Banken und andere Geld-Institute. 1719 aufbringungspflichtigen Unternehmer, deren Betriebsvermögen RM. 5 000 000 übersteigt, anteilig zu verpflichten, die Haftung bis zum Gesamtbetrage von RM. 500 000 000 für etwaige Ausfälle aus Kreditgeschäften zu übernehmen, welche die deutscke Golddiskont- bank im Interesse der Aufrechterhalt. des deutschen Auslandskredits tätigt. Die Reichs- regierung erlässt die näheren Vorschriften; sie kann mit der Durchführ. treuhänderischer Aufgaben die Bank für deutsche Industrieobligationen in Ergänzung der ihr im § 7 des Industriebankgesetzes vom 31./3. 1931 (Reichsgesetzblatt I Seite 124) zugewiesenen Aufgaben betrauen. – Die Haftung tritt nur ein für Kreditgeschäfte, die innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten der Verordn. des Reichspräsidenten über die Schaffung einer Wirtschafts- garantie vom 8./7. 1931 mit Zustimmung eines zu ernennenden Ausschusses abgeschlossen werden. Die Haftung tritt nur ein, soweit eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ohne Erfolg versucht worden ist, oder soweit der genannte Ausschuss die Uneinbringlichkeit der Forder. feststellt. Aktienkapital: £ 10 000 000. Das A.-K. ist eingeteilt in Aktien Gruppe A in Höhe von £ 5 000 000, die von der Reichsbank übernommen sind u. auf ihren Namen lauten. u. in Aktien Gruppe B in Höhe von £ 5 000 000, die in 10 Serien eingeteilt sind. Jede Serie umfasst 2000 zusammengefasste Aktien zu £ 50 u. 40 000 Einzelaktien zu £ 10. Alle Akt. der Gruppe B lauten auf den Inhaber. Auch dieser Betrag befand sich Ende 1930 noch im Besitz der Reichsbank. In Ausführ. des im Zusammenhange mit der Ander. der Gewinn- verteil.-Vorschriften des Bankgesetzes von der G.-V. der Reichsbank angenommenen Aus- gleichsvorschlages (s. auch unten) ist ein Betrag von etwa £ 335 000 Akt. der Gruppe B in den freien Verkehr gelangt. Das Kapital u. die Bilanz sollen bis zum 31./12. 1931 von der Pfundwährung auf Reichsmark umgestellt werden. Zu diesem Zweck wird eine besondere Generalversamml. einberufen werden. Die G.-V. der Anteilseigner der Reichsbank hat am 15./2. 1930 einem Vorschlag des Reichsbankdirektoriums zugestimmt, wonach die Anteilseigner für die durch die Neuregel. des § 37 des Bankgesetzes bedingte Verringer. ihrer Gewinnbeteil. ein Bezugsrecht erhalten dergestalt, dass die Reichsbank auf je 4 Reichsbankanteile über RM. 100 einen Reichsbank- anteil über RM. 100 u. eine Aktie der Deutschen Golddiskontbank über £ 10, beide mit Gewinnberecht. für die Zeit v. 1./1. 1930 ab, gratis erhalten sollen. Bei Abgabe des vor- stehenden Angebots ist davon ausgegangen worden, dass die Deutsche Golddiskontbank in der Lage sein werde, schon von vornherein eine Div. von 5–6 % zu verteilen. Da die Div. in der in der G.