= 1724 Banken und andere Geld-Institute. Deutsche Wohnstätten-Hypothekenbank Akt.-Ges., Berlin W8, Unter den Linden 12/13. (Vgl. auch den Artikel: Deutsche Bau- u. Bodenbank A.-G.) Gegründet: 15./11. 1924; eingetr. 14./4. 1926. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1926. Zweck: Der Zweck der Ges. ist ausschl. darauf gerichtet, durch Hergabe von Darlehen die Herstell. u. Erhalt. von gesunden u. zweckmäss. Wohn- u. Heimstätten für die minder. bemittelte Bevölkerung zu fördern. Die Tätigkeit der Ges. ist gemeinnützig. Sie kann alle Geschäfte betreiben, zu denen eine Hypothekenbank nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen berechtigt ist, insbes. Gewährung von Darlehen gegen hypothekar. Sicherstell. sowie die Ausgabe von Schuldverschr. (Hyp.-Pfandbriefe) auf Grund dieser Beleihungen, Gewährung nichthypothekar. Darlehen an inländische Körperschaften des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft u. die Ausgabe von Schuldverschr. (Kommunal-Oblig.) auf Grund der so erworbenen Forderungen, sofern die Darlehen zur Förderung des Gesellschaftszwecks verwendet werden sollen. Kapital: RM. 7 000 000 in 7000 Nam.-Akt. zu RM. 1000. Urspr. RM. 1 000 000 in 1000 Akt. zu RM. 1000. Erhöht lt. G.-V. v. 27./10. 1926 um RM. 3 000 000 in 3000 Akt. zu RM. 1000. Die neuen Aktien wurden vom Deutschen Reich, einigen deutschen Ländern u. der Deutschen Bau- u. Bodenbank A.-G. übernommen. Lt. G.-V. v. 18./2. 1930 Erhöh. um RM. 3 000 000 auf RM. 7 000 000 durch Ausgabe von 3000 Nam.-Aktien zu RM. 1000. Grossaktionäre: Deutsches Reich, Deutsche Bau- u. Bodenbank A.-G., einige deutsche Länder. Goldhypothekenpfandbriefe: Der Deutschen Wohnstätten-Hyp.-Bank Akt.-Ges. in Berlin ist vom Preuss. Staatsministerium die Genehmig. erteilt, auf den Inhaber lautende Gold- Hyp.-Pfandbr. über zusammen GM. 40 059 000 (1 GM = ,oo Kg Feingold) nach Massgabe der Satzung u. der ministeriell genehmigten allgem. Bestimmungen über die Ausgabe von Hypoth.- Pfandbriefen auszugeben. Die Pfandbriefe können von den Inhabern nicht gekündigt werden. Die Einziehung der Pfandbriefe geschieht durch freihändigen Ankauf oder durch Kündigung oder durch Auslosung. Die Tilgung beträgt mindestens ½ % jährlich unter Einrechnung der ersparten Zinsen u. setzt spätestens mit dem fünften Jahre nach der Darlehnshergabe ein. Die Kündigung erfolgt spätestens 6 Monate vor dem Rückzahlungs- termin. Die Einlös. der Stücke u. Zinsen erfolgt in Reichswährung zu dem letzten im Monat vor der Fälligkeit im Deutschen Reichsanzeiger bekanntgegebenen Feingoldpreise an der Londoner Börse, umgerechnet in deutsche Währung nach dem letzten im Monat vor der Fälligkeit an der Berliner Börse amtlich notierten Mittelkurse für Auszahlung London. Als Deckung für die Pfandbriefe dienen in erster Linie die von der Deutschen Wohnstätten- Hypothekenbank Akt.-Ges. gegen hypothekarische Sicherstellung gewährten Darlehen. Der Nennwert aller ausgegebenen Pfandbriefe darf den Gesamtbetrag aller der Ges. zustehenden Hyp. unter Abzug aller darauf erfolgten Rückzahlungen nicht übersteigen. Ausserdem haftet die Ges. für die Sicherheit der Pfandbriefe u. aller aus ihnen entspringenden Rechte mit ihrem gesamten Vermögen. Gold-Kommunal-Oblig. Das Preuss. Staatsministerium hat durch Erlass v. 14./9. 1928 der Deutschen Wohnstätten-Hypothekenbank A.-G., Berlin, die Genehmigung erteilt, auf den Inhaber lautende Goldkommunalobligationen über zusammen GM. 10 000 000 (1 GM. = %o Kg Feingold) nach Massgabe der Satzung und der ministeriell genehmigten allgemeinen Bestimmungen über die Ausgabe von Goldkommunalobligationen auszugeben. Der Zinsfuss der Goldkommunalobligationen darf 8 % nicht übersteigen. Diese Ermächtigung ist unter dem Vorbehalt der Rechte dritter Personen erteilt worden. Für die Befriedigung der Inhaber der Pfandbriefe übernimmt der Preuss. Staat durch diese Genehmigung keine Gewähr, 8 % Gold-Pfandbriefe Reihe I. GM. 2 000 000; Stücke zu GM. 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. – Kündigung frühestens zum 1./1. 1932. Rückzahlung bis spätestens 1./4. 1970. – Kurs Ende 1928– 1930: 97.50, 94, 98 %. Notiert in Berlin. 7 % Gold-Pfandbr. Reihe II. GM. 5 000 000; Stücke zu GM. 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. – Kündigung frühestens zum 1./1. 1932. Rückzahlung bis spät. 1./4. 1970. – Kurs Ende 1927–1930: 94, 91, 87, 94.50 %. Notiert in Berlin. 6½ % Gold-Pfandbr. Reihe III. GM. 10 059 000. Nach dem Ausland verkauft. 8 % Gold-Pfandbr. Reihe IV. GM. 3 000 000; Stücke zu GM. 100, 500, 1000 u. 5000. Zs. 1./2. u. 1./8. Kündigung frühestens zum 1./1. 1933. Rückzahlung bis spät. 1./4. 1971. – Kurs Ende 1928–1930: 97.50, 94, 98 %. Notiert in Berlin. 8 % Goldpfandbr. Reihe V. GM. 5 000 000; Stücke zu GM. 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Zs. 1./2. u. 1./8. – Kündig. frühestens zum 1./1. 1934. Rückzahl. bis spät. 1./8. 1971. — Kurs Ende 1929–1930: 96, 98 %. Notiert. in Berlin. 8 % Gold-Komm.-Oblig. Reihe VI. GM. 5 000 000; Stücke zu GM. 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Zs. 1./3. u. 1./9. – Kündig. frühestens zum 1./9. 1934. Rückzahl. bis spät. 1./9. 1963. – Kurs Ende 1929–1930: 94, 96 %. Notiert in Berlin. 8 % Goldpfandbr. Reihe VII. GM. 5 000 000; Stücke zu GM. 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. – Kündig. frühestens zum 1./10. 1935. Rückzahl. bis spät. 1./10. 1972. – Kurs Ende 1930: 99.50 %. Notiert in Berlin.