-Dir. Hermann Koehler, Bank-Dir. Heinrich Schmidt, Bankier Max Doertenbach, Bank.Dir. Viktor Gudovius, Bank-Dir. Hugo Hoffmann, Bank-Dir. Jakob Jetter, Bankier Paul Rueff, Bank-Dir. Felix Sontheimer, Dir. Richard Käppler, Dir. Christian Klöpfer, Dir. Gustav Müller, Bankier Edgar Pick, Bank-Dir. Alfred Sigmund, Bank-Dir. Carl Schumacher, Stuttgart. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Thüringische Staatsbank in Weimar, Kaiserin-Augusta-Str. 15. Gegründet: 20./12. 1922, dem öffentl. Verkehr übergeben am 10./4. 1923. Gründer: Der thüringische Staat. Die Thüringische Staatsbank ist aus den ehemaligen Landeskreditanstalten u. Landes- sparkassen der zum Lande Thüringen zusammengeschlossenen ehemaligen thüringischen Staaten hervorgegangen. Zur Verschmelzung dieser Bankanstalten, nämlich der Fandes- bank Altenburg, Landeskreditanstalt Gotha, Landeskreditanstalt Meiningen, Landeskredit- kasse Rudolstadt, Landeskreditkasse Sondershausen, Landeskreditkasse Weimar, sowie der reussischen Landessparkassen in Gera, Hirschberg a. S., Hohenleuben, Lobenstein u. Schleiz wurde zunächst am 15./2. 1922 das Bankübergangsgesetz erlassen, durch das dem Thürin- gischen Finanzministerium die Initiative zur Vereinigung der Anstalten übertragen wurde. Um die Verschmelzung zu beschleunigen, wurde durch das Staatsbankgesetz vom 20./12. 1922 (Ges.-S. für Thüringen 1923 Seite 13 uff.) die Thüringische Staatsbank gegründet u. mit der Eingliederung der einzelnen Landeskreditanstalten u. Landessparkassen in die Organisation der Staatsbank betraut. In Ausführung des Gesetzes wurde die Eingliederung dieser Anstalten in die Thüringische Staatsbank vollzogen. Die Bank ist eine unter Aufsicht des Finanzministers stehende Staatsanstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit u. eig. Vermögen. — Niederlassungen der Thüringischen Staatsbank, Weimar: Weimar, Altenburg, Apolda, Arnstadt, Blankenhain, Buttstädt, Eisenach, Eisenberg, Bad Frankenhausen, Friedrichroda, Gera, Gotha, Gräfenroda, Gräfenthal, Greiz, Greussen, Hildburghausen, Hirschberg a. S., Hohenleuben, Ilmenau, Jena, Kahla, Langewiesen, Loben- stein, Meiningen, Neustadt a. O., Oberhof, Ohrdruf, Pössneck, Rastenberg, Ronneburg, Rudol- stadt, Saalfeld, Schleiz, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Steinach, Vacha, Walters- hausen, Weida, Zella-Mehlis, Zeulenroda. Ausserdem unterhält die Thüring. Staatsbank – Landes-Sparkasse – eine Anzahl Annahmestellen. 1929 Übernahme der Bankfirma G. H. Haueisen in Langewiesen. 1930 Übernahme des Hofbankhauses Gebr. Goldschmidt, Gotha u. des Bankhauses Koch, Jena, durch die Thür. Staatsbank. 1931 Übernahme der Thür. Bankkommandite Oeser, Rohrbach, Steppan & Co., Apolda u. Weimar. Zweck: Die Thür. Staatsbank hat die Aufgabe, die verfügbaren Gelder des Staates zu verwerten u. den Geldverkehr des Staates zu regeln; Betrieb aller Bank- u. Kommissions- geschäfte u. des Hypothekengeschäfts; Fürsorge für die bankgeschäftl. Bedürfnisse der Thür. Selbstverwaltungskörper, Erwerbs- u. Wirtschaftsgenossenschaften, des Handels u. der Industrie, der Landwirtschaft u. des Kleingewerbes. Der Bank kann vom Fin.-Min. die Durchführung besond. Finanzgeschäfte, die Finanzierung besond. wirtschaftl. oder finanztechn. Staatsaufgaben u. die Teilnahme an besond. Kreditmassnahmen öffentl.-xechtl. inländischer Körperschaften oder die Durchführung solcher Massnahmen übertragen werden. ür einen der Bank aus solchen Aufgaben entstehenden Verlust hat der Staat gegenüber der Bank aufzukommen. Übernimmt die Bauk Geschäfte, die ausserhalb ihres Wirkungs- kreises liegen, so ist die besond. Zustimmung des Fin.-Min. erforderlich. Die Bank ist amtl. Hinterlegungsstelle im Bereiche der Justizverwaltung; die Bank ist zur Anlegung von Mündelgeldern geeignet. Als besondere Abteil. ist der Bank die Thüringische Landes- Sparkasse angeschlossen. Der Staat Thüringen haftet mit seinem Vermögen für alle Ver- bindlichkeiten der Bank. Seit 1923 Interessengemeinschaft mit der Sächs. Staatsbank durch Vereinbarung der beiderseitigen zuständigen Staatsministerien in Erweiterung der bisher. freundschaftl. Beziehungen in der Weise, dass die Präsidenten wechselseitig in das Direktorium beider Banken berufen werden. Die Selbständigkeit beider Institute wird hierdurch nicht berührt. Beteiligungen: Anfang 1925 wurde die Bank für Goldkredit A.-G., Weimar, in eine Hyp.- Bank umgewandelt, unter Abänder. der Firma in: Thüring. Landes-Hyp.-Bank A.-G., Weimar. 96