-V. in Aussicht gestellten Höhe nicht zur Auschütt. gelangt, hat sich die Reichsbankleit. entschlossen, um eine Enttäusch. der Anteilseigner zu vermeiden, ihnen nach ihrer Wahl an Stelle der Golddiskontbankaktien unter Zugrundeleg. eines Kurses von 110 % eine Barvergüt. in Höhe von RM. 224.40 für je £ 10 zu gewähren, durch die zugleich die Div. für das Geschäftsjahr 1930 abgegolten wird. Geschäftsjahr: Kalenderj. (erstes endete am 31./12. 1924). Gen.-Vers.: 1931 am 28./4. Stimmrecht: Je £ 10 Aktienbesitz = 1 St. (die Gen.-Vers. fasst ihre Beschlüsse in allen Fällen mit einfacher St.-Mehrheit). * Gewinn-Verteilung: Die G.-V. entscheidet, soweit nicht zwingende gesetzl. Vorschriften entgegenstehen, nach freiem Ermessen über die Ausschütt. des Reingewinns; sie ist insbes. befugt, über das im Gesetz vorgesehene Mass hinaus Rückstellungen vorzunehmen. Bilanz am 31. Dez. 1930: Aktiva: Tägl. fäll. Forder. 508 260.17.2, später fäll. Forder. 1 022 218.2.3, Wechsel u. Schecks 9 627 722.3.10, Wertp. 5 277 312.7.10, sonst. Aktiva 103 439.19.2, (weiterbegebene Wechsel 300 784.12.11, Bürgschaftsdebit. 78 485.–.–). – Passiva: A.-K. 10 000 000.–.–, R.-F. 161 593.2.1, Sonder-R.-F. 2 500 000.–.–, Delkr. 500 000.–.–, täglich fäll. Verbindlichkeiten 821 095.12.4, später fäll. do. 2 037 202.4.1, auf das Jahr 1931 entfall. Zins. von Wechseln 79 901.3.1, sonst. Passiva 2556.2.6, Gewinn 436 605.6.2, (Verbindlichkeiten aus weiterbegeb. Wechseln 300 784.12.11, Bürgschaftsverpflicht. 78 485.–.–). Sa. & 16 538 953.10.3. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Gezahlte Zs. u. Provis. 122 385.1.1, Verwalt.-Kosten 17 176.12.6, Gewinn 436 605.6.2 (davon Div. 400 000.–.–, R.-F. 21 029.2.7, Delkr.-F. 15 000.–.–, Vortrag 576.3.7). – Kredit: Gewinnvortrag aus 1929 16 022.14.–, Gewinne aus Wechseln, Schecks, Wertp. u. sonst. Forder. 551 840.3.8, Gebühren 8304.2.1. Sa. £ 576 166.19.9. Kurs: Anfang Jan. 1931 erfolgte die Zulass. von £ 5 000 000 Inh.-Akt. Gruppe B zum Handel an der Berliner Börse (Kurs am 15./1. 1931: 110 %). Dividenden: 1924–1930: 8 % p. r. t, 6, 0, 0, 0, 0, 4 %. Die Div. für 1930 ist in Reichs- mark auszuzahlen, u. zwar umgerechnet zum Mittelkurs der Berliner Börse für telegraphische Auszahl. London am Tage der G.-V., also am 28./4. 1931 abzügl. Kapitalertragssteuer. Vorstand: Carl Ehrhardt,. Dr. Conrad Dauer. Aufsichtsrat (mind. 7 Mitgl.): Vors.: Reichsbank-Präs. Dr. Luther; Stellv.: Geh. Finanz- rat Dr. Bernhard; weitere Mitgl.: Geh. Finanzrat Dr. Friedrich, Reichsbank-Dir Fuchs, Ministerial-Dir. a. D. Walter de Haas, Reichsminister a. D. Eduard Hamm, Hans Kraemer, M. d. RWR., Reichsbank-Dir. Schneider, Ministerial-Dir. Dr. Graf Schwerin von Krosigk, Staatssekretär Dr. Trendelenburg, sämtlich in Berlin. Beirat (15–30 Mitgl.): Dr. Brandes, Präs. des Deutschen Landwirtschaftsrats u. Präs. der Landwirtschaftskammer in Königsberg i. Pr.; Geh. Komm.-Rat Buz, Augsburg; Wirkl. Legationsrat Dr. Bücher, Berlin; Alfred Croon, M.-Gladbach; Walter Frowein, Lennep, Dr. Dr. Grund, Breslau; Bankier Dr. Jacob Goldschmidt, Berlin; Bank-Dir. Anton Hübbe, Hamburg; Dir. Dr. Haller, Berlin-Siemensstadt; Paul Henrichs, Jena; Komm.-Rat Dr.-Ing.