1522 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. Thre Aktien sind sämtl. von der Thüring. Staatsbank erworben worden. Die Hyp.-Bank ist damit eine Tochteranstalt der Staatsbank geworden. –— Sonstige Beteiligungen: Thüring. Landes-Treuhand- u. Revisions-A.-G., Deutsche Landesbankenzentrale A.-G., Berlin, Preuss. Zentralgenossenschaftskasse, Berlin, Bankhaus Koch A.-G., Jena. Statistik: Es betrugen die Umsätze in 1929–1930: RM. 3.61 Md., 3.69 Md.; zur Verfüg. gestellte Wirtschafts-Kredite: RM. rd. 43 Mill., rd. 46/ Mill., Bestand an Spareinlagen Ende 1924–1930 (in rd. Mill. RM.): 1.9, 4.9, 10.2, 16.2, 26.8, 39, 54. – Personalbestand der Staats- bank Ende 1929–1930: 637, 712 Personen. Kapital: RM. 1 500 000. Urspr. M. 100 Mill., zinsfrei vom Staate Thüringen gegeben. 4½ % Gold-Schuldverschreibungen von 1928: GM. 43 000 000 in Stücken zu GM. 50, 100, 200, 500 u. 1000 (GM. 1 = 790 kg Feingold) u. Zertifikat. zu GM. 10 u. 20. Zs. 1./2. u. 1./8. Die Gold-Schuldverschreib. sind seitens der Inhaber unkündbar. Sie werden von der Thüring. Staatsbank, soweit sie nicht freihändig zurückgekauft werden, nach vorausgegangener Kündig. oder Auslos. zum Nennbetrag in bar mit dem Werte eingelöst, der dem für den ersten Tag des Fälligkeitsmonats festgestellten Feingoldpreise entspricht. Als amtlich festgestellter Preis für Feingold gilt der im „Deutschen Reichsanzeiger u. Preuss. Staatsanzeiger' bekannt gegebene Londoner Goldpreis. Die Umrechn. in deutsche Währung erfolgt nach dem Mittelkurs der Berliner Börse für Auszahl. London auf Grund der letzten amtl. Notier. vor dem Tage, der für die Berechn. des Kapital- u. Zinsbetrages massgebend ist. Sofern sich bei der Umrechn. für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als RM. 2820 u. nicht weniger als RM. 2760 ergibt, ist bei der Zahlung der Zs. u. bei der Rückzahl. des Kapitals für jede zu zahlende Goldmark eine Reichsmark zu entrichten. Die Kündig. oder Auslos. ist unter Einhalt. einer Frist von einem Monat zum Schlusse eines Kalendermonats zulässig. — Die Goldschuldverschreib. u. Zertifikate sind vom 1./2. 1928 ab jährlich jeweils zum 1./2. des nächsten Jahres mit mind. 4 % ihres Nennwertes zu tilgen. Verstärkte Tilg. bleibt vor- behalten. Alle Barrückzahlungen sind zur Einlös. der Goldschuldverschr. im Wege der Auslos. zum Nennbetrage zu verwenden. Am 1./2. 1931 waren bereits 29.8 % des Gesamt- umlaufs getilgt. Die Goldschuldverschreib. u. Zertifikate können zur Rückzahl. von auf- gewerteten Hyp. u. Grundschulden der ehem. thür. Landeskreditanstalten an die Thüringische Staatsbank verwendet werden; sie sind dann in Höhe ihres Nennbetrages auf den Aufwert.- Betrag anzurechnen. Diese Rückflüsse werden auf die Tilg. angerechnet. Zum 1./1. 1938 kann die Staatsbank auch alle Aufwert.-Tilg.-Hyp. kündigen. Die Einlös. der gekündigten u. ausgelosten Stücke u. der fälligen Zinsscheine, die Aushändig. neuer Zinsscheinbogen sowie die Vornahme etwaiger Konvertier. u. aller sonstigen, die Goldschuldverschreib. betreffenden Massnahmen erfolgen kostenfrei bei sämtlichen Niederlass. der Thüringischen Staatsbank, bei der Deutschen Landesbankenzentrale A.-G., Berlin, bei der Sächs. Staatsbank u. der Allg. Deutschen Credit-Anstalt in Leipzig. Mit den 4½ % Goldschuldverschreib. sind die Aufwert.-Ansprüche aus Inhaber- u. Namens- Schuldverschreib. der in die Thüringische Staatsbank eingegliederten Landesbank in Altenburg, Landeskreditanstalt Gotha, Landeskreditanstalt Meiningen, Landeskreditkasse Rudolstadt, Landeskreditkasse Sondershausen, Landeskreditkasse Weimar, abgefunden worden. Diese Abfind. erfolgte auf Grund des mit Zustimm. des Thüring. Finanzministeriums ergangenen Abfindungsangebotes der Thüringischen Staatsbank vom 26./1. 1928, das gemäss Erlass — II Fin. 4463/28 – des Thüringischen Finanzministeriums vom 12./5. 1928 mit dem 8./5. 1928 als von allen Gläubigern angenommen gilt. – Kurs Ende 1929–1930 in Berlin: 72.50, 90 %. Zulass. in Berlin im Jan. 1929, in Leipzig im Juni 1929. Geschäftsjahr: Kalenderj. Reingewinn: Einem Kap.-Rückl.-F. sind jährl. 33 % des Reingewinns zu überweisen, bis er den Betrag des Grundkap. erreicht hat. Diese Rückl. darf nur zur Deckung von Verlusten am Grundkap. herangezogen werden. Weitere Rückl. sind von der Bank nach Zweckmässigkeit u. Geschäftslage mit Zustimmung des Finanzministers zu bilden. Der nach Abzug sämtlicher Unkosten, Abschr. u. Rückstell. verbleibende Reingewinn fliesst in die Staatskasse. Bilanz am 31. Dez. 1930: Aktiva: Kassa, fremde Geldsorten u. fällige Zins- u. Div. Scheine 1 351 449, Guth. bei Noten- u. Abrechn.-Banken 2 150 768 (davon entfallen auf deutsche Notenbanken allein 1 417 496), Schecks, Wechsel u. unverzinsliche Schatzanweis. a) Schecks u. Wechsel 4 716 272, b) unverzinsl. Schatzanweis. u. Schatzwechsel des Reichs u. der Länder 22 656 923, Nostroguth. bei Banken u. Bankfirmen mit Fälligkeit bis zu 3 Mon. 17 888 817 (davon innerhalb 7 Tagen fällig 11 588 817), Reports u. Lombards gegen börsen. gäng. Wertp. 600 000, Vorschüsse auf verfrachtete oder eingelagerte Waren (Rembourskredite) 575 246, eigene Wertp.: a) Anleihen u. verzinsl. Schatzanweis. des Reichs u. der Länder 1 566 964, b) sonstige bei der Reichsbank u. anderen Zentralnotenbanken beleihbare Wertp. 8 841 129, c) sonst. börsengäng. Wertp. 1 039 371, d) sonst. Wertp. 127 130, dauernde Beteil. bei anderen Banken u. Bankfirmen 5 300 800, Schuldner in lauf. Rechn. 34 802 621 (davon entfallen auf Kredite an Banken, Bankfirmen, Sparkassen u. sonst. Kreditinstitute 2 065 989; von der Gesamtsumme sind gedeckt: a) durch börsengäng. Wertp. 5 207 131, b) durch sonst. Sicherheiten 23 222 438) langfristige Ausleihungen gegen hypothek. Sicherung oder gegen Kommunaldeckung 63 255 055, Bankgeb. 500 000, sonstige Gebäude u. Grundst. 1, Einricht. Gegenstände 1, (Bürgschaften 3 778 891). – Passiva: A.-K. 1 500 000, Rückl. 1 500 000, ――――